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Hallo zusammen,

ich habe 7000 coins, die ich seit ein paar Wochen halte. Ich möchte 2000 im Wert von 1000 Euro meinem Sohn schenken. Erlischt dadurch für meine verbleibenden 5000 coins die Steuerfreiheit nach 12 Monaten?

Danke und Gruß

Greensquirrel

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vor 2 Stunden schrieb Greensquirrel:

Hallo zusammen,

ich habe 7000 coins, die ich seit ein paar Wochen halte. Ich möchte 2000 im Wert von 1000 Euro meinem Sohn schenken. Erlischt dadurch für meine verbleibenden 5000 coins die Steuerfreiheit nach 12 Monaten?

Danke und Gruß

Greensquirrel

Natürlich nicht.

Eine "Schenkung" ist keine "Veräußerung" und hat somit nix mit den Haltefristen zu tun.

Der ursprüngliche Anschaffungspunkt geht auf den Beschenkten über.

Wenn die Coins von nennenswertem Wert sind, muss das dem Finanzamt gemeldet werden - bitte dazu einen Steuerberater befragen. Bei den 1.000 Euro ist das wurscht.

Wenn der Beschenkte "jünger" ist, muss u.U. ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Auch hier bitte einen Steuerberater fragen. Auch hier ist das bei 1.000 Euro total überflüssig.

Und bei größeren Schenkungen die Schenkungssteuer beachten - auch hier sind 1.000 Euro Peanuts.

In jedem Fall muss das schriftlich dokumentiert werden. Wer beschenkt wen wann womit in welchem aktuellen Wert.

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vor 19 Minuten schrieb Jokin:

Wenn der Beschenkte "jünger" ist, muss u.U. ein Ergänzungspfleger bestellt werden.

Warum soll in einer intakten Familie ein vom Gericht angeordnete Ergänzungspflegerschaft (Vormund) bestellt werden?

Die Eltern sind die Erziehungsberechtigten und verwalten auch das Vermögen des Kindes, bis es selbst im rechtlichen Alter sind, um ihr Vermögen zu übernehmen.

Bis dahin sollte man aber noch ein bisschen mehr den Kind mit gegeben haben, nämlich, wie man mit den Geld auch richtig um geht.

Ich empfehle schon seit vielen Jahren zur Geburt oder ein passenden Anlass Bitcoin zu verschenken und praktiziert es auch selbst.

So ist z.B. ein Verwanter von mir, inzwischen Student, zu Bitcoin gekommen. Nebeneffekt, er hat sich schon als Jugendlicher mit Bitcoin beschäftigt, ja auch die Spekulationsphase durch gemacht, aber dabei die Bitcoins von mir nie angerührt. 

Ich spare mit den Kommentar, dass die Bitcoins inzwischen erheblich wertvoller geworden ist. 😉

Axiom

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vor 1 Minute schrieb Axiom0815:

Warum soll in einer intakten Familie ein vom Gericht angeordnete Ergänzungspflegerschaft (Vormund) bestellt werden?

Das hat etwas mit Risiken und Rechten zu tun.

Wenn man Coins im Wert von ein paar hundert tausend Euro verschenkt, sollte man das zumindest mal abchecken.

Die Wahrscheinlichkeit bei Coins geht gegen Null. Bei Immobilien sieht das schon anders aus.

 

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Hallo danke für eure Antworten. 👍🤓

Mein Sohn ist schon 22, da entfällt der Vormund 👌

Ich wollte nur sicher gehen ich möchte kein Theater mit dem Finanzamt.

Gruß 

Posted (edited)

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vermoegensfragen/geld-verschenken-steuergrenzen-fuer-einmalige-und-monatliche-schenkungen-14373780.html

Zitat

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich wechselseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. An jedes Kind (auch Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder) können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden, an jeden Enkel von jedem Großelternteil 200.000 Euro.

https://raw-partner.de/service/blog/anzeigepflicht-von-geldschenkungen

Zitat

Grundsätzlich muss jede Geldschenkung, auch wenn sie unter dem persönlichen Freibetrag liegt, durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Nach dem Erbschaftsteuergesetz ist die Anzeige innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung beim zuständigen Finanzamt zu erstatten. ...

Die persönlichen Freibeträge staffeln sich wie folgt:
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000,- €
Kinder und Stiefkinder 400.000,- €
Enkel 200.000,- €
Dabei ist zu beachten, dass die Freibeträge für einen Zeitraum von 10 Jahren gelten.

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__30.html

Zitat

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 30 Anzeige des Erwerbs

(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.

 

Besonders interessant wird das Thema "Verschenken" als Alternative zum Vereben von Coins (und Immobilien und anderen Sachen die im Wert steigen könnten), und wenn die Schenkung weniger als 10 Jahre vor dem Erbfall statt fand:

Nämlich dann, wenn die im Erbfall plötzlich so viel Wert geworden sind, dass die Extrem hoch versteuert werden müssten!

Bei Immobilien gab es schon Fälle, wo die Erben ihre selbst bewohne Immobilie verkaufen und dort ausziehen mussten, oder plötzlich eine hohe Hypothek da drauf aufnehmen mussten.

Und bei Coins gab es Fälle, wo die im Erbfall ein ATH hatten, aber hinterher nicht mal mehr so viel wert waren wie an Steuern bezahlt werden musste!

Edited by koiram
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Am 5.6.2022 um 13:25 schrieb koiram:

(....)wenn die Schenkung weniger als 10 Jahre vor dem Erbfall statt fand:

Bei Immobilien gab es schon Fälle, wo die Erben ihre selbst bewohne Immobilie verkaufen und dort ausziehen mussten, oder plötzlich eine hohe Hypothek da drauf aufnehmen mussten.

Und bei Coins gab es Fälle, wo die im Erbfall ein ATH hatten, aber hinterher nicht mal mehr so viel wert waren wie an Steuern bezahlt werden musste!

Du sprichst da einen wichtigen Punkt an: Erbschaftssteuer bei Immobilien. im Erbfall ermittelt das FA den Wert einer Immobile nach gewissen Kriterien und rein nach Aktenlage. Da macht sich niemand die Mühe und wirft mal einen Blick auf die Immobilie. Folgender realer Fall au meinem Bekanntenkreis. Vater gestorben, hat eine Immobilie vererbt: gute Lage, 6 Wohneinheiten, alles vermietet. Allerdings ist das Haus Baujahr 1947, die Mieter wohnen dort seit 20 und mehr Jahren und zahlen relativ wenig Miete, in die Immobilie wurde relativ wenig investiert. Nur das Nötigste halt, aber es ist keine Schrottimmobilie. Das FA hat die Immobilie auf 1,4 Mio taxiert. Das wären für meine Bekannte schlappe 200.000 Euro Erbschaftssteuer gewesen.

Man kann sich aber gegen diesen Bescheid des FAs wehren. Man kann einen "vereidigten Sachverständigen zur Wertermittlung von Immobiiien" bestellen, der ein Gutachten anfertigt. Hat meine Bekannte gemacht. Der Gutachter kam und hat sich das Haus angesehen: Heizung, Dach, Fenster, Elektrik etc. etc und hat dann Wert auf 750.000 Euro festgestellt.

Das Gutachten hat etwa 4.000 Euro gekostet, aber wurde vom FA voll anerkannt. Erbschaftssteuer: 120.000 Euro  

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