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Zukünftige Regulierung durch die EU


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Gestern hat sich die Europäische Union hat sich auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Vermögenswerte namens „Mica“ (Markets in Crypto-Assets) geeinigt. Unter anderem wird zukünftig folgende Regelung greifen:

Exchanges sind ab sofort angehalten, Transaktionen von “Unhosted Wallets” ab einer Höhe von 1.000 Euro zu melden. Dabei handelt es sich also um private Transaktionen etwa von Hardware Wallets oder auch Hot Wallets im privaten Besitz. Transaktionen unter "Unhosted Wallets" untereinander bleiben von der Regulierung verschont.

Gibt es dazu schon Informationen, wie das konkret aussehen soll?

Muss ich dann den Nachweis erbringen, dass die Adressen, Sender und auch Empfänger beides in meinem Besitz sind?

Greift diese Regelung sofort?

Ich habe mehrere Artikel gelesen. Bei jedem einzelnen hatte ich das Gefühl, dass einzelne Transaktionen über 1000€ meldepflichtig sind und man nicht ein meldepflichtiges Gesamtvolumen reguliert. Im klassischen FIAT System gibt es bspw. die Regelung, dass 10.000 über einen fix definiertem Zeitraum (bspw. 12 Monate) meldepflichtig sind. 

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vor 43 Minuten schrieb Iota-Juenger:

Exchanges sind ab sofort angehalten, Transaktionen von “Unhosted Wallets” ab einer Höhe von 1.000 Euro zu melden. Dabei handelt es sich also um private Transaktionen etwa von Hardware Wallets oder auch Hot Wallets im privaten Besitz. Transaktionen unter "Unhosted Wallets" untereinander bleiben von der Regulierung verschont.

Quelle?

Hier steht das anders: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/06/29/anti-money-laundering-provisional-agreement-reached-on-transparency-of-crypto-asset-transfers/

Da geht es nicht ums Melden sondern um die Transparenz.

Das ist leicht umsetzbar indem bei Auszahlungen von Börsen neben der Bitcoinadresse auch der Name des Eigentümers der Adresse angegeben werden muss. 

Schlimmer ist das nicht.

Also ganz einfach und nicht der Rede wert.

  • Love it 1
Posted (edited)

Es sollte sich für den Endverbraucher in der Praxis nichts ändern, außer dass man sich sich im Nachgang evtl. zunehmend mehr mit ahnungslosen Finanzbeamten rumschlagen muss, weil die Kriminalisierung von Krypto EU-Doktrin ist.

 

-KYC ist schon da

-Meldepflicht gilt den Börsen, nicht dir

-Nachweisen, dass Adressen dir gehören? Nein, das wird einfach angenommen, sobald sie mit deinem KYC-Börsen-Account verkehren und du keinen anderen Namen meldest.

 

Edited by Ventilator
Posted
vor 7 Minuten schrieb Ventilator:

Finanzbeamten rumschlagen muss, weil die Kriminalisierung von Krypto EU-Doktrin ist.

Finanzbeamte haben mit Kriminalisierung nichts zu tun.

Und "Krypto EU-Doktrin" halte ich für ähnlich groben Schwurbelunfug.

vor 8 Minuten schrieb Ventilator:

Meldepflicht gilt den Börsen, nicht dir

Nicht "Meldepflicht" sondern "Dokumentationspflicht", das sind zwei unterschiedliche Sachen.

vor 9 Minuten schrieb Ventilator:

Nachweisen, dass Adressen dir gehören?

Davon ist bisher keine Rede, ich hab das zumindest noch nirgends gelesen.

 

Posted

ja die diversen Nachrichten dazu waren teils widersprüchlich, so dass ich auch nicht rauslesen konnte, ob das nun gut oder schlecht ausgefallen ist.
Viele detailiertere Infos fehlen auch einfach, wie ab wann das nun greifen soll, ob und wie unhosted Wallets verifiziert werden sollen, sind Regeln zu stablecoins jetzt auch schon final oder was soll diese "max 200 Mio € Transfers" Beschränkung von der man liest (die so wie man davon liest halt einfach nur quatsch ist).

Am Besten wäre natürlich wenn wir die direkte Quelle hätten, also das offizielle Schreiben oder wie das heißt. Gibts das irgendwo?

  • Like 1
Posted

Hier gehts um mehr und nicht nur mehr Nachweise für Transaktionen ab 1000 €. Im Grunde wird hier EU-mässig Grundstein für spätere weitere Regulierungen bis zu Verboten von z. B. PoW-Coins usw. gelegt. Hier aktueller wiwo-Artikel dazu, Auszug:

"Anbieter von Kryptowährungen sind künftig auch dazu verpflichtet, die Umweltbilanz der von ihnen ausgegebenen Assets anzugeben. Die ESMA soll ausarbeiten, mit welcher Methodik Kryptofirmen den ökologischen Fußabdruck der Assets bewerten sollen und wie genau sie Anleger darüber zu informieren haben.

Darüber hinaus soll die Europäische Kommission innerhalb von zwei Jahren einen Bericht über die Umweltauswirkungen von Kryptowährungen sowie Mindeststandards an die Nachhaltigkeit der Assets formulieren. Diese sollen ausdrücklich auch für Kryptowährungen gelten, die auf dem Proof-of-Work-Mechanismus beruhen."

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