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Steuererklärung bei Verlusten durch NFT trading


Loze

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Hallo Zusammen,

habe durch verschiedene NFT-Käufe auf der Solana Blockchain Verlust gemacht. Das heißt, der Wert der NFTs hat sich seit meinem Kauf verringert. 
 

Muss ich hierzu etwas in meiner Steuerklärung angeben?

Welche Nachweise muss ich hier erbringen?
 

Kenne mich leider mit Steuern genauso gut wie mit NFTs und Krypto aus. 😅

Vielen Dank für eure Hilfe. 

 

 

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vor 6 Stunden schrieb Loze:

Muss ich hierzu etwas in meiner Steuerklärung angeben?

Du "musst" nicht. Aber du "darfst" das Finanzamt gern an den Verlusten beteiligen wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 12 Monate vergangen sind.

vor 6 Stunden schrieb Loze:

Welche Nachweise muss ich hier erbringen?

Auf Nachfrage Kauf- und Verkaufsnachweis.

vor 6 Stunden schrieb Loze:

Kenne mich leider mit Steuern genauso gut wie mit NFTs und Krypto aus. 😅

Und du kennst dich nicht aus wie man sich einfach zu erlangendes Wissen aneignet welches schon zigfach im Internet geteilt wurde. Du kennst dich offenbar auch nicht damit aus wie man ein größeres Problem in Teilprobleme zerlegt, dass es durch bereits bekannte Lösungen gelöst wird.

Das lässt sich jedoch alles lernen indem du es einfach versuchst, machst und immer wieder übst.

Dann lernst du die Steuersache kennen (das sind nur zwei Paragraphen 22+23 EStG) und du lernst Krypto (auch nur zwei: Bitcoin learnmeabitcoin.com  und Rest).

Wenn du ausreichend gelernt hast, fässt du NFTs und Token nichtmal mehr mit der Kneifzange an oder nur um hochriskante Zockerei mit einem geringen Teil deines Kapitals zu starten.

Du wirst die Faszination des Bitcoin erfassen und die Einfachheit der Einkommensteuer überblicken. 🙂 

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vor einer Stunde schrieb Jokin:

Du "musst" nicht. Aber du "darfst" das Finanzamt gern an den Verlusten beteiligen wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 12 Monate vergangen sind.

Auf Nachfrage Kauf- und Verkaufsnachweis.

Und du kennst dich nicht aus wie man sich einfach zu erlangendes Wissen aneignet welches schon zigfach im Internet geteilt wurde. Du kennst dich offenbar auch nicht damit aus wie man ein größeres Problem in Teilprobleme zerlegt, dass es durch bereits bekannte Lösungen gelöst wird.

Das lässt sich jedoch alles lernen indem du es einfach versuchst, machst und immer wieder übst.

Dann lernst du die Steuersache kennen (das sind nur zwei Paragraphen 22+23 EStG) und du lernst Krypto (auch nur zwei: Bitcoin learnmeabitcoin.com  und Rest).

Wenn du ausreichend gelernt hast, fässt du NFTs und Token nichtmal mehr mit der Kneifzange an oder nur um hochriskante Zockerei mit einem geringen Teil deines Kapitals zu starten.

Du wirst die Faszination des Bitcoin erfassen und die Einfachheit der Einkommensteuer überblicken. 🙂 

Hallo Jokin,

danke für die Antwort. :) 
 

Welchen Sinn hat es das Finanzamt zu beteiligen? 

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vor 5 Stunden schrieb Loze:

Welchen Sinn hat es das Finanzamt zu beteiligen? 

Willst du für die Gewinne Steuern zahlen und auf Verlusten hocken bleiben?

Ich nicht.

Meine Verluste reduzieren meine steuerpflichtigen Gewinne - und das für Vor- und Folgejahre durch …

vor 4 Stunden schrieb Morama:

z.B. Verlustvortag o.ä. 😉

 

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  • 1 Monat später...
vor einer Stunde schrieb Jokin:

Wenn du damit meinst ob die Gewinne durch Börsen oder Banken gemeldet werden: Solange kein Steuerfahndungsverfahren gegen dich läuft, nicht.

Ich wäre da nicht so sicher. :(

Es wurden schon Leute aufgefordert ihre Aktivitäten in Krypto zu erklären obwohl sie das gegenüber dem FA noch nie erwähnt hatten.

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Das hatte ich in einem Forum gelesen. Finde ich jetzt natürlich so schnell nicht wieder.

Aber das wird sich ja niemand ausdenken der nicht wirklich betroffen ist.

Ich hatte auch schon mal in der Presse von Kontrollmitteilungen gelesen. Wenn eine Börse für die Zulassung in einem Land KYC machen muß und die Sreuer-Nummer der Kunden kennt dann ist es wohl klar daß da auch Daten über Aktivitäten geliefert werden.

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vor 6 Stunden schrieb Mick75:

Ich wäre da nicht so sicher. :(

Es wurden schon Leute aufgefordert ihre Aktivitäten in Krypto zu erklären obwohl sie das gegenüber dem FA noch nie erwähnt hatten.

Ja, das passiert in den USA. Die US-Kunden wurden aufgefordert ihre TIN an Coinbase zu übermitteln.

vor 5 Stunden schrieb Mick75:

Wenn eine Börse für die Zulassung in einem Land KYC machen muß und die Sreuer-Nummer der Kunden kennt dann ist es wohl klar daß da auch Daten über Aktivitäten geliefert werden.

KYC hat mit der Steuernummer nichts zu tun.

Eine hinterlegte Steuernummer führt nicht zwangsläufig zu einer eigenständigen Meldung an das Finanzamt.

Bei Coinbase ist das jedoch so: https://tokentax.co/blog/does-coinbase-report-to-the-irs

Coinbase meldet nur, dass es Aktivitäten gab - nicht nur an das Finanzamt (eher Steuerbehörde IRS) sondern auch an den Steuerpflichtigen.

vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Wenn du damit meinst ob die Gewinne durch Börsen oder Banken gemeldet werden: Solange kein Steuerfahndungsverfahren gegen dich läuft, nicht.

... meine Aussage bleibt (fast) richtig, denn Gewinne und Verluste werden nicht gemeldet, da diese den Börsen nur teilweise bekannt sind.

Nicht einmal das Handelsvolumen wird durch Coinbase gemeldet, denn das führte zu Konfusion.

In Deutschland ist mir nicht bekannt, dass es aktive Meldungen an Finanzämter gibt.

Siehe auch hier: https://cryptoticker.io/de/wie-erfaehrt-das-finanzamt-vom-bitcoin-wir-beantworten-diese-frage/

Aber auch im Fall von Steuerhinterziehungen melden Börsen eher keine Gewinne sondern die einzelnen Transaktionen - ebenso Banken, die die Buchungen dem Finanzamt zugänglich machen wenn die Anfragen zulässig sind, denn das Bankgeheimnis wurde aufgehoben. Siehe auch hier: https://www.mhl.de/artikel/aufhebung-des-bankgeheimnisses/

(wer es nicht mitbekam, dass das Bankgeheimnis aufgehoben wurde, der kann sich jedoch an die öffentliche Debatte "Ehe für alle" erinnern - in deren Schatten lief die Abschaffung des Bankgeheimnisses: https://www.godmode-trader.de/artikel/deutsches-bankgeheimnis-zum-25-06-17-abgeschafft,5394456)

 

 

Mein Fazit: Ich behandle alle meine Börsenaccounts so als ob sie gläsern wären. Ich lade mir jährlich von all meinen Accounts (Börsen+Banken) die Exportdateien aller Buchungen und bewahre diese mindestens 6 Jahre auf (Aubewahrungspflicht von Steuerunterlagen). Bei einer Steuerprüfung kann ich diese Unterlagen für alle Accounts direkt aushändigen.

Ich verhalte mich bei meinen Steuerunterlagen so, dass ich alles nachvollziehen und belegen kann wie ich zu meinen Zahlen in der Steuererklärung gekommen bin.

 

... meine persönliche Meinung: Wer heutzutage noch glaubt mit Steuerhinterziehung im fünfstelligen Bereich durchzukommen, braucht etwas Glück. Wer sechsstellig hinterzieht, muss verdammt viel Glück haben. Bei dreistelligen Beträgen hingegen sehe ich kaum ein Risiko - das ist nichtmal doppelt über der Freigrenze, da wird einem kaum ein Verfahren eröffnet.

Und auch nicht vergessen: Das Finanzamt reagiert gern auf Hinweisgeber und fängt dann an einen Anfangsverdacht zu ermitteln - mit dem geht der Fall dann an die Steuerfahndung. 

 

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vor 8 Stunden schrieb Jokin:

Und auch nicht vergessen: Das Finanzamt reagiert gern auf Hinweisgeber und fängt dann an einen Anfangsverdacht zu ermitteln - mit dem geht der Fall dann an die Steuerfahndung. 

 

Welche Hinweisgeber könnten denn das neben dem neidischen Nachbarn, der plötzlich einen Lambo entdeckt und Banken, die plötzlich hohe Summen eingebucht bekommen sein? Oder meintest du hauptsächlich diese zwei?

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vor 6 Stunden schrieb Oinkcoin:

Welche Hinweisgeber könnten denn das neben dem neidischen Nachbarn, der plötzlich einen Lambo entdeckt und Banken, die plötzlich hohe Summen eingebucht bekommen sein? Oder meintest du hauptsächlich diese zwei?

Der neidische Nachbar ist der Hauptgrund 🙂

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