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Besteuerung Staking Rewards von Nodes


Cazimodo

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb Cazimodo:

Nun täglicher Rewards (Airdrop) 3,15€/197BXN * 365 = 1150€/71905 bei 0,02€/BXN.

Jetzt sind wir erneut bei dem Punkt an dem du einen Gewinn vorrechnest aber bei der Steuererklärung dann plötzlich keinen mehr haben willst. Woher hast du den Kurs von 0,02€? Was machst du wenn das Finanzamt genau diese Zahl zum Beispiel auf der Webseite des Projektes findet?

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vor 5 Stunden schrieb Cazimodo:

Das heißt nächstes Jahr kann ich die 1000€ NFTs nicht mehr gegenrechnen, falls Blackfort  dieses Jahr noch an Start geht ?

Was meinst du mit "gegenrechnen"?

vor 5 Stunden schrieb Cazimodo:

Nun das FA müsste inzwischen langsam gut aufrüsten aber das die alles sehen und wissen bezweifle ich.

Du kannst die Token nicht verkaufen. Daher "0". Auch das Finanzamt wird feststellen, dass es für dich keine Verkaufsmöglichkeit gibt.

vor 5 Stunden schrieb Cazimodo:

Nun täglicher Rewards (Airdrop) 3,15€/197BXN * 365 = 1150€/71905 bei 0,02€/BXN.

0€/BXN

vor 5 Stunden schrieb Cazimodo:

Ja aber bei Blackfort soll ausdrücklich verkaufbar sein.

Ja, klar "soll" das so sein - sonst würde da ja niemand einsteigen :D 

Naja, mach mal - behalte jedoch stets im Blick, dass du später Käufer für deine Coins finden musst.

Und warum sollte die dir jemand abkaufen wenn er sich doch selbst solche "Nodes" anschaffen könnte.

Skunk und ich kennen diese Masche - kannst uns ruhig glauben.

 

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On 9/9/2022 at 10:39 AM, Squirrel said:

Allerdings bekommst du bei Cardano jede Epoche Rewards, die auch im Wallet als Guthaben mitgerechnet werden. Ich meine aber, dass die Steuer erst mit dem Zeitpunkt des realisierten claimen anfallen. Also auch die Wertbestimmung. Deshalb sollte es sich steuerlich lohnen, bei niedrigen Kursen zu claimen.

M.E. ist der Zufluss jede Epoche zu versteuern. Geclaimt werden muss anscheinend nur in Yoroi:

https://forum.cardano.org/t/withdraw-rewards-yoroi/96848/2

Ich meine auch, dass man in keinem Cardano Explorer sieht, dass Rewards nicht geclaimed wurden.

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Am 9.9.2022 um 17:29 schrieb skunk:

Woher hast du den Kurs von 0,02€?

So steht es auf der Webseite am 4.10.22 um 00:00 Uhr gilt 0,02€/BXN

 

Am 9.9.2022 um 17:29 schrieb skunk:

Was machst du wenn das Finanzamt genau diese Zahl zum Beispiel auf der Webseite des Projektes findet?

Da sehe ich kein Problem. Auf der Anzeige der Gesamtblockbelohnungen findet eine automatische Anpassung statt. Das FA muss warten bis das Startup Unternehmen an die Börse geht.   

 

vor 23 Stunden schrieb Jokin:
Am 9.9.2022 um 17:16 schrieb Cazimodo:

Das heißt nächstes Jahr kann ich die 1000€ NFTs nicht mehr gegenrechnen, falls Blackfort  dieses Jahr noch an Start geht ?

Was meinst du mit "gegenrechnen"?

Sorry, dass ich mich unverständlich ausgedrückt habe. Also angenommen die Firma geht dieses Jahr an die Börse und wenn ich nächstes Jahr für 2022 Steuererklärung mache gilt 1000€ Investition in NFTs als Anschaffungssumme und kann mit Gewinn gegengerechnet werden. Für nächste Steuererklärung könnte ich die selbe Summe wohl nicht mehr nehmen ? das wollte ich fragen.

 

vor 23 Stunden schrieb Jokin:

Du kannst die Token nicht verkaufen. Daher "0". Auch das Finanzamt wird feststellen, dass es für dich keine Verkaufsmöglichkeit gibt.

Das sehe ich auch so.

 

vor 23 Stunden schrieb Jokin:
Am 9.9.2022 um 17:16 schrieb Cazimodo:

Ja aber bei Blackfort soll ausdrücklich verkaufbar sein.

Ja, klar "soll" das so sein - sonst würde da ja niemand einsteigen :D 

Naja, mach mal - behalte jedoch stets im Blick, dass du später Käufer für deine Coins finden musst.

Und warum sollte die dir jemand abkaufen wenn er sich doch selbst solche "Nodes" anschaffen könnte.

Skunk und ich kennen diese Masche - kannst uns ruhig glauben.

Kommt es nicht drauf an, wo es gelistet wird ? Gut bei Bitcoin.de muss jemand deine Coins kaufen, was eigentlich problemlos funktioniert, aber bei Bitpanda muss doch keine Käufer finden, ich verkaufe es einfach. Warum sollte bei Blackfort anders sein ?  🧐

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vor 1 Stunde schrieb Cazimodo:

aber bei Bitpanda muss doch keine Käufer finden, ich verkaufe es einfach.

Auch da muss es Käufer geben. Sonst kannst du nix verkaufen - logisch, oder?

vor 1 Stunde schrieb Cazimodo:

Steuererklärung mache gilt 1000€ Investition in NFTs als Anschaffungssumme und kann mit Gewinn gegengerechnet werden.

So ein Unsinn.

1.000 Euro = Anschaffungskosten.

Wenn du einen Erlös von 1.601 Euro erzielst, hast du einen Gewinn von 601 Euro.

Egal in welchem Steuerjahr. 1.601 Euro Erlöst => 601 Euro Gewinn.

Gegen den Gewinn wird auch nichts gegengerechnet.

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Hey Leute an dieser Stelle möchte ich mich bei allen für Eure Ratschläge und Anregungen herzlich bedanken 👍 .

Ich hätte zwei allgemeine Fragen zu Rewardsbesteuerung. Angenommen ich erhalte 2022 1000 Reward Coin im Wert von 1000€ und diese wird zum Tag des Zuflusses mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert. Müssen die sofort besteuert werden, oder werden sie zur nächsten Steuererklärung mit versteuert ?

Des weiteren angenommen der Wert steigt um 1000€ und ich veräußere sie innerhalb der Haltefrist. Welche Summe wird hier versteuert nur die 1000€ oder doch 2000€ ?

Danke schon mal.🖐 

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vor 26 Minuten schrieb Cazimodo:

Müssen die sofort besteuert werden, oder werden sie zur nächsten Steuererklärung mit versteuert ?

Der Zufluss wird sofort versteuert aber die Steuerzahlung nicht sofort eingetrieben sondern erst mit der nächsten Steuererklärung.

vor 26 Minuten schrieb Cazimodo:

Welche Summe wird hier versteuert nur die 1000€ oder doch 2000€ ?

Das hatten wir bereits geklärt. Einfach nochmal nachlesen was wir hier bereits zu dem Thema geschrieben hatten. Alternativ magst du vielleicht erklären warum du eine bereits beantwortete Frage nochmal stellst? Möchtest du die Frage vielleicht näher spezifizieren damit wir den Unterschied rauslesen können?

Bearbeitet von skunk
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vor 23 Minuten schrieb skunk:

Das hatten wir bereits geklärt. Einfach nochmal nachlesen

Sorry auf der 1. Seite hatte Jokin die Tatsache gut beschrieben habe wohl übersehen. Es muss nur der Gewinn versteuert werden. 🥵

 

vor 25 Minuten schrieb skunk:

Möchtest du die Frage vielleicht näher spezifizieren damit wir den Unterschied rauslesen können?

Nein 😀

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  • 4 Wochen später...

Bitte gestattet mir noch eine Frage, auf die ich so keine Antwort finde.

Mir ist klar, dass Rewards sobald man sie erhält zum Tag des Zuflusses versteuert werden müssen so weit so gut. Aber ...

- Wie schaut es aus, wenn ich Rewards erhalte und die sind noch nicht offiziell auf der Krypto Börse gelistet somit noch nicht handelbar, bin ich dennoch steuerpflichtig ?

- Wenn die Reward Coins gelistet werden gilt wieder Tag des Zuflusses und Steuerpflicht, aber was passiert mit den Coins vor der Listung sind die denn vom Steuer befreit, weil sie zum Zeitpunkt nicht handelbar waren oder müssen sie mit den Coins nach der Listung zusammen versteuert werden ? 

Dank schon mal an euch alle   😄

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vor 3 Stunden schrieb Cazimodo:

Wie schaut es aus, wenn ich Rewards erhalte und die sind noch nicht offiziell auf der Krypto Börse gelistet somit noch nicht handelbar, bin ich dennoch steuerpflichtig ?

Die fließen zum Wert von "0" Euro in dein Portfolio.

vor 3 Stunden schrieb Cazimodo:

Wenn die Reward Coins gelistet werden gilt wieder Tag des Zuflusses und Steuerpflicht, aber was passiert mit den Coins vor der Listung sind die denn vom Steuer befreit, weil sie zum Zeitpunkt nicht handelbar waren oder müssen sie mit den Coins nach der Listung zusammen versteuert werden ? 

Vor dem Listing: 0 Euro. Nach dem Listing: Marktwert.

Logisch, oder?

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  • 2 Monate später...

Guten Abend Cazimodo, 

endlich habe ich jemanden getroffen der selbige Problematik wie ich hat! Auch ich bin bei blackfort, habe nodes noch von BXN 0,01 Zeiten und entsprechende rewards. 

Nach längere Internetrecherche bin ich auch zu dem Schluss gekommen , dass man die rewards am Tag des Zuflusses zum jeweiligen Kurs versteuern muss. .

D.h  dann vermutlich bei uns, am Tag des BXN Launches  und die Einbuchtung in die blackfort Wallet. 

 

 

im Gegensatz zu anderen Chatteilnehmer bin ich aber der Meinung, das die Haltefrist von einem Jahr  für Gewinne durch die Kurssteigerungen des BXN hier bei uns nicht angewendet werden können, da wir die BXN nicht

"käuflich"  erworben haben. Verluste folglich dementsprechend auch nicht !

Ich habe schon versucht genauere Informationen zu Steuererklärung bezüglich unserer rewards zu bekommen, aber der Steuerberater Vorort hat schon Mal dankend abgelehnt, da die Sache zu kompliziert für ihn ist. Auch innerhalb  eine Blackfort Telegram Gruppe habe ich versucht das Thema zu diskutieren, aber entweder besteht wenig Sachkenntnis oder Desinteresse. 

 

Habe deshalb kürzlich bei einem Webinar von blackfort die Frage direkt an die Leader CIO gestellt ob es eine API Schnittstelle für ein Steuertool bei blackfort Wallet / Network geben wird. 

Die Antwort war nein. Ebenso habe ich keine Steuertools gefunden die blackfort im Bestand hat. 

 

Ich Frage mich jedoch wie soll man die täglichen rewards bei stetigen BXN Preisschwankungen dann für die Steuer dokumentieren können. Ebenso wird kein Steuerberater ohne eine solche Dokumentation den Fall annehmen.

 

Ich würde mich freuen wenn ich von ihnen eine Rückmeldung bekäme. Vieleicht schaffen wir ja zusammen die Steuererklärung irgendwie doch noch hinzubiegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von XRPina
Rechtschreibung und Tippfehler
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vor 27 Minuten schrieb XRPina:

im Gegensatz zu anderen Chatteilnehmer bin ich aber der Meinung, das die Haltefrist von einem Jahr  für Gewinne durch die Kurssteigerungen des BXN hier bei uns nicht angewendet werden können, da wir die BXN nicht

"käuflich"  erworben haben. Verluste folglich dementsprechend auch nicht !

Kann man machen. Ich bin der Meinung CryptoTax hatte das genau so eine Zeitlang gemacht. Die wurden aber aufgekauft und haben ihre alte Software inzwischen Offline genommen. Soll heißen du kannst das nicht mehr buchen.

Des weiteren ist diese "alte" Auslegung nicht mehr Zeitgemäß. Ich bin der Meinung seit dem BMF Schreiben gibt es diesen Spielraum nicht mehr. Aber klar versuchen kannst du es natürlich. Wie gesagt das so zu buchen, dass beim Verkauf keine Steuern anfallen ist schon ordentlich Aufwand. Ich glaube da bist du besser bedient wenn du die Coins einfach länger als ein Jahr hältst und sie auf diesem Wege steuerfrei verkaufst.

vor 33 Minuten schrieb XRPina:

Ich Frage mich jedoch wie soll man die täglichen rewards bei stetigen BXN Preisschwankungen dann für die Steuer dokumentieren können.

Im äußersten Notfall wenn wirklich keines der Tools diese Währung kennt musst du das als Custom Token buchen. Den Gegenwert musst du dann ebenfalls mit angeben.

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Veilen Dank, das ist die kompetenteste Direktantwort die ich bis jetzt zu dieser Thematik bekommen habe. Hilfsweise weiße ich darauf hin, dass ich und wahrscheinlich viele in dieser Community keine Steuerberater sind .....

und nur eine subjektive Meinung geäußert wurde.

....nur das sich niemand in die Enge getrieben fühlt, wenn er zu diesem Thema etwas postet. Hatte ich nämlich schon , dass aus Angst keiner sich zu diesem Thema äußern wollte.

 

 

 

 

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Hallo XRPina,

freut mich, dass Du auch bei Blackfort bist. 

vor 51 Minuten schrieb XRPina:

endlich habe ich jemanden getroffen der selbige Problematik wie ich hat! Auch ich bin bei blackfort, habe nodes noch von BXN 0,01 Zeiten und entsprechende rewards. 

Nach längere Internetrecherche bin ich auch zu dem Schluss gekommen , dass man die rewards am Tag des Zuflusses zum jeweiligen Kurs versteuern muss. .

D.h  dann vermutlich bei uns, am Tag des BXN Launches  und die Einbuchtung in die blackfort Wallet. 

So weit ich recherchieren konnte, haben Rewards keine Haltefrist und müssen immer zum Tag des Zuflusses versteuert werden. Zum Glück hat Blackfort nicht vor dem 31.12.22 gelauncht, sonst müssten die angesammelten Reward für das Jahr 2022 versteuert werden, was uns erst mal erspart geblieben ist.

Angenommen Blackfort geht 1. Quartal 2023 an die Börse und so bald es gelauncht wurde beginnt die Steuerbarkeit. Ich habe Juli 2022 angefangen die Rewards zu sammeln und zusammen mit dem Jahr 2023 was denn später angesammelt wurde, müsste denn 2024 für das Jahr 2023 versteuert werden.

 

vor einer Stunde schrieb XRPina:

im Gegensatz zu anderen Chatteilnehmer bin ich aber der Meinung, das die Haltefrist von einem Jahr  für Gewinne durch die Kurssteigerungen des BXN hier bei uns nicht angewendet werden können, da wir die BXN nicht

"käuflich"  erworben haben. Verluste folglich dementsprechend auch nicht !

Also sobald es gelauncht wird beginnt die Steuerbarkeit. Ab diesen Zeitpunkt tritt die Finanzregelung für Rewards und Coins in Kraft. Die Rewards müssen so oder so versteuert werden und sind gleichzeitig auch die handelbaren Coins und können entweder innerhalb der Haltefrist oder drüber verkauft werden. Werden diese Coins unter ein Jahr mit Gewinnsteigerung verkauft sind noch mal Steuern auf den Gewinn fällig. Werden die Coins aber nach einem Jahr verkauft, muss der Gewinn nicht versteuert werden. Hier gilt aber FIFO, da die Coins nach und nach gegeben werden dh alle einzelnen Coins müssen Haltefrist einhalten. 

 

vor einer Stunde schrieb XRPina:

Ich habe schon versucht genauere Informationen zu Steuererklärung bezüglich unserer rewards zu bekommen, aber der Steuerberater Vorort hat schon Mal dankend abgelehnt, da die Sache zu kompliziert für ihn ist. Auch innerhalb  eine Blackfort Telegram Gruppe habe ich versucht das Thema zu diskutieren, aber entweder besteht wenig Sachkenntnis oder Desinteresse. 

Also was das betrifft möchte ich mein Dank an Jokin und Skunk ausrichten, weil mir hier viel geholfen wurde. Nun auf dem Dashboard von Blackfort hast du Rubrik Nodes und da steht dein Gesamtblockbelohnung in BXN und Euro. Zusätzlich unter "meine Nodes" stehen die einzelnen Nodes mit BXN und Euro Angaben. Das entspricht zusammen genommen die gesamt Rewards zum jeweiligen Tag des Zuflusses mit entsprechender Eurowert.

Ich habe zusätzlich die BSC Transaktionsdaten für den Kauf von den einzelnen Nodes gespeichert, falls Finanzamt mehr erfahren möchte. 

 

vor 1 Stunde schrieb XRPina:

Ich Frage mich jedoch wie soll man die täglichen rewards bei stetigen BXN Preisschwankungen dann für die Steuer dokumentieren können. Ebenso wird kein Steuerberater ohne eine solche Dokumentation den Fall annehmen.

Zum Glück gibt es bei Blackfort nicht nur die Anzahl der Reward Coins sondern auch der entsprechender Gegenwert in Euro der zum Tag des Zuflusses entspricht. Ansonsten hätte man sich das jeden Tag notieren müssen. Bei den Coins, die man denn verkaufen möchte gilt zu beweisen, welche tatsächlich Haltefrist entspricht und das könnte für manche eine Strickfalle werden.

Ich sehe das ganz entspannt und ist alles nur einfache Matheaufgabe. Alle 5 Sekunden werden Rewards ausgeschüttet und das kann man das auf 365 Tage ausrechnen und dann weiß du wie viele Coins Haltefrist einhalten und welche nicht.  

Außer dem bei den Nodes stehen ausreichende Informationen wie täglich Rewards und damit kann Zeitpunkte ausrechnen. Also es gibt Möglichkeiten und bin mir sicher, dass Blackfort in der Richtung auch gewisse Infos zur Verfügung stellt. Lassen wir uns überraschen.

LG und frohes neues Jahr

 

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vor 30 Minuten schrieb Cazimodo:

die handelbaren Coins und können entweder innerhalb der Haltefrist oder drüber verkauft werden. Werden diese Coins unter ein Jahr mit Gewinnsteigerung verkauft sind noch mal Steuern auf den Gewinn fällig.

Nicht zwingend. Vor dem BMF Schreiben gab es eine alternative Auslegung. Auch wenn die Coins handelbar sind, muss nicht jeder Eingang auch einer Anschaffung gleich gestellt sein. Vor dem BMF Schreiben gab es durchaus die Möglichkeit zum Beispiel beim Mining von neuen Coins einfach zu sagen, dass das keine Anschaffung ist. Das hat dann zur Folge, dass ein Verkauf in jedem Fall steuerfrei ist. Ohne Anschaffung kann man eben auch keine Differenz zwischen Anschaffung und Verkauf berechnen.

Wie gesagt ich bin der Meinung das BMF Schreiben hat diesen Spielraum geschlossen. Das ändert aber grundsätzlich nichts daran, dass man es durchaus probieren kann. Einfach die Steuererklärung mit der alternativen Auslegung abgeben. Im schlimmsten Fall korrigiert das Finanzamt mit Hinweis auf das BMF Schreiben die Steuererklärung und man zahlt dann eben etwas mehr.

Wichtig wäre noch, dass man dem Finanzamt die Möglichkeit nimmt später Rückwirkend die letzten Jahre alle zu korrigieren. Das Risiko besteht immer dann wenn man das Finanzamt belügt oder ihnen Informationen vorenthält. Also nicht einfach still und heimlich die alternative Auslegung in der Steuererklärung verstecken sondern eher offensiv alles fein säuberlich im Begleitschreiben dokumentieren.

Achtung auf diesen schlimmsten Fall sollte man sich unbedingt vorbereiten und die maximale Steuerzahlung im Voraus berechnen und bereithalten. Im günstigsten Fall folgt das Finanzamt der alternativen Auslegung und man kann das Geld was für die Zahlung der Steuer vorgesehen war dann wieder investieren. Achtung auch wenn das Finanzamt das einmal durchwinkt hat man keinen Anspruch darauf, dass das jedes Jahr durchgewunken wird. Also jedes Jahr aufs neue auf den schlimmsten Fall vorbereiten und immer artig Geld beiseite legen. Sollte das Finanzamt die Steuererklärung nach oben korrigieren werden sie dir nur eine sehr kurze Frist einräumen um die Steuer auch zu bezahlen. Wer das Geld nicht bereits vorsorglich beiseite gelegt hat, wird dann recht schnell rausfinden wie wenig kooperativ das Finanzamt in so einem Fall ist. Da ist dann ruck zuck das Konto gepfändet.

Edit: Der Tipp das alles eher offensiv im Begleitschreiben zu erklären gilt eigentlich in jedem Fall egal welche Auslegung du am Ende anwendest. In meinem Begleitschreiben stand damals drin, dass ich Rewards erhalten habe, wie ich diese versteuert habe, warum ich das ganze als Liebhaberei einstufe, diverse andere tolle Sonderfälle.

Bearbeitet von skunk
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vor 16 Minuten schrieb skunk:

Nicht zwingend. Vor dem BMF Schreiben gab es eine alternative Auslegung.

Hast du zufällig Quellen dazu ?

 

vor 17 Minuten schrieb skunk:

Wichtig wäre noch, dass man dem Finanzamt die Möglichkeit nimmt später Rückwirkend die letzten Jahre alle zu korrigieren. Das Risiko besteht immer dann wenn man das Finanzamt belügt oder ihnen Informationen vorenthält. Also nicht einfach still und heimlich die alternative Auslegung in der Steuererklärung verstecken sondern eher offensiv alles fein säuberlich im Begleitschreiben dokumentieren.

Ich habe 2022 für das 2021 zum ersten mal Steuererklärung mit Kryptogewinne eingereicht und nach 5 Monaten vor ein Paar Tagen kam der Bescheid für die Nachzahlen. Sonst waren Bescheide in 4-5 vom FA fertig.  Lügen und Vorenthalte der Informationen würden nur Probleme mit sich bringen da das FA meines Erachtens noch strenger reguliert wird.

 

vor 23 Minuten schrieb skunk:

Achtung auf diesen schlimmsten Fall sollte man sich unbedingt vorbereiten und die maximale Steuerzahlung im Voraus berechnen und bereithalten.

Das sehe ich auch so.

vor 24 Minuten schrieb skunk:

Also jedes Jahr aufs neue auf den schlimmsten Fall vorbereiten und immer artig Geld beiseite legen. Sollte das Finanzamt die Steuererklärung nach oben korrigieren werden sie dir nur eine sehr kurze Frist einräumen um die Steuer auch zu bezahlen. Wer das Geld nicht bereits vorsorglich beiseite gelegt hat, wird dann recht schnell rausfinden wie wenig kooperativ das Finanzamt in so einem Fall ist. Da ist dann ruck zuck das Konto gepfändet.

Nicht die Nachzahlung macht mir Sorgen, denn das muss man haben sondern, dass das FA eine Steuervorauszahlung aufbrummen kann. Nach 4 Monaten habe ich mal beim FA angerufen und nach dem Bearbeitungstand gefragt. Am Telefon wurde ich auf Sonstige Einkünfte hingewiesen und dass ich etwas Geduld aufbringen möge. Mir war schon klar, dass ich überall durchforstet werde. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, keine Steuervorauszahlung festgesetzt zu bekommen, falls geplant worden war.  Ich habe den Bescheid jetzt bekommen und Vorauszahlung ist nicht drin. Die sind davon ausgegangen, dass ich eine einmalige Sache getätigt habe. Zum Glück gibt es für 2022 nicht zu versteuern und habe Zeit mich zwischen zeitlich schlau zu machen, aber für 2023 geht das Spiel von vorne los.

 

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vor 1 Stunde schrieb Cazimodo:

Hallo XRPina,

freut mich, dass Du auch bei Blackfort bist. 

So weit ich recherchieren konnte, haben Rewards keine Haltefrist und müssen immer zum Tag des Zuflusses versteuert werden. Zum Glück hat Blackfort nicht vor dem 31.12.22 gelauncht, sonst müssten die angesammelten Reward für das Jahr 2022 versteuert werden, was uns erst mal erspart geblieben ist.

Angenommen Blackfort geht 1. Quartal 2023 an die Börse und so bald es gelauncht wurde beginnt die Steuerbarkeit. Ich habe Juli 2022 angefangen die Rewards zu sammeln und zusammen mit dem Jahr 2023 was denn später angesammelt wurde, müsste denn 2024 für das Jahr 2023 versteuert werden.

 

Also sobald es gelauncht wird beginnt die Steuerbarkeit. Ab diesen Zeitpunkt tritt die Finanzregelung für Rewards und Coins in Kraft. Die Rewards müssen so oder so versteuert werden und sind gleichzeitig auch die handelbaren Coins und können entweder innerhalb der Haltefrist oder drüber verkauft werden. Werden diese Coins unter ein Jahr mit Gewinnsteigerung verkauft sind noch mal Steuern auf den Gewinn fällig. Werden die Coins aber nach einem Jahr verkauft, muss der Gewinn nicht versteuert werden. Hier gilt aber FIFO, da die Coins nach und nach gegeben werden dh alle einzelnen Coins müssen Haltefrist einhalten. 

 

Also was das betrifft möchte ich mein Dank an Jokin und Skunk ausrichten, weil mir hier viel geholfen wurde. Nun auf dem Dashboard von Blackfort hast du Rubrik Nodes und da steht dein Gesamtblockbelohnung in BXN und Euro. Zusätzlich unter "meine Nodes" stehen die einzelnen Nodes mit BXN und Euro Angaben. Das entspricht zusammen genommen die gesamt Rewards zum jeweiligen Tag des Zuflusses mit entsprechender Eurowert.

Ich habe zusätzlich die BSC Transaktionsdaten für den Kauf von den einzelnen Nodes gespeichert, falls Finanzamt mehr erfahren möchte. 

 

Zum Glück gibt es bei Blackfort nicht nur die Anzahl der Reward Coins sondern auch der entsprechender Gegenwert in Euro der zum Tag des Zuflusses entspricht. Ansonsten hätte man sich das jeden Tag notieren müssen. Bei den Coins, die man denn verkaufen möchte gilt zu beweisen, welche tatsächlich Haltefrist entspricht und das könnte für manche eine Strickfalle werden.

Ich sehe das ganz entspannt und ist alles nur einfache Matheaufgabe. Alle 5 Sekunden werden Rewards ausgeschüttet und das kann man das auf 365 Tage ausrechnen und dann weiß du wie viele Coins Haltefrist einhalten und welche nicht.  

Außer dem bei den Nodes stehen ausreichende Informationen wie täglich Rewards und damit kann Zeitpunkte ausrechnen. Also es gibt Möglichkeiten und bin mir sicher, dass Blackfort in der Richtung auch gewisse Infos zur Verfügung stellt. Lassen wir uns überraschen.

LG und frohes neues Jahr

 

 

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Falls Interesse besteht könnte ich einen Link zu meiner kleinen xxx Telegram Gruppe übermitteln.

Ich habe sie ausschließlich nur mit Mitglieder von Backfort Nodes Besitzer gegründet, die durch sachlich Beiträge/ News zu einen Mehrwert in der Diskussion / Thematik/ Community geführt haben und das Network Marketing hauptsächlich anderen Telegram Gruppen überlassen. 

 

Gerade eben die neuste Entwicklung/ Stand des Mainnet durch ein Briefing des CEO's erhalten 

 

Also  falls Interesse besteht einfach bei Telegram die Gruppe suchen oder ich übermittle einen Link auf Anfrage.

 

Schönen Abend

 

XRPina 

 

 

Bearbeitet von XRPina
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  • 2 Wochen später...

Hallo Leute,

meine Steuererklärung für das Jahr 2021 habe ich August 2022 abgegeben und nach 5 Monaten habe ich endlich meine Nachzahlungsbericht erhalten und zwar ohne Steuervorauszahlung. In dem Bericht steht "vorläufig" dem nach vermute ich, dass das FA immer noch nachrecherchiert. Jeden falls gab es keine Beanstandung und so habe ich meine erste Krypto behaftete Steuererklärung hinter mir. Dafür danke ich euch allen für die tatkräftige Unterstützung mit Ratschläge und Infos.

Für die Steuererklärung 2022 habe ich einen Minus Wert und da wollte ich Jokin und Skunk fragen,  wie ich den neg. Wert bei der Steuererklärung das angeben könnte. Wegen Staking Rewards hätte ich auch eine Frage. Die Quelle des Zuflusses sind gekaufte NFTs und da frage ich mich, ob man den Wert der NFTs als Anschaffung bei der Steuererklärung angeben kann und wenn ja werden diese denn gegengerechnet bzw kann man Rewards mit irgend etwas gegenrechnen ?

 

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  • 1 Jahr später...

Hallo,

jetzt ist es soweit und der BXN ist an der Börse.

leider finde ich nirgendwo offizielle Dokumente die mir irgendwie erklären wie man die Bxn die alle 5 Sekunden dazu kommen versteuert werden müssen? Wie soll man das alles dokumentieren?

 

Weiß einer mittlerweile mehr?

 

danke

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