melters84 Posted September 14, 2022 Share Posted September 14, 2022 Hallo zusammen, ich bin gerade an der Steuer und mir nicht ganz sicher wie ich dies angeben kann / muss. Ich habe ein Konto bei einer Krypto Handelsplattform auf meinen Namen angelegt. Hier habe ich nun 2021 etwa 800 Eur Gewinn erzielt, da unter einem Jahr gekauft und verkauft muss es versteuert werden. Für mich alleine würde 600 Eur Freibegrenze gelten, d.h. voll versteuern. Da ich dies aber mit meiner Frau zusammen gekauft / verkauft habe würden ja auch ihre 600 Eure Freigrenze dazu kommen, d.h. wir wären zusammen unterhalb der Freigrenze von 2x 600 Eur und müssten dies nicht voll versteuern. (Aber Angeben in der Steuer). Jetzt Frage ich mich aber ob man dies in der Steuer als meine Anlage angeben muss und voll versteuern (da das Krypto Handelsplattform Konto ja auf meinen Namen lief) oder ich dies in der Steuer auch als gemeinschaftliche Anlage angeben kann? Gibt es hier Erfahrungswerte? Vielen Dank schonmal und Grüße Melters Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted September 14, 2022 Share Posted September 14, 2022 vor 5 Stunden schrieb melters84: Da ich dies aber mit meiner Frau zusammen gekauft / verkauft habe würden ja auch ihre 600 Eure Freigrenze dazu kommen, Ja, wenn ihr auf getrennten Accounts tradet. vor 5 Stunden schrieb melters84: d.h. wir wären zusammen unterhalb der Freigrenze von 2x 600 Eur und müssten dies nicht voll versteuern. Das zählt getrennt. Wenn deine Frau 200 Euro Gewinn macht, du 900 Euro, dann musst du deine 900 Euro versteuern. vor 5 Stunden schrieb melters84: oder ich dies in der Steuer auch als gemeinschaftliche Anlage angeben kann? Das ist nicht zulässig. vor 5 Stunden schrieb melters84: Gibt es hier Erfahrungswerte? Siehe hier: https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/ 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
melters84 Posted September 15, 2022 Author Share Posted September 15, 2022 vor 10 Stunden schrieb Jokin: oder ich dies in der Steuer auch als gemeinschaftliche Anlage angeben kann?" Zitat Das ist nicht zulässig. Danke für die Rückmeldung, das klingt recht eindeutig. Bedeutet also auch eine manuelle Zuordnung von Kauf und Verkauf aus dem gleichen Konto auf zwei Personen in der Steuer ist nicht zulässig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
fox42 Posted September 15, 2022 Share Posted September 15, 2022 vor 39 Minuten schrieb melters84: Danke für die Rückmeldung, das klingt recht eindeutig. Bedeutet also auch eine manuelle Zuordnung von Kauf und Verkauf aus dem gleichen Konto auf zwei Personen in der Steuer ist nicht zulässig? Geht das dann nicht in die Richtung "für andere handeln", was man meistens bei Kontoeröffnung ausgeschlossen hat und auch mit manch anderen Konsequenzen daherkommt? 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
melters84 Posted September 15, 2022 Author Share Posted September 15, 2022 vor 12 Minuten schrieb fox42: Geht das dann nicht in die Richtung "für andere handeln", was man meistens bei Kontoeröffnung ausgeschlossen hat und auch mit manch anderen Konsequenzen daherkommt? Moin fox42, könnte man so auslegen, sehe ich an der Stelle aber nicht ganz so. Blöd das der Anbieter zum damaligen Zeitpunkt so etwas wie gemeinsames Konto etc. nicht angeboten hat, vielleicht in dem Kontext aber auch generell nicht vorgesehen bei Crypto. Aber ich denke am Ende wird es jetzt auf das gleiche hinaus laufen, Danke 🙂 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted September 15, 2022 Share Posted September 15, 2022 vor 1 Stunde schrieb melters84: Blöd das der Anbieter zum damaligen Zeitpunkt so etwas wie gemeinsames Konto etc. nicht angeboten hat, vielleicht in dem Kontext aber auch generell nicht vorgesehen bei Crypto. Aber ich denke am Ende wird es jetzt auf das gleiche hinaus laufen, Danke 🙂 Falls ihr ein gemeinsames Ehekonto habt, dann empfehle ich für diese Steuererklärung die Trades jeweils einem Ehepartner zuzordnen, denn die Erklärung ist recht schlüssig. Damit diese Erklräung auch glaubwürdig ist, solltet ihr umgehend jeweils eigene (zusätzliche) Bankkonten eröffnen und eigene Trading-Accounts um das für die kommende Steuererklärung zumindest "halbwegs" zu trennen und die Steuererklräung für das Jahr 2023 ist dann wirklich jedem Account und Bankkonto sauber zugeordnet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Can K Posted October 7, 2022 Share Posted October 7, 2022 Woher kommen die 800€ - aus einem Steuertool? Es geht hier ja wirklich um den realisierten Gewinn bzw. Verlust. Daher unbedingt mit einem Steuertool berechnen und nicht den Portfolio-Wert nehmen. Fürs nächste Jahr dann zum Jahresende daran denken, dass du eventuell Verluste realisieren solltest (sprich Coins verkaufen). Dadurch senkst du deinen realisierten Gewinn und zahlst entweder weniger Steuern - oder kommst sogar unter die Freigrenze! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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