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Gewerblichkeit durch Krypto Handel


DegenerateGambler

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Hallo zusammen,

ich habe in 2021 doch recht hohe Gewinne realisiert, wovon in etwa die Hälfte aus Haltefrist von über einem Jahr und die andere Hälfte aus kurzfristigen Trades entstanden ist. Die Anzahl der Trades war dabei ca 3 pro Woche, also 150 aufs Jahr.

Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass das Finanzamt versuchen wird folgendes durchzubringen:
"Da Ihre Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen deutlich ihr reguläres Einkommen übersteigen und Sie dies wiederholt und mit Gewinnabsicht betreiben, stufen wir Sie als gewerblichen Krypto-Trader ein. Die Spekulationsfrist von 1 Jahr entfällt deshalb". 

 

Kann man sich dagegen realistisch zur Wehr setzen?

Wäre der Fall anders bei jemanden der sonst kein eigenes Einkommen erzielt? z.B. Student?

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vor 3 Stunden schrieb DegenerateGambler:

Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass das Finanzamt versuchen wird folgendes durchzubringen:

Sehr unwahrscheinlich.

vor 3 Stunden schrieb DegenerateGambler:

Sie dies wiederholt und mit Gewinnabsicht betreiben

Und wie läuft das laufende Steuerjahr so für dich? Ich würde dem Finanzamt einfach entgegen, dass ich für ein Gewerbe deutlich zu wenig Erfahrung beim Trading habe. Ich kann ganz sicher nicht mein Hauptjob aufgeben und mich darauf verlassen jetzt jedes Jahr derartige Gewinne zu erzielen. Im Jahr 2021 hatte ich einfach nur Glück. Hier eine Hochrechnung welche Verluste ich in 2022 eingefahren habe.

Hast du eigentlich schon über einen Verlustrücktrag nachgedacht? Bietet sich mit den Verlusten die du in 2022 geltend machen könntest gerade zu an.

vor 3 Stunden schrieb DegenerateGambler:

Wäre der Fall anders bei jemanden der sonst kein eigenes Einkommen erzielt? z.B. Student?

Für die Frage ob das ein Gewerbe ist oder nicht, spielt es eigentlich weniger eine Rolle was du hauptberuflich machst.

Ich würde eher andersrum Ärger erwarten wenn du Hartz 4 oder Bafög beziehst. Muss man dort nicht Angaben zu seinem Vermögen machen und das wird dann irgendwie mit eingerechnet? Wäre jetzt halb so wild. Einfach bescheid sagen was sich in deinem Leben verändert hat und dann werden sie das neu berechnen. Hast ja genug Gewinn um eventuelle Rückforderungen auch begleichen zu können.

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vor 3 Stunden schrieb DegenerateGambler:

Für wie wahrscheinlich haltet ihr es,

Absolut unwahrscheinlich.

vor 3 Stunden schrieb DegenerateGambler:

Kann man sich dagegen realistisch zur Wehr setzen?

Na klar. Du gibst an, dass das im Rahmen deiner "persönlichen Vermögensverwaltung' läuft.

vor 3 Stunden schrieb DegenerateGambler:

Die Anzahl der Trades war dabei ca 3 pro Woche, also 150 aufs Jahr.

3 Trades pro Woche - da machst du dir Sorgen?

Wenn es 3 Trades je Stunde wären, könnte man mal grob drüber nachdenken.

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vor 4 Stunden schrieb DegenerateGambler:

"Da Ihre Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen deutlich ihr reguläres Einkommen übersteigen und Sie dies wiederholt und mit Gewinnabsicht betreiben, stufen wir Sie als gewerblichen Krypto-Trader ein. Die Spekulationsfrist von 1 Jahr entfällt deshalb".

Wurde dir das so geschrieben oder ist das nur ein hyopthetisches Szenario?

Klingt nämlich äußerst unrealistisch.

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vor 45 Minuten schrieb Morama:

Wurde dir das so geschrieben oder ist das nur ein hyopthetisches Szenario?

Klingt nämlich äußerst unrealistisch.

Im BMF Schreiben steht auf Seite 15 unter Randnummer 52:

"Werden Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstige Token wiederholt angekauft und verkauft (einschließlich des Tausches in Einheiten anderer virtueller Währungen oder sonstige Token), kann ein solcher Handel eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Für die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung können die Kriterien zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel herangezogen werden."

Ich gebe euch natürlich recht, dass eine gewerbliche Einstufung sehr wahrscheinlich nur dann vorliegt, wenn man für Dritte agiert oder Mithilfe von Bots tausende Trades täglich durchführt. Leider ist die Formulierung im Schreiben an zwei Stellen schwammig. Es "kann" gewerblich sein und es "können" Kriterien zur Abgrenzung herangezogen werden die für andere Wertpapiere gelten. 

vor 2 Stunden schrieb skunk:

 Im Jahr 2021 hatte ich einfach nur Glück. Hier eine Hochrechnung welche Verluste ich in 2022 eingefahren habe.

Guter Punkt. Die Schwankungen im Krypto-Markt sind so enorm, dass glücksbedingt hohe Gewinne entstehen können, wenn man zufällig auf die richtige Kryptowährung gesetzt hat. Jemand der im Lotto gewonnen hat ist auch kein gewerblicher Lottospieler.

Danke euch für eure Antworten! 

Bearbeitet von DegenerateGambler
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Versuchen kann es das Finanzamt aufjedenfall, völlig unabhängig von der Situation, das machen die gerne.
Aber selbst bei mir, mit ca 1 Mio Trades im Jahr über nen Bot hat es gereicht denen ein paar Links zu Urteilen bzgl Daytrading bei Aktien vorzulegen und das Finanzamt hat es nicht weiter verfolgt, zb: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/day-trader-ist-kein-gewerblicher-wertpapierhaendler_idesk_PI11525_HI2274990.html
Allerdings ist das dennoch sehr subjektiv, es gibt auch Fälle wo das Finanzamt beharrlich bleibt, obwohl es im Unrecht ist, da kann es dann ungemütlich werden und du musst evlt nen Anwalt einschalten.

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