gaston5 Geschrieben 22. September 2022 Teilen Geschrieben 22. September 2022 (bearbeitet) Hallo. ich habe gerade meine Steuerbescheide für die obigen Jahre bekommen: 2017: - Nachzahlung gute 36000€ - Verspätungszuschlag 500€ - Zinsen 0€ Das kommt ziemlich genau hin, mit dem was ich gerechnet hatte. Verspätungszuschlag und Zinsen waren hier die größte Unbekannte. Ich hatte hier relativ ausführlich beschrieben, dass ich auf Grund einer telefonischen Falschaussage durchs FA davon ausgegangen bin, dass ich keine Steuern zahlen müsse (auf Crypto zu Crypto Gewinne) und deshalb darum gebeten von Zinsforderungen abzusehen. Ich weiß jetzt nicht, ob das geklappt hat, da steht bei Zinsen halt einfach 0, aber eben der Verspätungszuschlag. 2018: - Nachzahlung gute 5000€ - Verspätungszuschlag 825€ - Zinsen 0€ Hier wurde ein Verlustrücktrag aus 2019 nicht berücksichtigt, mit diesem käme ich auf ca. 1200€ Nachzahlung. Zinsen siehe oben?! 2019: - Gutschrift 900€ - Verspätungszuschlag 0€ - Zinsen 0€ Wie bereits geschrieben wurden die Verluste durch Crypto von 2019 nicht mit den Gewinnen durch Crypto von 2018 verrechnet, obwohl ich dies angegeben hatte. Wie würdet ihr in meiner Situation vorgehen? Nachfragen warum die Verluste durch Crypto von 2019 nicht mit den Gewinnen durch Crypto von 2018 verrechnet wurden wieso keine Zinsen, aber Verspätungszuschlag - oder das lieber schlucken um keine schlafenden Hunde zu wecken? Alleine für 2017 wären es mehr als 6000€ Zinsen... Oder können Sie später jederzeit noch die Zinsen nachfordern? Allgemein Einspruch für alle Bescheide einlegen, falls sich in Zukunft die Gesetze/Vorgaben zur Besteuerung von Crytpogewinnen nochmal ändern? Aber dann trotzdem erstmal bezahlen. Ich meine ich habe mal irgend sowas gelesen, dass wenn man einfach nur bezahlt, man später bei Änderungen in den Gesetzen/Vorgaben keine Ansprüche mehr rückwirkend geltend machen kann Bearbeitet 22. September 2022 von gaston5 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 22. September 2022 Teilen Geschrieben 22. September 2022 vor 2 Stunden schrieb gaston5: Nachfragen warum die Verluste durch Crypto von 2019 nicht mit den Gewinnen durch Crypto von 2018 verrechnet wurden Ja, frag nach. vor 2 Stunden schrieb gaston5: wieso keine Zinsen, aber Verspätungszuschlag Du hattest drum gebeten, also alles gut. vor 2 Stunden schrieb gaston5: Oder können Sie später jederzeit noch die Zinsen nachfordern? Nein, denn da steht "0". vor 2 Stunden schrieb gaston5: Allgemein Einspruch für alle Bescheide einlegen, falls sich in Zukunft die Gesetze/Vorgaben zur Besteuerung von Crytpogewinnen nochmal ändern? Würde ich nicht machen. Hast du für 2019 einen Verlustfeststellungsbescheid erhalten? Wenn nein: Hast du ihn angefordert? (das ist ein Häkchen in der Einkommensteuererklärung). Wenn nein, dann solltest du den einfordern. Der Verlust kann auch in Folgejahren genutzt werden - diese 3.800 Euro sollten nun nicht sooo dramatisch sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 22. September 2022 Teilen Geschrieben 22. September 2022 (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb Jokin: Nein, denn da steht "0". Ich erinnere mich dunkel bei mir kam nochmal im Nachgang Post. Der Verspätungszuschlag ist glaube ich daran geknüpft, dass du sofort zahlst. Wenn du also erst noch eine Runde den Verlustrücktrag aushandelst und erst etwas Später zahlst, kommt da ein finaler Verspätungszuschlag. Bereits gezahlt vs tatsächlicher Verspätungszuschlag basierend auf dem Datum des Geldeingangs bei denen. Nagelt mich darauf nicht fest. Ist schon lange her. Ich hab einfach gezahlt um den Vorgang endlich abzuschließen. Bearbeitet 22. September 2022 von skunk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gaston5 Geschrieben 26. September 2022 Autor Teilen Geschrieben 26. September 2022 Am 22.9.2022 um 13:37 schrieb Jokin: Würde ich nicht machen. Wieso? Hast du da evtl. noch Gründe? Ansonsten vielen Dank für deine Antworten! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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