Wizzard22 Geschrieben 24. September 2022 Teilen Geschrieben 24. September 2022 Servus, folgendes Beispiel: Person A investiert in verschiedene Kryptowerte, teilweise werden diese unter der Haltefrist von einem Jahr veräußert (teilweise mit, teilweise ohne Gewinn). Das Tool Cointracking gibt bei Person A für das Steuerjahr 2021 einen Kapitalgewinn von 3,000€ an. Außerdem ist Person A Student und arbeitet nebenbei als Werksstudent (Jahresgehalt gesamt 6,500€). Dort geht nur RV und KV ab, keine Einkommenssteuer. Da der Kapitalgewinn höher als 600€ ist, muss Person A diesen ja theoretisch als private Veräußerung nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Jetzt die Frage: Wie berechnet sich für Person A der persönliche Einkommenssteuersatz? Muss auf das Jahresgehalt (6,500€) der Kapitalgewinn (3,000€) addiert werden um das insgesamt "zu versteuernde Einkommen" zu berechnen? Und wenn ja, heißt das wenn das "zu versteuerndes Einkommen" aus Gehalt und Kapitalgewinn unter dem Steuerfreibetrag für 2021 von 9.744€ liegt, muss Person A keine Steuererklärung abgegeben werden da der %Satz bei 0 liegen würde? Mit freundlichen Grüßen und vielen dank im Voraus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fox42 Geschrieben 24. September 2022 Teilen Geschrieben 24. September 2022 vor einer Stunde schrieb Wizzard22: Muss auf das Jahresgehalt (6,500€) der Kapitalgewinn (3,000€) addiert werden um das insgesamt "zu versteuernde Einkommen" zu berechnen? Und wenn ja, heißt das wenn das "zu versteuerndes Einkommen" aus Gehalt und Kapitalgewinn unter dem Steuerfreibetrag für 2021 von 9.744€ liegt, muss Person A keine Steuererklärung abgegeben werden da der %Satz bei 0 liegen würde? Ja. Außer die Abgabepflicht.. da bin ich mir nicht sicher. Aber zahlen müsste der Student nichts. Wenn BAföG bezogen wird, gibt es da natürlich noch andere Grenzen, die dann glaube ich überschritten sind. Ufbasse! 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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