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Übertragung von Kryptowährung an Familienmitglied


Flosch

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Hallo, 

 

Ich habe bei meinem Vater Schulden und würde sie in krypto begleichen wollen, ist das möglich in Bezug auf Steuern und den Nachweis wie an die Werte gekommen wurde. Idee wäre den ledger zu übergeben am tag x ist der Gegenwert der kryptowährung in € zum Beispiel 1000€ wert und wir würden alles schriftlich festhalten wann es durch mich gekauft wurde bezüglich haltefrist und herkunft usw.. wäre das ein möglicher Ablauf? Hintergrund ist folgender: Ich muss dringend Schulden begleichen und mein Vater möchte gerne kryptowährung im Portfolio haben aber die sorge war wenn ich jetzt meine kryptos auf eine exchange sende, diese in fiat tausche,  auf mein konto überweise und das geld dann auf das konto meines Vaters überweise damit er es dann an eine Exchange sendet um die kryptos dann wiederum auf den ledger zu übertragen so viel Zeit vergeht das eventuell so gute Anschaffungspreise möglich sind und das ganze hin und her wenn es auch so einfach gehen würde.

 

über antworten ind Meinungen dazu würde ich mich freuen.

 

 

Grüße 

liC

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vor 21 Minuten schrieb Flosch:

Hallo, 

 

Ich habe bei meinem Vater Schulden und würde sie in krypto begleichen wollen, ist das möglich in Bezug auf Steuern und den Nachweis wie an die Werte gekommen wurde. Idee wäre den ledger zu übergeben am tag x ist der Gegenwert der kryptowährung in € zum Beispiel 1000€ wert und wir würden alles schriftlich festhalten wann es durch mich gekauft wurde bezüglich haltefrist und herkunft usw.. wäre das ein möglicher Ablauf? Hintergrund ist folgender: Ich muss dringend Schulden begleichen und mein Vater möchte gerne kryptowährung im Portfolio haben aber die sorge war wenn ich jetzt meine kryptos auf eine exchange sende, diese in fiat tausche,  auf mein konto überweise und das geld dann auf das konto meines Vaters überweise damit er es dann an eine Exchange sendet um die kryptos dann wiederum auf den ledger zu übertragen so viel Zeit vergeht das eventuell so gute Anschaffungspreise möglich sind und das ganze hin und her wenn es auch so einfach gehen würde.

 

über antworten ind Meinungen dazu würde ich mich freuen.

 

 

Grüße 

liC

..... hallo Flosch, mein Vorschlag wäre, die Coins als Geschenk auf  eine Empfangsadresse deines Vaters zu senden.....

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vor 1 Minute schrieb Krebs1:

..... hallo Flosch, mein Vorschlag wäre, die Coins als Geschenk auf  eine Empfangsadresse deines Vaters zu senden.....

Vielen Dank Krebs, ist eine Schenkung denn steuerlich betrachtet nicht von Nachteil?

 

grüße

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vor 11 Minuten schrieb Flosch:

Vielen Dank Krebs, ist eine Schenkung denn steuerlich betrachtet nicht von Nachteil?

Eine Schenkung macht etwas Mühe und es kommt auf den Betrag an.

Du hast da nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Sinnvoll wäre eine Zahlung per entgeltlichem Übertrag. Bei Wertpapieren kein Problem. Hier dürfte das FA aber Nachweise haben wollen bis hin zu einem Kreditvertrag.

Pragmatische Lösung ist verkaufen und neu kaufen durch den Vater. Das kann man ja auch zeitnah machen wenn FOMO droht.  :)

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vor 53 Minuten schrieb Flosch:

wenn es auch so einfach gehen würde.

Na klar geht das so einfach. 

vor 10 Minuten schrieb Mick75:

Du hast da nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Bei einer Schenkung ist das richtig.

vor 55 Minuten schrieb Flosch:

Ich habe bei meinem Vater Schulden und würde sie in krypto begleichen wollen

Bei einer Rückzahlung eines Privatdarlehens gibt es keine steuerliche Regelung. Du hast das Darlehen einst erhalten und zahlst es nun zurück.

Jedoch gilt das als Veräußerung deiner Bitcoin. Somit solltest du steuerfrei veräußerbare Bitcoin dafür nutzen.

Und du solltest die Bitcoin sauber über die Blockchain deinem Vater übertragen damit auch der Eigentumsübergang zweifelsfrei dokumentiert ist und bei blockchair.info ist auch der USD-Wert einsehbar.

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vor 4 Stunden schrieb Jokin:

Bei einer Rückzahlung eines Privatdarlehens gibt es keine steuerliche Regelung. Du hast das Darlehen einst erhalten und zahlst es nun zurück.

Na ja, wenn der Darlehensgeber dafür Zinsen bekommt dann sind diese schon als Erträge zu versteuern.

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vor 7 Stunden schrieb Mick75:

Na ja, wenn der Darlehensgeber dafür Zinsen bekommt dann sind diese schon als Erträge zu versteuern.

Schon richtig - aber um die Zinsen geht es hier nicht - es geht hier um die "Rückzahlung", daher schrieb ich "Rückzahlung" 😉 

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Also ich würde folgenden Weg wählen:

vor 13 Stunden schrieb Flosch:

jetzt meine kryptos auf eine exchange sende, diese in fiat tausche,  auf mein konto überweise und das geld dann auf das konto meines Vaters überweise damit er es dann an eine Exchange sendet um die kryptos dann wiederum auf den ledger zu übertragen

Sofern ihr beide schon verifizierte Accounts bei Börsen habt (sonst jetzt gleich machen) dauert das doch nur wenige Tage, Bitcoin ist doch aktuell eh ein stable coin.

In Summe würde ich sagen 3 Werktage .... also ich glaube nicht, dass sich da viel tut im Kurs, zumindest aktuell.

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Danke für eure Antworten, ich bin werde wahrscheinlich die Variante wählen direkt auf die cold wallet meines Vaters zu übertragen. 
 

ich hoffe das ist furs Finanzamt ok wenn alles dokumentiert ist wann zu welchem kurs usw. 
 

viele Grüße 

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vor 8 Minuten schrieb Flosch:

ich hoffe das ist furs Finanzamt ok wenn alles dokumentiert ist wann zu welchem kurs usw. 

Natürlich ist das ok.

Für dich ist es eine Veräußerung und für deinen Vater ist es eine Anschaffung.

Menge, Zeitpunkt und Preis müssen identisch sein.

Dann passt alles.

(alle drei Parameter kannst du frei wählen - du musst also keine Börsenkurse nutzen)

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vor 10 Stunden schrieb Jokin:

Natürlich ist das ok.

Für dich ist es eine Veräußerung und für deinen Vater ist es eine Anschaffung.

Menge, Zeitpunkt und Preis müssen identisch sein.

Dann passt alles.

(alle drei Parameter kannst du frei wählen - du musst also keine Börsenkurse nutzen)

Ich behaupte mal der Preis muß schon marktgerecht sein.

Was sagt wohl das FA wenn ich dir eine Unze Gold für 700 Euro verkaufe und dann einen Verlustvortrag von 1000 Euro beantrage?

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vor 15 Minuten schrieb Mick75:

Ich behaupte mal der Preis muß schon marktgerecht sein.

Sagt wer?

vor 15 Minuten schrieb Mick75:

Was sagt wohl das FA wenn ich dir eine Unze Gold für 700 Euro verkaufe und dann einen Verlustvortrag von 1000 Euro beantrage?

Lass es uns ausprobieren 🙂 

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vor 13 Minuten schrieb Jokin:

Sagt wer?

Lass es uns ausprobieren 🙂 

Ich hatte zu dem Thema mal ein paar Gerichtsurteile gesehen. Finde ich ad hoc natürlich nicht wieder.

Aber eigentlich klar daß so ertwas nicht durch geht.

Du schiebst mir 1000 Euro Verlust zu den ich verwerten kann. Und dein Gewinn wird nach einem Jahr steuerfrei.

Das würden ja alle Leute mit unterschiedlichen Anlagehorizonten ständig machen.

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Bleibt die Frage wieso man Dinge nicht zu einem Preis verkaufen darf, zu dem sich beide Handelspartner einig werden.

Übrig er es geht es nicht um steurrechtliche Vorteile sondern um das Grundprinzip.

 

Bearbeitet von Jokin
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vor 59 Minuten schrieb Mick75:

Ich hatte zu dem Thema mal ein paar Gerichtsurteile gesehen. Finde ich ad hoc natürlich nicht wieder.

Aber eigentlich klar daß so ertwas nicht durch geht.

Du schiebst mir 1000 Euro Verlust zu den ich verwerten kann. Und dein Gewinn wird nach einem Jahr steuerfrei.

Das würden ja alle Leute mit unterschiedlichen Anlagehorizonten ständig machen.

 

vor 20 Minuten schrieb Jokin:

Bleibt die Frage wieso man Dinge nicht zu einem Preis verkaufen darf, zu dem sich beide Handelspartner einig werden.

Übrig er es geht es nicht um steurrechtliche Vorteile sondern um das Grundprinzip.

 

Es mag nicht ganz im Zusammenhang stehen, aber in einem Dialog zwischen Marc Friedrich und Prof. Dr. Rieck erzählt Marc darüber das während einer Krise in Argentinien jemand auf dem “Schwarz-Markt“ eine Rolex für 100 USD in Bar verkauft hat. – Somit geht das schon, nur sollte es vielleicht nicht zu laut erzählt werden. ;o))

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Natürlich steht es jedem frei sein Eigentum zu verkaufen.

Auch unter Wert wenn das sinnvoll erscheint. In einer Krise möchte ich vielleicht meinen Krügerrand lieber gegen ein Sturmgewehr tauschen. Das würde das FA (wenn es das noch gibt) vermutlich auch als Verlust akzeptieren. 

Wenn ich aber ohne Not für 700 an einen Freund verkaufe obwohl jeder Goldhändler 1700 zahlt dann wird das FA diesen Verlust sicher nicht akzeptieren.

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vor 8 Stunden schrieb Mick75:

Wenn ich aber ohne Not für 700 an einen Freund verkaufe obwohl jeder Goldhändler 1700 zahlt dann wird das FA diesen Verlust sicher nicht akzeptieren.

Ich formuliere das mal so um, dass ich deiner Aussage zustimme:

"Wenn ich aber ohne Not für 700 an einen Freund verkaufe obwohl jeder Goldhändler 1700 zahlt dann kann es passieren, dass das FA diesen Verlust  nicht akzeptiert, insbesondere wenn es sich um mehrere solche Verkäufe handelt, die zudem zu einem erheblichen Steuervorteil führen."

Schau mal was bei Trump passierte mit seinen Vermögensbewertungen je nach dem wofür er den Wert brauchte (ist wohl auch gerade in Ermittlung). Das sind absolut "erhebliche" Steuervorteile und ein "erhebliches" Volumen.

Auch der Umstand, dass das Finanzamt "nicht akzeptiert" muss nicht zwingend bedeuten, dass das Finanzamt im Recht ist. Den Vorwurf des "Gestaltungsmissbrauchs" muss es vor Gericht verteidigen können.

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