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Coins verschiedener Börsen auf ein Hardware Wallet schieben /Haltefrist 1 Jahr


PeterKerring

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Hallo Forum! 

Diese Frage ist eine Erweiterung / Konkretisierung ähnlicher Fragen auf einen nachvollziehbaren Beispielfall bzgl. der 1jährigen Haltefrist: 

* Eine Person hat auf 3 Börsen (Börse A, B, C) Bitcoin gekauft. Alle Coins wurden jeweils zu unterschiedlichen Zeiten gekauft und es wurde jeweils immer wieder auf den unterschiedlichen Börsen (A,B,C) nachgekauft.

* Die meisten Käufe sind länger als ein Jahr her (einige wenige Käufe sind weniger als ein Jahr alt, jedoch nur auf einer der drei Börsen). 

* Im Zuge der jetzigen Unsicherheit (Pleite FTX, etc) würde er alle Coins auf ein einziges Hardware Wallet "verschieben".

* Er nutzt Steuer Tracking Software, wie bspw. CoinTracking, und lädt zusätzlich jegliche Historien der jeweiligen Börsen parallel in Papierkopie und digital herunter.  

* Beim "verschieben" der Coins achtet er darauf, dass er für seine BTC auf jeder Börse auf dem einen Hardware Wallet jeweils eine neue Adresse erstellt, bspw. mit zur Hilfenahme des 25. Passphrases. Somit hat er korrespondierend für die BTC jeder der Börsen (A, B, C) auf dem einen Hardware Wallet 3 individuelle Adressen (wäre das die Depottrennung die im Schreiben des BMF gemeint ist?) auf denen sich eindeutig die BTC Bestände der jeweiligen Börse zuordnen können.

* Wenn er nun bspw. in einem Monat alles verkaufen will, würde er die jeweiligen BTC der individuellen Adressen auf seinem einen Hardware Wallet wieder auf die jeweiligen Börsen A,B,C "zurückverschieben" und dort verkaufen. Somit müsste am einfachsten im Nachgang bei möglichen Fragen nachweisbar sein, dass jeweils die 1 jährige Haltefrist eingehalten wurde, korrekt? 

* Er geht davon aus, dass das Steuerreporting das Cointracking hiervon automatisch (API Zugriff) erstellt korrekte Ergebnisse liefert um jeweils die 1jährige Haltefrist ggü. dem Finanzamt für die verschiedenen Adressen bzw. Depots zu belegen? Zusätzlich würde er aber die o.g. Kopien in Papierform und digitale Versionen aufbewahren um bei nachfragen der Steuer Sicherungen zu haben.

Passt das so wie oben beschrieben um nicht in Probleme mit der 1jährigen Haltefrist zu kommen?
Sind da Denkfehler drin? Kann man es besser machen?

Gibt es ggf. noch Material (Artikel, Videos, ...) die hierauf genauer eingehen? 

Beste Grüße und ganz lieben Dank für Eure Inputs! 

Peter

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  • 2 Wochen später...
Am 18.11.2022 um 12:00 schrieb PeterKerring:

Hallo Forum! 

Diese Frage ist eine Erweiterung / Konkretisierung ähnlicher Fragen auf einen nachvollziehbaren Beispielfall bzgl. der 1jährigen Haltefrist: 

* Eine Person hat auf 3 Börsen (Börse A, B, C) Bitcoin gekauft. Alle Coins wurden jeweils zu unterschiedlichen Zeiten gekauft und es wurde jeweils immer wieder auf den unterschiedlichen Börsen (A,B,C) nachgekauft.

* Die meisten Käufe sind länger als ein Jahr her (einige wenige Käufe sind weniger als ein Jahr alt, jedoch nur auf einer der drei Börsen). 

* Im Zuge der jetzigen Unsicherheit (Pleite FTX, etc) würde er alle Coins auf ein einziges Hardware Wallet "verschieben".

* Er nutzt Steuer Tracking Software, wie bspw. CoinTracking, und lädt zusätzlich jegliche Historien der jeweiligen Börsen parallel in Papierkopie und digital herunter.  

* Beim "verschieben" der Coins achtet er darauf, dass er für seine BTC auf jeder Börse auf dem einen Hardware Wallet jeweils eine neue Adresse erstellt, bspw. mit zur Hilfenahme des 25. Passphrases. Somit hat er korrespondierend für die BTC jeder der Börsen (A, B, C) auf dem einen Hardware Wallet 3 individuelle Adressen (wäre das die Depottrennung die im Schreiben des BMF gemeint ist?) auf denen sich eindeutig die BTC Bestände der jeweiligen Börse zuordnen können.

* Wenn er nun bspw. in einem Monat alles verkaufen will, würde er die jeweiligen BTC der individuellen Adressen auf seinem einen Hardware Wallet wieder auf die jeweiligen Börsen A,B,C "zurückverschieben" und dort verkaufen. Somit müsste am einfachsten im Nachgang bei möglichen Fragen nachweisbar sein, dass jeweils die 1 jährige Haltefrist eingehalten wurde, korrekt? 

* Er geht davon aus, dass das Steuerreporting das Cointracking hiervon automatisch (API Zugriff) erstellt korrekte Ergebnisse liefert um jeweils die 1jährige Haltefrist ggü. dem Finanzamt für die verschiedenen Adressen bzw. Depots zu belegen? Zusätzlich würde er aber die o.g. Kopien in Papierform und digitale Versionen aufbewahren um bei nachfragen der Steuer Sicherungen zu haben.

Passt das so wie oben beschrieben um nicht in Probleme mit der 1jährigen Haltefrist zu kommen?
Sind da Denkfehler drin? Kann man es besser machen?

Gibt es ggf. noch Material (Artikel, Videos, ...) die hierauf genauer eingehen? 

Beste Grüße und ganz lieben Dank für Eure Inputs! 

Peter

Also mein Steuerjurist hat mir beim Thema Cointracking gesagt, dass die Methode fifo (first in first out) genutzt werden soll. Damit erübrigt sich die Erstellung von 3 verschiedenen Wallets. Ich glaube die Depottrennung bezieht sich eher auf die Coins die durch Rewards oder Lending etc. erhalten worden sind. Weil diese nicht erworben wurden sondern als eine art Zinsen gutgeschrieben werden.

Ich mache auch keine Unterscheidung von den Coins nach Börse. Durch fifo werden sowieso erstmal die zuerst gekauften coins verkauft. Wo es vielleicht Sinn macht, ist beim Staking oder Lending. Wenn die 1 Jahres frist noch nicht rum ist, würden die Rewards ja in die normale Wallet kommen und dadurch wären diese Coins als letztes reingekommen. Sie wollen aber z.B. sofort diese Coins verkaufen weil sie ja sowieso schon durch den erhalt der Coins Steuern zahlen müssen. Wenn diese Coins jetzt in der Hauptwallet landen, dann werden aber die von Ihnen zuerst erworbenen coins verkauft, worauf Sie dann auch noch steuern Zahlen müssten wenn Sie diese unter einem Jahr halten und im Gewinn sind (Sind Sie im Verlust dann macht es sogar eher Sinn diese Coins zu verkaufen um einen Verlustvortrag zu generieren).

Bsp.
Sie haben 50.000,00 ada gekauft und legen diese in Wallet "A".
Sie staken jetzt die ada und bekommen alle 5 Tage etwa 30 ada. Diese 30 ada werden zum Zeitpunkt des erhalts mit Ihrem persönlichen Lohnsterusatz versteuert.
Wenn diese 30 ada jetzt zu den 50000 ada in die Wallet A kommen und Sie dann sagen Sie wollen die 30 ada verkaufen. Würde Cointracking automatisch die ersten ada verkaufen. Darauf würden Sie (falls Ihr Invest im Plus ist) nochmal Steuern zahlen müssen.
Wenn Sie die 30 ada jetzt aber in Wallet "B" haben, sind nur diese 30 ada drin. Das heißt Sie haben diese erhalten und Cointracking hat Ihnen darauf eine Steuer berechnet. Wenn Sie diese 30 ada jetzt in kurzer Zeit (am selben tag etwa) zu gleichem Kurs verkaufen. Dann wird keine weitere Steuer berechnet weil auf diese 30 ada schon eine Steuer angefallen ist.

So zumindest handhabe ich das, und die letzten Jahre wurden bis jetzt auch so vom Finanzamt bei mir in der Region akzeptiert (2021 Ausgenommen, da ist die Erklärung noch in Bearbeitung). Muss aber auch sagen das mein Steuerjurist die ganze Korrespondenz mit dem FA führt.

Ob das auch auf Sie zutrifft, müssen Sie mit Ihrem Finanzamt klären.

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Am 18.11.2022 um 12:00 schrieb PeterKerring:

Beim "verschieben" der Coins achtet er darauf, dass er für seine BTC auf jeder Börse auf dem einen Hardware Wallet jeweils eine neue Adresse erstellt, bspw. mit zur Hilfenahme des 25. Passphrases.

So nicht ganz richtig. Generiere dir einfach mal 24 Wörter zum Beispiel mit diesem Tool hier: https://iancoleman.io/bip39/

Ganz unten auf der Seite wird dir dann eine Liste von Adressen angezeigt. Du hast also beliebig viele Adresse zur Verfügung auch ohne das Passwort zu verändern. Durch eine Änderung am Derivation Path kannst du sogar verschiedene Listen generieren. Du hast also beliebig viele Accounts mit jeweils beliebig vielen Adresse. All das gehört zum Standard sodass du nicht extra das 25. Wort abändern musst.

Davon mal abgesehen ist das in deinem Fall ohnehin unnötig. Dazu gleich mehr.

Am 18.11.2022 um 12:00 schrieb PeterKerring:

wäre das die Depottrennung die im Schreiben des BMF gemeint ist?

Dazu machen wir kurz ein Beispiel. Du hast Coins auf Börse A, B und C gekauft aber bewegst nur die Coins von B und C auf dein Hardware Wallet. Die Bestände von B und C dürfen an die gleiche Adresse geschickt werden. Das spielt keine Rolle. Irgendwann verkaufst du die Coins, die sich immer noch auf Börse A befinden. Eine Steuersoftware ohne Wallet Trennung schmeißt alles in einem Topf und macht FIFO. Im Steuerbericht steht dann am Ende, dass du auf Börse A die Coins von B und C verkauft hast obwohl diese niemals bei Börse A eingezahlt wurden. Mit Wallet Trennung wird sich die Steuersoftware dagegen merken wohin die Coins Ein und Ausgezahlt wurden. Bei einem Verkauf auf Börse A erkennt die Steuersoftware, dass hier nur der Kauf auf Börse A verrechnet werden darf und die Bestände von B und C nicht verrechnet werden dürfen auch wenn sie eventuell älter sind. Das ist natürlich ungemein praktisch wenn man gezielt steuerliche Verluste und steuerfreie Gewinne anhäufen möchte.

In deinem Fall unnötig ist das Spielchen mit den 3 Adressen deshalb weil deine Bestände ohnehin bereits steuerfrei sind. Du kannst also einfach alles auf eine Adresse senden. Die Steuersoftware bekommt das trotzdem zugeordnet und mehr als ein Steuerfreier Verkauf kommt am Ende ohnehin nicht raus. Auf dem Hardware Wallet zusätzliche Adresse anlegen lohnt sich eigentlich erst wenn du neue Coins kaufst, die noch nicht steuerfrei sind.

Um dich an dieser Stelle komplett zu verwirren nehmen wir gleich noch einen Schritt weiter. Du kannst die nachgekauften Coins erstmal an die selbe Adresse wie die steuerfreien Coins senden. Obwohl du sie als letztes auf die Adresse schickst kannst du sie auch mit FIFO als erstes Verkaufen. Sagen wir du hast 10 ETH. 9 sind steuerfrei und einen hast du letzten Monat gekauft. Jetzt ist der ETH Preis gesunken und du willst einen Verlust geltend machen. Kein Problem. Sende einfach als erstes 9 ETH an eine zweite Adresse deines Hardware Wallets und erst wenn die Transaktion bestätigt ist sendest du die restlichen 1 ETH an die Börse. Dank Wallet Trennung ist der letzte 1 ETH genau der den du letzten Monat gekauft hast.

Interessant in diesem Zusammenhang ist noch, dass nicht jede Steuersoftware hier eine große Hilfe ist. Um die Entscheidung zu treffen genau diesen einen ETH mit einem Verlust zu verkaufen musst du erstmal einen Überblick über all deine Bestände haben. Einige der Steuertools bieten einen solchen Überblick an, der dir dann genau sagt welche Coins von welchem Wallet du hierfür nehmen kannst. Der Regelfall ist eher, dass das Steuertool dir nur sagt, dass da 10 ETH liegen und mehr nicht. Du wärst hier gezwungen selbst eine Art Tagebuch zu führen um zumindest grob die Eckdaten im Kopf zu behalten. Also Augen auf bei der Wahl der Steuersoftware.

Ich hoffe das war halbwegs verständlich. Wenn nicht dann stelle gern weitere Fragen.

Am 18.11.2022 um 12:00 schrieb PeterKerring:

Er geht davon aus, dass das Steuerreporting das Cointracking hiervon automatisch (API Zugriff) erstellt korrekte Ergebnisse liefert

Cointracking erstellt dir auch gern mal einen fehlerhaften Report ohne, dass du das merkst. Cointracking wurde ursprünglich ohne Wallet Trennung entwickelt. Die Wallet Trennung wurde erst später hinzugefügt aber ohne die strikte Fehlerprüfung, die die anderen Steuertools haben. Wenn du auf anderem Wege dafür sorgen kannst, dass deine Daten fehlerfrei sind, wird Cointracking dir eine gute Hilfe sein. Mit steigender Komplexität in deinen Daten steigt aber auch das Risiko Fehler zu machen. Wenn du also anfängst mit Mining, Staking und was es da sonst noch alles gibt, dann vielleicht lieber ein Steuertool nehmen was dich auf Buchungsfehler zeitnah hinweist.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass solche Buchungsfehler schneller passieren als man denkt. Mein erster Buchungsfehler war ausgerechnet der Ref Bonus von Cointracking selbst. Was für eine Ironie, dass Cointracking den Buchungsfehler nicht findet, den es in meinem Falls selbst verursacht hat.

 

Bearbeitet von skunk
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