*räusper* #Äusserung Ende# Spass beiseite - Staking = Einkünfte aus Leistungen § 22 Nr. 2 EStG  - Verluste = Nur Verrechnung mit privaten Veräußerungsgeschäften aufrechnen § 23 EStG  Ergo, dein Steuerberater hat seinen Beruf erlernt
    • Thanks
    • Love it
    3