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Crypto verleihen und geliehen bekommen. Wie stellt man das dar?


kunibertsolana

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Hi Leute,

 

muss noch ein Thread machen, da ein neues Thema mich beschäftigt:

Habe von meinen unbekannten Deposits einiges Freunden und Bekannten zuordnen können dank Chatlogs etc., wir haben uns relativ sorglos im Bullrun leider massen an Geld hin und her geschickt. Solange ich die Empfang/Versandt Transaktionen aber irgendwie "matchen" kann, sollte das ja kein Thema sein und dann auch keine "Einnahme" (Beispiel: Ich erhalte 1 ETH (Wert 1000€) von nem Wallet und schicke 3 Monate später 1200 USDT (1000€) zurück an ein Wallet)..?

Wird zwar Arbeit aber wird am Schluss Wert-Technisch aufjedenfall aufgehen. Geschenkt gab es schliesslich nix xD

 

Wie stell ich das denn am Besten dar??

  • Beim VERLEIHEN könnte ich
    • ein "fiktives" Wallet anlegen und darüber abbilden (Sende was rein und kriege es später zurück in gleicher Form oder im gleichen Wert in einer anderen Währung - das würde ich hinkriegen darzustellen glaub ich) - wäre das okay?
    • Oder Einfach Deposit/Send belassen und Kommentieren "Leihgabe; Eingang 1.1.21 / Rückgabe 1.2.21"?
    • Oder bessere Möglichkeiten?

 

  • Aber wie gehe ich vor wenn ich LEIHE

z.B.: Leihe ich 3 ETH (2000€) am 1. Februar und gebe es am 1. Mai zurück in 2250 USDT (2000€) - Wie kann ich das darstellen? Habe einen ETH Eingang von Unbekannt und einen USDT Ausgang an unbekannt. Da hab ich echt keine Idee - jemand Vorschläge?

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vor 10 Minuten schrieb kunibertsolana:

z.B.: Leihe ich 3 ETH (2000€) am 1. Februar und gebe es am 1. Mai zurück in 2250 USDT (2000€) - Wie kann ich das darstellen? Habe einen ETH Eingang von Unbekannt und einen USDT Ausgang an unbekannt. Da hab ich echt keine Idee - jemand Vorschläge?

Oh je, dann viel Spaß dabei wenn dir Gewerblichkeit unterstellt wird weil du das Vermögen Dritter veräußert hast.

Wenn du wenigstens 3 ETH zurück gegeben hättest.

 

Um aus der Nummer rauszukommen, würde ich es als "Anschaffung" buchen, du hast 2.000 Euro in bar gegeben und 3 ETH erhalten.

Die 2.250 USDT sind dann eine "Veräußerung" und du hast dafür 2.000 Euro erhalten.

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vor 29 Minuten schrieb Jokin:

Oh je, dann viel Spaß dabei wenn dir Gewerblichkeit unterstellt wird weil du das Vermögen Dritter veräußert hast.

Wenn du wenigstens 3 ETH zurück gegeben hättest.

 

Um aus der Nummer rauszukommen, würde ich es als "Anschaffung" buchen, du hast 2.000 Euro in bar gegeben und 3 ETH erhalten.

Die 2.250 USDT sind dann eine "Veräußerung" und du hast dafür 2.000 Euro erhalten.

Danke für die Einschätzung. So hätte ich es auch gemacht in dem Fall vom LEIHEN.


Wenn ich etwas VERLEIHE würd ich es so handhaben, dass ich die Transaktionen belasse wie sie sind und eine Notiz hinzufüge á la "Verliehen am 1. Januar, Rückgabe 1. Februar" (Deposits werden mit meinem Steuertool beim Eingang nicht versteuert)? 

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vor 23 Minuten schrieb BTCinvestor:

Die Frage ist noch, gab es einen Tausch von ETH in USDT, oder waren die schon da und die ETH wurden auch behalten?

Sonst hat man ja noch Verkauf / Kauf.

Puh, gar nicht so leicht zu beantworten, sollte aber eigentlich keine Rolle spielen oder? In dem Beispiel wäre es ja sowieso ein Verkauf (Währung gegen EURO) bei der Rückgabe

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vor einer Stunde schrieb kunibertsolana:

(Deposits werden mit meinem Steuertool beim Eingang nicht versteuert)?

Zudem fehlt dem Steuertool die Anschaffung, denn die Coins für das Deposit müssen ja auch mal angeschafft worden sein (Zeitpunkt + Kurs).

Daher würde ich das Deposit in eine Anschaffung ändern.

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vor 25 Minuten schrieb Jokin:

Zudem fehlt dem Steuertool die Anschaffung, denn die Coins für das Deposit müssen ja auch mal angeschafft worden sein (Zeitpunkt + Kurs).

Daher würde ich das Deposit in eine Anschaffung ändern.

Beim ANLEIHEN (ich bekomme x€ und gebe sie später zurück) stimmt das. Da habe ich jetzt EURO gegen WÄHRUNG trade draus gemacht (was einem "Buy"/"Anschaffung" entspricht). Der Fall ist mir nun klar danke!

Beim VERLEIHEN (ich verleihe x€ und bekomme sie später zurück) hingegen, habe ich die Coins ja tatsächlich und habe sie auch tatsächlich angeschafft zuvor. In dem Falle meinte ich: Wie gehe ich damit um? Kann ich SEND und DEPOSIT belasse und eine Notiz hinzufügen, die Datum und ID der Verleih-Transaktion und Rückgabe-Transaktion beinhaltet und damit hats sichs? Steuerlich/kalkulatorisch zumindests sollte es so ja in Ordnung sein. Oder soll ich ein fiktives Wallet für jeden so einen Fall anlegen? Generell sollte der Fall ja weniger kritisch sein aber ich weiß einfach nicht, wie ichs am besten darstellen soll ohne dass das FA hier stinkig wird.

Sind beide Varianten okay? Bin hier etwas überfragt - freu mich über jede Hilfestellung. 

Bearbeitet von kunibertsolana
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vor 43 Minuten schrieb kunibertsolana:

Beim ANLEIHEN (ich bekomme x€ und gebe sie später zurück) stimmt das. Da habe ich jetzt EURO gegen WÄHRUNG trade draus gemacht (was einem "Buy"/"Anschaffung" entspricht). Der Fall ist mir nun klar danke!

Wenn Anton am 01.04.2022 von Berta 3 ETH leiht und diese zu diesem Zeitpunkt 2.000 Euro wert sind, kann Anton das als Anschaffung deklarieren:
01.04.2022: 3 ETH angeschafft + 2.000 Euro veräußert.

Wenn Anton am 05.09.2022 an Berta 2.250 USDT gibt damit beide wieder Quit sind weil diese 2.250 USDT am 05.09.2022 auch 2.000 Euro wert sind, sieht das so aus:
05.09.2022: 2.000 Euro angeschafft + 2.250 USDT veräußert.

vor 46 Minuten schrieb kunibertsolana:

Beim VERLEIHEN (ich verleihe x€ und bekomme sie später zurück)

Wenn Anton am 05.09.2022 an Berta 2.250 USDT verleiht und diese gerade 2.000 Euro wert sind, sieht das so aus:
05.09.2022: 2.000 Euro angeschafft + 2.250 USDT veräußert.

Wenn Anton am 11.11.2022 von Berta 3 ETH zurück bekommt und diese zu diesem Zeitpunkt 2.000 Euro wert sind, kann Anton das als Anschaffung deklarieren:
11.11.2022: 3 ETH angeschafft + 2.000 Euro veräußert.

 

Es ist immer dasselbe:
1. Zeitpunkt
2. Wert von Kryptowährung in Euro
3a) Kauf: Kryptowährung angeschafft und Euro veräußert
3b) Verkauf: Euro angeschafft und Kryptowährung veräußert

=> Jeder Trade ist ein Anschaffen und Veräußern zum selben Zeitpunkt. Dabei ist es vollkommen egal ob das Kryptowährung und Euro oder Kryptowährung und Kryptowährung ist.  Oder ob das Muscheln und Getreide ist oder Edelsteine oder what ever.
Du gibst von dem einen und erhältst von dem anderen.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Wenn Anton am 01.04.2022 von Berta 3 ETH leiht und diese zu diesem Zeitpunkt 2.000 Euro wert sind, kann Anton das als Anschaffung deklarieren:
01.04.2022: 3 ETH angeschafft + 2.000 Euro veräußert.

Wenn Anton am 05.09.2022 an Berta 2.250 USDT gibt damit beide wieder Quit sind weil diese 2.250 USDT am 05.09.2022 auch 2.000 Euro wert sind, sieht das so aus:
05.09.2022: 2.000 Euro angeschafft + 2.250 USDT veräußert.

Wenn Anton am 05.09.2022 an Berta 2.250 USDT verleiht und diese gerade 2.000 Euro wert sind, sieht das so aus:
05.09.2022: 2.000 Euro angeschafft + 2.250 USDT veräußert.

Wenn Anton am 11.11.2022 von Berta 3 ETH zurück bekommt und diese zu diesem Zeitpunkt 2.000 Euro wert sind, kann Anton das als Anschaffung deklarieren:
11.11.2022: 3 ETH angeschafft + 2.000 Euro veräußert.

 

Es ist immer dasselbe:
1. Zeitpunkt
2. Wert von Kryptowährung in Euro
3a) Kauf: Kryptowährung angeschafft und Euro veräußert
3b) Verkauf: Euro angeschafft und Kryptowährung veräußert

=> Jeder Trade ist ein Anschaffen und Veräußern zum selben Zeitpunkt. Dabei ist es vollkommen egal ob das Kryptowährung und Euro oder Kryptowährung und Kryptowährung ist.  Oder ob das Muscheln und Getreide ist oder Edelsteine oder what ever.
Du gibst von dem einen und erhältst von dem anderen.

 

 

Du bist der Beste! Tausend dank für die tolle Erklärung.

Würdest du hier in beiden Fällen Notizen zu fügen die klar machen, dass es geliehen / verliehen ist? Aktuell ist das nicht der Fall.

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vor 2 Stunden schrieb kunibertsolana:

Würdest du hier in beiden Fällen Notizen zu fügen die klar machen, dass es geliehen / verliehen ist? Aktuell ist das nicht der Fall.

Für dich selber schon - das Finanzamt wird da kaum drüber stolpern weil's insgesamt plausibel ist und du die Erträge mit den geliehenen Coins korrekt versteuerst. Und nur das ist am Ende relevant.

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Nochmal größes Danke für die Hilfe Jokin!

So habe ich den folgenden Fall jetzt in meinem TaxTool dargestellt - mal einen extra komplizierten Fall zum sicher gehen:

Kollege hat sich 0.1 BTC geliehen von mir, sagen wir mal am 1.1. sende ich sie ihm und sie sind 100€ wert, damit es glatt is. Er gibt es mir nu in 2 Tranchen (einmal in ETH am 1.2. & einmal in USDT am 1.3. á 50€) zurück:

  • 1.1 - 0,1 BTC gegen 100 EURO [100€] (Ich wandel die Send-Transaktion in einen Trade um)
  • 1.2 - 50 EURO gegen 0,05 ETH [50€] (Ich wandel die Empfangs-Transaktion in einem Trade um)
  • 1.3 - 50 EURO gegen 57 USDT [50€] (Ich wandel die Empfangs-Transaktion in einem Trade um)


Hab ich das korrekt geschnallt?

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vor 7 Stunden schrieb kunibertsolana:

Nochmal größes Danke für die Hilfe Jokin!

So habe ich den folgenden Fall jetzt in meinem TaxTool dargestellt - mal einen extra komplizierten Fall zum sicher gehen:

Kollege hat sich 0.1 BTC geliehen von mir, sagen wir mal am 1.1. sende ich sie ihm und sie sind 100€ wert, damit es glatt is. Er gibt es mir nu in 2 Tranchen (einmal in ETH am 1.2. & einmal in USDT am 1.3. á 50€) zurück:

  • 1.1 - 0,1 BTC gegen 100 EURO [100€] (Ich wandel die Send-Transaktion in einen Trade um)
  • 1.2 - 50 EURO gegen 0,05 ETH [50€] (Ich wandel die Empfangs-Transaktion in einem Trade um)
  • 1.3 - 50 EURO gegen 57 USDT [50€] (Ich wandel die Empfangs-Transaktion in einem Trade um)


Hab ich das korrekt geschnallt?

ja, passt.

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