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Binance “Commission History” & “Commission Rebate” - Accointing / Cointracking Einträge & Steuern


bine9445

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Hallo Zusammen,

Nachdem ich eine Liste meiner Transaktionen auf Binance erstellt habe, habe ich eine Frage zur steuerlichen Behandlung der folgenden Transaktionstypen: “Commission History”, “Commission Rebate”, “Distribution”.

“Distribution” ist nach meinem Verständnis ein NFT-Airdrop, und da ich nicht verkauft habe, sollte es steuerfrei und für Steuerzwecke irrelevant bleiben.

Doch wie behandelt man die anderen zwei? Ich versuche, den Unterschied zu verstehen. Auf Binance FAQ heißt es:

“The referral commission rate and the rebate rate are both a part of the base referral bonus. Once the invitee makes a transaction, the inviter will receive a referral commission and the invitee will receive a rebate.”

Wie sollte daher die “Commission History” behandelt werden? Ist es ein Teil der Gewinne? Das ist bei mir eine wirklich kleine Summe, kann ich sie innerhalb der 600-Euro-Freigrenze für steuerlichen Gewinn anrechnen?

In Bezug auf “Commission Rebate” weiß ich ehrlich gesagt nicht, warum ich ihn bekommen habe, weil ich mein Binance Konto nicht über einen Empfehlungslink erstellt habe. Verstehe ich jedoch richtig, dass es sich um einen Rabatt auf meine eigenen Wechselgebühren handelt? Sollte es daher für die Steuer irrelevant bleiben, da es nur meine Gebühren senkt?

Ich teste derzeit auch Accointing und Cointracting für Steuerberichtszwecke und bin mir nicht sicher, was die Kennzeichnung für die korrekte Berichterstellung betrifft.

In Bezug auf Accointing frage ich mich, was die richtigen Klassifikationen für diese drei Transaktionstypen sind. Ich gehe davon aus, dass sie alle als Einzahlungen gekennzeichnet werden; „Distribution“ ist ein „airdrop“, „Commission History“ … ein „bounty“? und “Commission Rebate” als “ignored” gekennzeichnet?

In Bezug auf Coinracking: „Distribution“ = „Airdrop“, „Provision History“ = „Income“ und „Provision Rebate“ = „Income (non taxable)“ ?

Vielen Dank im Voraus!

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vor 2 Stunden schrieb bine9445:

In Bezug auf Coinracking: „Distribution“ = „Airdrop“, „Provision History“ = „Income“ und „Provision Rebate“ = „Income (non taxable)“ ?

So sieht das aus.

"Income" ist nach EStG 22 zu versteuern, da gilt eine Freigrenze von 256 Euro.

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Am 2.2.2023 um 03:24 schrieb Jokin:

So sieht das aus.

"Income" ist nach EStG 22 zu versteuern, da gilt eine Freigrenze von 256 Euro.

Danke für die Antwort :)
Und verstehe ich das richtig - diese 256 EUR sind unabhängig von der 600 EUR Freigrenze für den realisierten Gewinn oder muss man das irgendwie zusammenrechnen?
 

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