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Staking Freigrenze 256€


kryptonaut123

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Angenommen jemand staked Ethereum und bekommt 150€ an Belohnung. Diese bekommt der jenige ja in ETH. Jetzt geht die Freigrenze ja bis 256€. Sollte ETH sich nun beispielsweise verdoppelt hat der jenige ja eine Belohnung von 300€ und ist automatisch über die Freigrenze? Oder zählt der Betrag nur mit dem Wert an dem Zeitpunkt wo er die Belohnung bekommen hat und er ist somit immer noch bei 150 € und kann noch 3 x 50 € Belohnungen bekommen?

Zweite Frage: Die Staking Belohnung müsste ich ein Jahr lang halten bis ich sie verkaufen kann, wenn ich davor umtausche oder verkaufe und weniger als 600€ Gewinn mache muss ich keine Steuern zahlen?

Danke für die Antworten

 

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Ohne irgendetwas anderes zu bestätigen:

Es gilt der Wert bei Zugang in die Wallet entweder mit Preis bei Veräußerung oder dem Tageskurs. Denn das Einkommen ist der Zugang, nicht etwaige Kursgewinne.

Wie die Kursgewinne selbst dann wieder zu rechnen sind, lasse ich hier gekonnt wie gesagt aus :D

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vor 16 Minuten schrieb kryptonaut123:

Angenommen jemand staked Ethereum und bekommt 150€ an Belohnung. Diese bekommt der jenige ja in ETH. Jetzt geht die Freigrenze ja bis 256€. Sollte ETH sich nun beispielsweise verdoppelt hat der jenige ja eine Belohnung von 300€ und ist automatisch über die Freigrenze? Oder zählt der Betrag nur mit dem Wert an dem Zeitpunkt wo er die Belohnung bekommen hat und er ist somit immer noch bei 150 € und kann noch 3 x 50 € Belohnungen bekommen?

Zweite Frage: Die Staking Belohnung müsste ich ein Jahr lang halten bis ich sie verkaufen kann, wenn ich davor umtausche oder verkaufe und weniger als 600€ Gewinn mache muss ich keine Steuern zahlen?

Danke für die Antworten

 

Leider hast Du nicht angegeben, in welchem Land Du Steuern zahlst. ; P

 

Ein Beispiel ... für DE.

 

Der Zeitpunkt des Zuflusses gilt als steuerbar.

Wenn die ETH die Du durchs Staking erhältst zu genau diesem Zeitpunkt die 256 Euro nicht überschreiten, dann sind sie nicht zu versteuern.

Aber solltest Du diese durchs Staking erhaltenen ETH innerhalb von 365 Tagen veräußern ist dies steuerbar.

Und solltest Du innerhalb des gleichen Jahres andere Staking Einkommen haben summiert sich das ganze natürlich und ist somit wieder steuerbar.

 

PS. Es kommt immer darauf an wo Du Deine Steuern bezahlst. ;o))

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
T y p o
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vor einer Stunde schrieb kryptonaut123:

Ist das Umtauschen von ETH zu ETH2 ein Verkauf (Beispielsweise bei Coinbase heißt ETH nach dem Staken ETH2? Also sollte ETH seit dem Kauf gestiegen sein und man tauscht es dann in ETH2 ist das ein Verkauf und man hat Gewinn gemacht? 

Spannende Frage, denn eigentlich gibt es kein ETH2. Dieser Terminus wurde nur benutzt um eine Trennung zu vollziehen.

Von meinem Standpunkt aus ist es ein möglicherweise steuerbarer Vorgang, aber wahrscheinlich streitbar. ;o)) 

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vor 1 Stunde schrieb kryptonaut123:

Ist das Umtauschen von ETH zu ETH2 ein Verkauf (Beispielsweise bei Coinbase heißt ETH nach dem Staken ETH2? Also sollte ETH seit dem Kauf gestiegen sein und man tauscht es dann in ETH2 ist das ein Verkauf und man hat Gewinn gemacht? 

ETH2 ist hier eher ein Kunstgriff. Wenn du deine 32 ETH einzahlst sind sie erstmal gelockt und können derzeit noch nicht ausgezahlt werden. Und bei den Rewards wird es jetzt richtig lustig. Ein Teil der Rewards kann sofort verkauft werden ein anderer Teil wird ebenfalls gelockt. Da es etwas kompliziert ist dem Endanwender zu erklären warum das so it, sagt man einfach ETH und ETH2. Schon ist für jedermann leicht zu erkennen welche ETH sofort verkauft werden können und welche aktuell noch gelockt bleiben.

Als Umtausch würde ich das ganze nicht buchen. Irgendwann wird die Withdraw Funktion implementiert auf die alle warten um ihre ETH2 Rewards verkaufen zu können. Willst du das dann als Umtausch ETH2 zu ETH buchen? Darauf müsstest du dann Steuern bezahlen. Ich würde das eher als ein zweites ETH Wallet buchen. Die 32 ETH sind dann lediglich eine interne Umbuchung. Die Auszahlung ist dann auch nur eine interne Buchung mit dem Vorteil, dass dabei keine Steuern anfallen und auch die Haltefrist normal weiter läuft.

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