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Wie gibt man geschenkte Coins richtig an?


Baerliner73

Empfohlene Beiträge

Moin moin, 

ich bin gerade dabei meine Steuererklärung fürs letzte Jahr zu machen. Es gilt das deutsche Steuerrecht. 

Jetzt habe ich diverse kleinere Beträge in Cryptowährungen geschenkt bekommen ohne etwas dafür zu tun. Meist ist es etwas daddeln in einem Spiel oder bei kleinen Verlosungen. Die Coins wurden an eine Börse transferiert und dort sofort verkauft. Bei Cointracking tauchen die Coins logischerweise im Import der Börse auf. Der Verkauf ebenso.

Ich will das jetzt nur sauber angeben.

Ich würde jetzt den Eingang an der Börse als Geschenk einbuchen. Wann genau die Coins verlost oder erdaddelt wurden, kann ich beim besten willen nicht aufschlüsseln. Das sind viele Microbeträge jeden Tag immer mal 0,001 Cents etc. Auch die kleinen Verlosungen wo es mal 20 Cent gab kann ich sicher nicht aufschlüsseln. Daher wäre für mich der Tag des Eingangs an der Börse der Tag des Geschenks. Dazu dann den Verkauf, meist am gleichen Tag. Sollte dabei ein Plus raus gekommen sein, soll er meinetwegen versteuert werden das sind Centbeträge. 

Wäre das so korrekt? Alles andere kann ich nicht (und auch kein anderer) dokumentieren oder prüfen. 

Gibt es bei geschkenten Coins eine Freigrenze? Sicher müsste ich bei 100.000 EUR Schenkungssteuer bezahlen, aber wir reden hier von kleinen Minisummen. :-)

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Korrekt wäre wenn die Token schon beim Eingang auf deine Wallet auftauchen (also die entsprechende Walletadresse in "Blockchain Import" importieren).
Dann würde ich die Eingänge als "Einnahme" verbuchen und alles geht in CoinTracking seinen Weg.
Die Freigrenze für solche "Sonstigen Einkünfte" sind 256€. Das gilt zusätzlich zu den 600€ für private Veräußerungsgeschäfte.

Die "Geschenke" als steuerfreie Airdrops zu verbuchen geht leider nicht, da du ja letztlich doch etwas dafür tust (Meist ist es etwas daddeln in einem Spiel oder bei kleinen Verlosungen).

 

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Ok. Da wo ich eigene Wallets im Spiel habe, kann ich die gern rein importieren. Ich hoffe dass dann die Transaktionen bei Cointracking ausreichen. 🙂

Da wo ich die Coins nur in meine Börsenwallet geschickt bekommen habe, kann ich es nicht. Da nehme ich dann statt "Gift" einfach sonstiges Income. Dann passt das. Also die paar Euro machen den Kohl jetzt auch nicht fett.

Danke für die Info. Die 256 und 600 bedeuten als Freigrenze, dass ich alle EUR darüber versteuern muss? Oder wenn ich drüber bin zahle ich auf alles?

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vor einer Stunde schrieb Baerliner73:

 

Danke für die Info. Die 256 und 600 bedeuten als Freigrenze, dass ich alle EUR darüber versteuern muss? Oder wenn ich drüber bin zahle ich auf alles?

Freigrenze != Freibetrag

D.h. wenn diese Freigrenze überschritten wird, gilt dein Einkommen als relevant für die Steuer. In vollem Umfang.

z.B. beim Steuerfreibetrag für KAP Einnahmen sieht das anders aus. Da sind die ersten x € immer steuerfrei. 

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Ich meine, dass solche Einnahmen einen "Bounty" darstellen könnten und dann zu versteuern wären.

Accointing dazu:

"Ein Airdrop wird steuerpflichtig, wenn eine Leistung den Erhalt des Airdrops bedingt. Dies ist der Fall, wenn z.B. Bilder oder Projekte auf Twitter geteilt werden und der Link über das Online-Formular als Nachweis eingetragen werden muss. Auch wenn die Ausschüttung des Tokens auf den sozialen Medien oft als Airdrop beworben wird, handelt es sich in dem Fall eher um ein Bounty, da die Ausschüttung an eine bestimmte Leistung geknüpft wird. Der Zufluss der Token ist in dem Fall als sonstige Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG steuerpflichtig und wird mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet."

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