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Zufluss von Staking Rewards -> Persönlicher Steuersatz. Staking Rewards nach 12 Monaten verkaufen -> Steuerfrei?


coinboy

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Hallo zusammen...

Durch Staking bleiben die gestakten Coins nach 12 Monaten steuerfrei (in Deutschland). Und die Staking-Rewards werden nach dem persönlichen Steuersatz versteuert (nach Erhalt, sowie wenn man die Freigrenze überschritten hat).

 

Wie siehts aber bei folgenden Sachverhalten aus:

->Wenn man steuerfreie Coins staked: Werden die Staking-Rewards trotzdem nach persönlichem Steuersatz versteuert wenn Freigrenze überschritten wird? Oder sind die Staking-Rewards auch steuerfrei, wenn die gestakten Coins steuerfrei sind?

->Wie siehts mit dem Verkauf der Staking-Rewards nach 12 Monaten aus? Sind die Staking Rewards steuerfrei?

->Falls man die Staking Rewards unter 12 Monaten verkauft: Werden die Gewinne/Verluste mit den Gewinnen/Verlusten der privaten Veräußerungsgeschäfte verrechnet?

->Wenn man 100 steuerfreie Coins staked und 20 Rewards erhält und 10 Rewards verkauft: kann man Lifo (Last-in-first-out) anwenden (damit man nicht 10 steuerfreie Coins verkauft, sondern 10 Rewards)?

 

Danke für die Antworten.

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vor 40 Minuten schrieb coinboy:

->Wenn man steuerfreie Coins staked: Werden die Staking-Rewards trotzdem nach persönlichem Steuersatz versteuert wenn Freigrenze überschritten wird? Oder sind die Staking-Rewards auch steuerfrei, wenn die gestakten Coins steuerfrei sind?

Wird trotzdem mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

vor 40 Minuten schrieb coinboy:

->Wie siehts mit dem Verkauf der Staking-Rewards nach 12 Monaten aus? Sind die Staking Rewards steuerfrei?

Den Staking Reward musst du trotzdem versteuern.

vor 43 Minuten schrieb coinboy:

->Falls man die Staking Rewards unter 12 Monaten verkauft: Werden die Gewinne/Verluste mit den Gewinnen/Verlusten der privaten Veräußerungsgeschäfte verrechnet?

Nein das darfst du nicht verrechnen. Im Extremfall (hohe Staking Rewards, Kurs fällt vor Verkauf ins Bodenlose, hohe Trading Verluste) droht die Privatinsolvenz. Das Finanzamt erwartet von dir, dass du zeitnah den Teil der Staking Rewards verkaufst mit dem du die Steuer begleichen kannst. Machst du das nicht und spekulierst stattdessen auf steigende Kurse, ist das dein persönliches Risiko.

Es gibt eine Ausnahme. Machst du daraus ein Gewerbe, sind sowohl die Staking Rewards als auch die Trading Verluste einfach nur Teil des Gewerbes. Es gibt jedoch einen Nachteil. Die Trading Gewinne sind hier nach 12 Monaten nicht steuerfrei. Diese Regel gilt nur für private nicht aber für gewerbliche Wallets. Ist also irgendwie witzlos. Wenn du auch nach 12 Monaten die Trading Gewinne versteuern musst, kannst du sie auch gleich sofort verkaufen, den Gewinn an dein privates Wallet auszahlen (Privatentnahme), die zu zahlenden Steuern beiseite legen und den Restbetrag neu anlegen. Das ist dann identisch mit dem was du auch ohne Gewerbe machen solltest.

vor 48 Minuten schrieb coinboy:

->Wenn man 100 steuerfreie Coins staked und 20 Rewards erhält und 10 Rewards verkauft: kann man Lifo (Last-in-first-out) anwenden (damit man nicht 10 steuerfreie Coins verkauft, sondern 10 Rewards)?

LIFO ist nicht notwendig. Das bekommst du auch mit FIFO hin. Dazu einfach die 10 steuerfreien Coins kurz auf ein anderes Wallet umbuchen und dann die 10 Coins verkaufen, die noch nicht steuerfrei sind.

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vor 37 Minuten schrieb skunk:

Den Staking Reward musst du trotzdem versteuern.

Den Erhalt der Staking-Rewards werden besteuert, ja. Der Wert am Tag des Zuflusses. Wenn z.B. die 20 Rewards am Tag des Erhalts 2000 Euro Wert sind, werden Steuern auf die 2000 Euro fällig.

 

Wenn ich nach 12 Monaten 20 Rewards verkaufe (und meine Steuern die für 2000 Euro anfallen auch begleiche): Die Staking-Rewards müssten doch nach 12 Monaten steuerfrei sein?

 

Ob ich 20 Rewards (oder ein Teil) am Tag des Erhalts für 2000 Euro verkaufe und wieder neu kaufe und nach 12 Monaten steuerfrei verkaufe. Oder die 20 Rewards (oder ein Teil) gleich behalte und nach 12 Monaten verkaufe, ist doch das selbe (bei beiden fallen natürlich die Steuern für 2000 Euro an). Das wäre schwachsinnig pur, wenn die Staking-Rewards nach 12 Monaten nicht steuerfrei sein würden.

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vor 3 Minuten schrieb coinboy:

Die Staking-Rewards müssten doch nach 12 Monaten steuerfrei sein?

Das worauf du hinaus willst sind die Trading Gewinne. Ich würde die Trading Gewinne nicht als Staking Rewards bezeichnen einfach um das begrifflich sauber zu trennen und jede Verwirrung zu vermeiden.

Die Trading Gewinne sind ohne Gewerbe nach 12 Monaten steuerfrei. Mit Gewerbe ändert sich die Sache wie oben beschrieben.

 

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vor 14 Minuten schrieb skunk:

LIFO ist nicht notwendig. Das bekommst du auch mit FIFO hin. Dazu einfach die 10 steuerfreien Coins kurz auf ein anderes Wallet umbuchen und dann die 10 Coins verkaufen, die noch nicht steuerfrei sind.

Wenn man 100 Coins staked (100 Coins von seinem Wallet zum Staking-Wallet schickt) und nach einer bestimmten Zeit nach dem Claimen aufs eigene Wallet insgesamt 120 Coins zurückbekommt und 20 Coins auf eine andere Wallet schickt. Auch da muss man doch Lifo anwenden? Bzw. bei der Umbuchung auf ein anderes Wallet wendet man schon Lifo an? Woher will man sonst wissen, dass die 20 Coins aus den Rewards sind und nicht z.B. aus steuerfreien Coins?

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vor 3 Minuten schrieb coinboy:

Auch da muss man doch Lifo anwenden?

Nein musst du nicht. Der Trick ist, dass FIFO nicht nur für die Trades sondern auch für die internen Transfers gillt. Wenn du auf deinem Wallet 120 Coins hast und genau die 10 Coins in der Mitte verkaufen willst dann verschiebst du erst 55 Coins auf ein neues Wallet, sendest dann 10 Coins an ein Exchange deiner Wahl und die restlichen 55 Coins kannst du liegen lassen wo sie sind. Wozu das Risiko eingehen, dass das Finanzamt sich an LIFO stört. Das bekommt man doch problemlos alles mit FIFO hin.

vor 8 Minuten schrieb coinboy:

Woher will man sonst wissen, dass die 20 Coins aus den Rewards sind und nicht z.B. aus steuerfreien Coins?

Cointracking und Accointing bieten hierfür extra Übersichten an. Ich kann mir zu all meinen Wallets genau anzeigen lassen welche Coins bereits steuerfrei sind und welche noch nicht. Dann mache ich genau das was ich beschrieben habe. Die steuerfreien Coins buche ich auf ein extra Wallet um und die steuerpflichtigen Coins verkaufe ich mit Verlusten. Funktioniert wunderbar mit FIFO. Es spielt keine Rolle in welcher Reinfolge die Coins auf dem Wallet liegen. Ich sortiere sie mir einfach genau so wie ich sie haben möchte und verkaufe dann genau die Coins die ich in dem Moment verkaufen möchte.

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  • 2 Wochen später...
Am 3/11/2023 um 1:19 AM schrieb skunk:

Nein das darfst du nicht verrechnen. Im Extremfall (hohe Staking Rewards, Kurs fällt vor Verkauf ins Bodenlose, hohe Trading Verluste) droht die Privatinsolvenz. Das Finanzamt erwartet von dir, dass du zeitnah den Teil der Staking Rewards verkaufst mit dem du die Steuer begleichen kannst. Machst du das nicht und spekulierst stattdessen auf steigende Kurse, ist das dein persönliches Risiko.

Den Punkt finde ich besonders spannend bei Projekten, in denen Rewards gesperrt sind, wie z.B. bei Polkadot. Dort dauert das claimen 28 Tage, in der Zeit werden auch keine Rewards mehr ausgeschüttet. Im Bullmarkt DOTs zu staken ist nicht ungefährlich. Im letzten Bullenmarkt hat ein DOTs bis zu 50 Euro gekostet und ein Monat später nur noch die hälfte. 

Im Bullenmarkt macht es meiner Meinung nach Sinn, zumindest den ungefähren Steueranteil an Rewards direkt in Stablecoins oder Fiat zu tauschen.

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vor 17 Minuten schrieb Squirrel:

Dort dauert das claimen 28 Tage, in der Zeit werden auch keine Rewards mehr ausgeschüttet.

Dieses Problem ließe sich sogar lösen. Es gibt im Grunde zwei Möglichkeiten die Rewards zu versteuern. Man kann sie sofort bei Erhalt versteuern oder erst wenn man über die Rewards verfügen kann. Bedeutet in diesem Fall wäre es möglich den Claim Button zu drücken und erst 28 Tage später zu dem dann gültigen Kurs zu versteuern.

Ich persönlich versteuere die Rewards direkt bei Erhalt. Für die Alternative müsste ich im Begleitschreiben erklären wann die Rewards in meine Verfügungsgewalt übergegangen sind und was das im Einzelfall genau bedeutet. Das ist mir den Aufwand einfach nicht Wert. Ich verkaufe einfach unterjährlich die Rewards und reduziere damit das Kursrisiko. Die Kursschwankungen gehen in beide Richtungen. -> Über längere Zeit wird es zum Nullsummenspiel.

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vor 11 Stunden schrieb skunk:

Ich verkaufe einfach unterjährlich die Rewards und reduziere damit das Kursrisiko.

Das habe ich 2021 nicht gemacht und bin bei der folgenden Steuererklärung ein wenig ins Schwitzen geraten. Hat sich bei mir zwar um überschaubare Summen gehandelt, aber ich hatte mir keine extra Reserven für eine Steuernachzahlung auf die Seite gelegt. Jetzt mache ich es so, dass ich immer auch einen Posten Gold (PAXG) und etwas Tagesgeld habe und diese Posten anteilig versuche gleich zu halten, also im Bullenmarkt erhöhe. So verkaufe ich zumindest vor allem bei hohen Kursen und nicht im Tal der Tränen. 

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Hallo zusammen,

hoffe Thema noch „warm“. 🙂

Speziell der „Zufluss-Zeitpunkt“ erzeugt Fragezeichen bei Stakingmodellen ala  WSI - mit auto-compounding, ggf. langer Laufzeit von 52W, etc.

Ist es generell wirklich möglich zu wählen ob man bei Erhalt oder bei Verfügungsmöglichkeit versteuert?

Ist das irgendwie/irgendwo sauber definiert?

Das BMF-Schreiben ist hier nicht konkret oder überlese ich was?Dieses „Detail“ kann, bei langer Laufzeit, aber einen großen Unterschied machen.

Danke für Euren Input!

 

 

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vor 14 Stunden schrieb Zokentoni:

Ist es generell wirklich möglich zu wählen ob man bei Erhalt oder bei Verfügungsmöglichkeit versteuert?

Nein.

Du gehst jeden Tag im Monat Steine stapeln und verdienst täglich 53,80 Euro.

Du versteuerst nicht täglich 53,80 Euro.

Am Ende des Monats drückt jemand für dich den "Claim"-Button und schwupp, landet das Geld auf deinem Konto. Nun ist alles was du in diesem Monat erarbeitet hast steuerpflichtig.

vor 14 Stunden schrieb Zokentoni:

WSI - mit auto-compounding, ggf. langer Laufzeit von 52W, etc.

Wenn du erst nach 52 Wochen den Ertrag erhältst, ist er auch dann erst steuerlich relevant.

Wenn du vorher Teilauszahlungen vornimmst, sind diese Teilauszahlungen steuerlich relevant.

Und zwar dann wenn du über die Coins/Token in deiner Wallet selbst verfügen kannst ("Zeitpunkt des Zugangs")

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Am 31.3.2023 um 07:02 schrieb Jokin:

Nein.

Du gehst jeden Tag im Monat Steine stapeln und verdienst täglich 53,80 Euro.

Du versteuerst nicht täglich 53,80 Euro.

Am Ende des Monats drückt jemand für dich den "Claim"-Button und schwupp, landet das Geld auf deinem Konto. Nun ist alles was du in diesem Monat erarbeitet hast steuerpflichtig.

Wenn du erst nach 52 Wochen den Ertrag erhältst, ist er auch dann erst steuerlich relevant.

Wenn du vorher Teilauszahlungen vornimmst, sind diese Teilauszahlungen steuerlich relevant.

Und zwar dann wenn du über die Coins/Token in deiner Wallet selbst verfügen kannst ("Zeitpunkt des Zugangs")

In diesem Zusammenhang eine Frage zum Lending, dass ja steuerlich ähnlich dem Staking behandelt wird:

Viele DeFi Protokolle schütten je nach aktuellem Zinssatz ständig Rewards aus. Der Zufluss erfolgt also andauernd innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde und die Rewards sind dann sofort ohne weiteres Zutun verfügbar.

Der Wert der "Leistungen" sind ja immer zum Zeitpunkt des Zuflusses anzugeben. Weil das in diesem Fall nicht möglich ist, tendiere dazu, den Wert zum 31.12. zu ermitteln.

Korrekt ist das aber wohl nicht. Mir scheint, dass man beim Bundesfinanzministerium das nicht so ganz durchdacht hat.

Oder habt ihr einen anderen Lösungsansatz? Habe ich vielleicht einen Denkfehler? :unsure:

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vor 2 Stunden schrieb CSW:

In diesem Zusammenhang eine Frage zum Lending, dass ja steuerlich ähnlich dem Staking behandelt wird:

Viele DeFi Protokolle schütten je nach aktuellem Zinssatz ständig Rewards aus. Der Zufluss erfolgt also andauernd innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde und die Rewards sind dann sofort ohne weiteres Zutun verfügbar.

Der Wert der "Leistungen" sind ja immer zum Zeitpunkt des Zuflusses anzugeben. Weil das in diesem Fall nicht möglich ist, tendiere dazu, den Wert zum 31.12. zu ermitteln.

Korrekt ist das aber wohl nicht. Mir scheint, dass man beim Bundesfinanzministerium das nicht so ganz durchdacht hat.

Oder habt ihr einen anderen Lösungsansatz? Habe ich vielleicht einen Denkfehler? :unsure:

"Ständig" den Gegenwert zu ermitteln ist technisch sehr schwer zu realisieren.

"Einmal jährlich" wird dem Finanzamt ganz sicher nicht reichen.

Coinlend ermittelt die Werte täglich. Das sind dann je Coin/Token 365 Excelzeilen, also absolut vertretbarer Aufwand.

Daher: Auf Tagesbasis machst du nix verkehrt.

Ob auch monatlich reicht, klärst du besser direkt mit dem Finanzamt.

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Am 31.3.2023 um 07:02 schrieb Jokin:

Nein.

Du gehst jeden Tag im Monat Steine stapeln und verdienst täglich 53,80 Euro.

Du versteuerst nicht täglich 53,80 Euro.

Am Ende des Monats drückt jemand für dich den "Claim"-Button und schwupp, landet das Geld auf deinem Konto. Nun ist alles was du in diesem Monat erarbeitet hast steuerpflichtig.

Wenn du erst nach 52 Wochen den Ertrag erhältst, ist er auch dann erst steuerlich relevant.

Wenn du vorher Teilauszahlungen vornimmst, sind diese Teilauszahlungen steuerlich relevant.

Und zwar dann wenn du über die Coins/Token in deiner Wallet selbst verfügen kannst ("Zeitpunkt des Zugangs")

Danke! und macht so auch Sinn im Vergleich.

 

Bedeutet für mich im besagten Modell bzw. ähnlichen Modellen für eine saubere Versteuerung bzw. für minimales Kursrisiko:

Nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist bzw. nach claim und konkret bei Zugang der rewards, sollte der zu erwartende Steueranteil/-wert in stable coins bzw. FIAT gewandelt und gesichert werden. Parallele Doku entsprechend.

Was mir trotzdem noch "fehlt" ist die saubere Definition/Referenz/Quelle für potentielle Diskussionen mit dem FA.

-> "Zugang = Verfügbarkeit/Verfügungsgewalt auf der eigenen Wallet" 

Gibt es diese bereits so explizit oder ist das eine Annahme bzw. allgemeines Verständnis analog zur "FIAT-Welt"?

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vor 1 Stunde schrieb Zokentoni:

Was mir trotzdem noch "fehlt" ist die saubere Definition/Referenz/Quelle für potentielle Diskussionen mit dem FA.

-> "Zugang = Verfügbarkeit/Verfügungsgewalt auf der eigenen Wallet" 

Wann sonst sollte der Zugang erfolgt sein? Und wie sollte das rechtssicher begründet werden?

Bedenke, dass du selber deine Einkommensteuer "erklärst", daher heißt es "Einkommensteuererklärung".

Wenn das Finanzamt anderer Ansicht ist, ist das Finanzamt in der Pflicht das zu begründen.

Das BMF-Schreiben ist hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

 

 

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vor 18 Stunden schrieb Jokin:

"Ständig" den Gegenwert zu ermitteln ist technisch sehr schwer zu realisieren.

"Einmal jährlich" wird dem Finanzamt ganz sicher nicht reichen.

Coinlend ermittelt die Werte täglich. Das sind dann je Coin/Token 365 Excelzeilen, also absolut vertretbarer Aufwand.

Daher: Auf Tagesbasis machst du nix verkehrt.

Ob auch monatlich reicht, klärst du besser direkt mit dem Finanzamt.

Danke für den Hinweis!

Die Exchanges weisen in Ihren Logs die Rewards täglich aus. Schwierig wird es aber bei den privaten Wallets. Bei Etherscan gibt es zumindest den Token Balance Checker, bei den man mit viel Handarbeit den jeweiligen täglichen Bestand auslesen kann. Dann braucht man noch die jeweiligen Tagesendkurse, die man sich z. B. über die historischen Daten in coinmarketcap ziehen kann.

Bei anderen Blockchain-Explorern (z.B. BscScan, polygonscan) habe ich so eine Funktion gar nicht gefunden. Gibt es evtl. ein kostenloses Tool für die verschiedenen Blockchains, um den historischen Token Bestand ermitteln zu können?

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Am 2.4.2023 um 13:44 schrieb Jokin:

Daher: Auf Tagesbasis machst du nix verkehrt.

Ob auch monatlich reicht, klärst du besser direkt mit dem Finanzamt.

Ich habe teilweise tägliche Ausschüttungen monatlich zusammengefasst, um nicht zu viel Wust an Centbeträgen zu haben. Das hat das Finanzamt kommentarlos anerkannt. Wenn die Beträge höher sind, kann das natürlich anders aussehen. 

Aber mal ehrlich: Die haben wirklich anderes zu tun, als zu diskutieren, ob man nun 30 x 5 Cent im Monat angeben soll oder 1 x 1,50 €. Bei der Steuererklärung würde ich daher immer auch erst mal mit gesundem Menschenverstand herangehen. Falls sie es anders haben wollen, melden sie sich schon. Man muss sie nicht wegen solcher Kleinigkeiten belästigen.

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vor 29 Minuten schrieb MKE:

Aber mal ehrlich: Die haben wirklich anderes zu tun, als zu diskutieren, ob man nun 30 x 5 Cent im Monat angeben soll oder 1 x 1,50 €.

Genau das ist der springende Punkt.

Bei 12 x 1,50 gibt man dann halt 13,50 Euro als Jahresbetrag an - so what ...

... ich bezog mich schon auf nennenswerte Größenordnungen im 4-stelligen Bereich.

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vor 18 Minuten schrieb Jokin:

... ich bezog mich schon auf nennenswerte Größenordnungen im 4-stelligen Bereich.

Für 4-stellige Rewards muss man ja normalerweise 5- bis 6-stellige Beträge im Staking haben. Ich würde schätzen, dass das dann wohl doch eher die Ausnahmeerscheinungen sind, nicht die Regel. Aber für den Fall gebe ich dir Recht, ist der Aufwand mit taggenauer Abrechnung sicherlich vertretbar und könnte vom Finanzamt eingefordert werden. Ich muss dafür wohl noch mindestens zwei Zyklen abwarten. ;)

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