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Bitcoin Gewinne nach Haltefrist Unterhalt Zahlung Erhöhung?


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Guten Tag

 

Gewinne aus Bitcoin nach der Haltefrist von 1 Jahr sind ja Steuer Frei hat der Betrag dann einen Einfluss auf Unterhaltszahlungen?

 

Und ist es richtig das die Gewinne trotzdem nach einem Jahr als Sonstige Einkünfte versteuert werden müssen?

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Die steuerfreien Verkäufe generieren ja keine Einkünfte.. Also, versteuert werden muss es ja nicht.

Ob das Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen hat.. puh. Anwalt fragen ^^ Aber mein Gefühl sagt nein, wenn die Berechnungsgrundlage die Einkünfte sind. Ich sehe diese steuerfreien Verkäufe ein wenig wie bereits existierendes Vermögen. Vielleicht kommt das darauf so da rein..

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Es kann davon abhängen, um welchen Unterhalt es geht. Dazu schreibst du keine Details. Im Falle von Kindesunterhalt kommt es auf die individuelle Situation an, zu deren Einschätzung du auch nicht genug schreibst, wobei ich natürlich auch keine Rechtsberatung geben kann.

Du kannst im Falle von Kindesunterhalt ja z.B. mal hier schauen, da hat man einige Anregungen, in welche Richtung die Sache so geht: Kindesunterhalt/Elternvermögen/Leistungsfähigkeit (dauert übrigens nur Sekunden bei Mutter Google mit Suchbegriffen a la "Anrechnung Vermögen Unterhalt" o. Ä. mehr als genug Treffer zu generieren, die halbwegs in die richtige Richtung gehen; das sollte eigentlich Jede/r selbst hinbekommen).
 

vor 19 Stunden schrieb fox42:

Aber mein Gefühl sagt nein, wenn die Berechnungsgrundlage die Einkünfte sind.

Generell und mit der Düsseldorfer Tabelle werden die eigenen Einkünfte betrachtet. Allerdings ist man mit Vermögen und z.B. Einkünften am oder unter dem Minimum nicht raus aus der Nummer, insbesondere wenn man seinen Lebensstil teilweise oder größtenteils aus der eigenen Vermögenssubstanz finanziert.
Dann scheinen nämlich Gerichte in Streifällen den tatsächlichen Vermögensverbrauch im Jahr für die Unterhaltsleistungsfähigkeit heranzuziehen. Wäre ja auch sonst etwas seltsam und gefühlt "ungerecht". Es gibt auch kein Gesetz, das die Verwertung von vorhandenem Vermögen für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten verbieten würde, soweit ich weiß.

Spätestens, wenn das Sozial- oder Jugendamt Ersatzleistungen für Unterhaltsverweigerer oder bei Minderleistungsfähigkeit zahlen muss, kommen die Ämter schnell auf den Plan, holen sich ggf. 'nen Titel (oder der/die Unterhaltsbedürftige) und dann wird eigenes Vermögen des Unterhaltsverpflichteten ganz schnell angerechnet. Kommt nur darauf an, wie schnell oder langsam die Mühlen mahlen.

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