Salbe23 Posted November 15, 2023 Posted November 15, 2023 Hallo, ich glaube das Thema wird wohl einige betreffen aber dennoch konnte ich nicht so recht den passenden Thread finden daher erlaube ich mir mein Anliegen zu posten. Dieses Jahr habe ich mal ein paar Altcoins zum Staken bei Bitpanda hinterlegt. Darunter sind Coins die ich dieses Jahr erst gekauft hatte und noch einen den ich schon mehrere Jahre gehalten habe. Soweit ich es im Internet gefunden habe, muss ich Stakingeinnahmen immer mit dem Wert der Zuteilung versteuern, dabei spielt es auch keine Rolle, wenn man ein Coin vorher über ein Jahr gehalten hat und dieser Staking Rewards nun generier...? Hier nennt Cointracking folgende Zeile für die Steuererklärung: Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG Nun habe ich dieses Jahr auch ein paar Coins gekauft und mit Verlusten verkauft (nicht die Gestakten). Kann ich diese Verluste entsprechend mit den Stakingrewards verrechnen oder muss ich das gesondert in der Steuererklärung auflisten? Cointracking nennt hier nämlich folgende Zeile: Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG In der Steuererklärung von Elster finde ich aber die gesonderten Zeilen nicht, hier wird es in Anlage SO unter Leistungen, Zeile 1 eingetragen...? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und bedanke mich mit freundlichen Grüßen Alois
Jokin Posted November 15, 2023 Posted November 15, 2023 vor 41 Minuten schrieb Salbe23: Soweit ich es im Internet gefunden habe, muss ich Stakingeinnahmen immer mit dem Wert der Zuteilung versteuern, dabei spielt es auch keine Rolle, wenn man ein Coin vorher über ein Jahr gehalten hat und dieser Staking Rewards nun generier...? Die 1-Jahres-Frist gilt nur bei "Veräußerungen". Da du beim Staking nix veräußerst, spielt die Frist auch keine Rolle. vor 42 Minuten schrieb Salbe23: Hier nennt Cointracking folgende Zeile für die Steuererklärung: Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG Das ist korrekt 👍 vor 43 Minuten schrieb Salbe23: Nun habe ich dieses Jahr auch ein paar Coins gekauft und mit Verlusten verkauft (nicht die Gestakten). Kann ich diese Verluste entsprechend mit den Stakingrewards verrechnen oder muss ich das gesondert in der Steuererklärung auflisten? Cointracking nennt hier nämlich folgende Zeile: Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG Nein, das kannst du nicht. Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html Private Veräußerungsgeschäfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Das sind zwei getrennt zu betrachtende Einkünfte, die Verluste aus Veräußerungen sind nicht mit den Sonstigen Einkünften verrechenbar. vor 44 Minuten schrieb Salbe23: In der Steuererklärung von Elster finde ich aber die gesonderten Zeilen nicht, hier wird es in Anlage SO unter Leistungen, Zeile 1 eingetragen...? Sonstige Einkünfte kommen bei "Leistungen" rein. Private Veräußerungsgeschäfte bei "Private Veräußerungsgeschäfte" Auf dem Mantelbogen noch das Häkchen bei "Antrag auf Verlustfeststellung" setzen.
Salbe23 Posted November 15, 2023 Author Posted November 15, 2023 (edited) Hallo, vielen dank für die schnelle und kompetente Antwort. Darf ich Ihre Zeit erneut in Anspruch nehmen? Falls ja, folgende Fragen sind noch offen: - Staking Rewards werden dann als Sonstige Einkünfte bei Leistungen hinterlegt, zumindest steht es nun sogar bei Elster dabei. - Coinverkäufe trage ich dann bei "Private Veräußerungsgeschäfte" ein, dies ist Seite 9 - Andere Wirtschaftsgüter - Letztendlich kann ich bei Staking Rewards keine Verluste machen, da mir ja immer was zugeteilt wird und das immer ein Gegenwert hat. Also verstehe ich es richtig, dass ich letztendlich nie etwas gegenrechnen kann? - Den Punkt "Antrag auf Verlustfeststellung" konnte ich leider nicht finden, ist dieser in einer anderen Anlage? Vielen Dank Alois Edited November 15, 2023 by Salbe23
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