Via numeri 89 Posted December 7, 2023 Posted December 7, 2023 Moin ,muss nochmal ne frage loswerden da mich doch sehr unterschiedlichen Meinungen einiger Personen aus meinem freundes Kreises mehr verwirren grad als weiterhelfen …… Einer sagt das das kurz hintereinander realisieren von Verlusten und Gewinnen von krypto um am Ende unter der 600€ Marke zu bleiben vom FA als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch betrachtet werden zu können ……. beispiel verkaufe bitcoin und gewinn ist 617€ Kurz danach verlaufe ich algorand mit 18€ im minus summer Verluste Gewinne =599€ ist das so völlig legitim ??? Was meint ihr dazu ???
Jokin Posted December 7, 2023 Posted December 7, 2023 vor 3 Stunden schrieb Via numeri 89: beispiel verkaufe bitcoin und gewinn ist 617€ Kurz danach verlaufe ich algorand mit 18€ im minus summer Verluste Gewinne =599€ ist das so völlig legitim ??? Völlig legitim, da gibt es auch überhaupt keine Ansätze das irgendwie als "Gestaltungsmissbrauch" zu sehen.
fox42 Posted December 7, 2023 Posted December 7, 2023 Da sehe ich auch kein Problem. Wo manche ein Problem sehen (ich nur begrenzt): Wenn man den Verlust realisiert und sofort zum gleichen Kurs wieder einkauft. D.h. man hat keine nominellen Änderungen im Besitz, nur in der steuerlichen Betrachtung. Man darf sich das glaube ich nicht so vorstellen, dass da einer im FA sitzt und denkt: "Och menno, jetzt hat der sich da extra nur etwas verbogen, damit ich ihm kein Geld abnehmen kann" - Die sind nicht beleidigt. Die wollen nur die geltenden Gesetze ordentlich umsetzen. 1
AnseBundren Posted December 7, 2023 Posted December 7, 2023 vor einer Stunde schrieb fox42: Da sehe ich auch kein Problem. Wo manche ein Problem sehen (ich nur begrenzt): Wenn man den Verlust realisiert und sofort zum gleichen Kurs wieder einkauft. D.h. man hat keine nominellen Änderungen im Besitz, nur in der steuerlichen Betrachtung. Man darf sich das glaube ich nicht so vorstellen, dass da einer im FA sitzt und denkt: "Och menno, jetzt hat der sich da extra nur etwas verbogen, damit ich ihm kein Geld abnehmen kann" - Die sind nicht beleidigt. Die wollen nur die geltenden Gesetze ordentlich umsetzen. Aha Wenn ich also BTC bei $16k einkaufe, bei $40k unterjährig verkaufe und dann sofort zum gleichen Kurs wieder kaufe, wird das FA keine Steuern erheben? Oder ist das wieder ein Einbahnstraßengesetz, welches nur zu meinem Nachteil gilt? Oder ist das "Gesetz" nur ein Ammenmärchen?
fox42 Posted December 7, 2023 Posted December 7, 2023 Meine (amateurhafte) Meinung: Na klar erheben die da die Steuer. Deshalb ist auch meine Meinung, dass dieses "Prinzip" keinen Bestand hat. Ich habe noch keinen Bericht von jemandem gelesen, der so einen Fall beschrieben hat, wo das Finanzamt gemeckert hat, dass da etwas "gestaltet" wurde. Aber ich habe auch nur wenige Berichte überhaupt gelesen. Also zählt nicht auf meine Meinung
Via numeri 89 Posted December 8, 2023 Author Posted December 8, 2023 Vielen lieben Dank für eure Antworten und nicht zu versteuernde Gewinne unter 600€ mit krypto muss ich selbstverständlich nicht dem Finanzamt mitteilen da liege ich zweifelsfrei richtig ???? bin totaler Anfänger deshalb sorry für die Fragen 😀
Jokin Posted December 8, 2023 Posted December 8, 2023 vor 23 Minuten schrieb Via numeri 89: und nicht zu versteuernde Gewinne unter 600€ mit krypto muss ich selbstverständlich nicht dem Finanzamt mitteilen da liege ich zweifelsfrei richtig ???? Denk doch mal selber nach. Bitte. Warum wohl gibt es bei der Abgeltungssteuer diese 800 Euro? Warum bei den Veräußerungsgeschäften diese 600 Euro? Warum müssen geringe Einkommen nicht versteuert werden? ... es ist immer dieselbe Antwort: Weil das Finanzamt mit dem ganzen Kleinscheiß deutlich mehr Arbeit hat als an Steuereinnahmen dabei rum kommt. Das rechnet sich einfach nicht hinsichtlich Aufwand und Nutzen. Und nun nochmal scharf nachdenken: Warum sollte das Finanzamt auch nur das geringste Interesse an deiner Mitteilung haben? vor 18 Stunden schrieb AnseBundren: Wenn ich also BTC bei $16k einkaufe, bei $40k unterjährig verkaufe und dann sofort zum gleichen Kurs wieder kaufe, wird das FA keine Steuern erheben? Oder ist das wieder ein Einbahnstraßengesetz, welches nur zu meinem Nachteil gilt? Oder ist das "Gesetz" nur ein Ammenmärchen? Und auch an dich: NACHDENKEN!!! ... was macht ihr denn sonst den lieben langen Tag mit eurem Hirn?? Wenn du bei 16k kaufst und bei 40k unterjährig verkaufst, dann hast du einen Gewinn von 24k erzielt. Und weil der unterjährig erzielt wurde, ist der natürlich auch steuerrelevant. Kaufst du dann wieder zu 40k, dann ist das ein komplett neuer Vorgang. Anders sieht das aus wenn du noch andere BTC hast, die du vor weniger als einem Jahr zu 80k gekauft hattest, die verkaufst du nun unterjährig zum Kurs von 40k und realisierst somit einen Verlust in Höhe von 40k - der ist durch die Unterjährigkeit auch steuerrelevant. Dieser Verlust frisst den Gewinn vollständig auf. ... deshalb ist es so dermaßen wichtig, dass man in Zeiten steigender Kurse GRUNDSÄTZLICH einen steuerfreien Altbestand hat um diesen dann nach >1 Jahr zu verkaufen. ... deshalb ist es so dermaßen wichtig, dass man in Zeiten fallender Kurse GRUNDSÄTZLICH einen steuerrelevanten Neubestand hat um diesen unterjährig zu verkaufen. Das ist der Trick von schlauen Tradern, die halt nicht um steuerrelevante Gewinne drumrum kommen, aber diese durch entsprechende Verlustverkäufe kompensieren. In Zeiten von fallenden Kursen werden so reichlich Verluste angehäuft um diese als Verlustvortrag in kommende Jahre zu verschieben. ... das ist völlig legitim, das mache ich seit Jahren so und ich schiebe immer noch 6-stellige Verluste vor mir her, die alle aufgrund dieser Strategie entstanden sind.
Via numeri 89 Posted December 8, 2023 Author Posted December 8, 2023 vor 32 Minuten schrieb Jokin: Denk doch mal selber nach. Bitte. Warum wohl gibt es bei der Abgeltungssteuer diese 800 Euro? Warum bei den Veräußerungsgeschäften diese 600 Euro? Warum müssen geringe Einkommen nicht versteuert werden? ... es ist immer dieselbe Antwort: Weil das Finanzamt mit dem ganzen Kleinscheiß deutlich mehr Arbeit hat als an Steuereinnahmen dabei rum kommt. Das rechnet sich einfach nicht hinsichtlich Aufwand und Nutzen. Und nun nochmal scharf nachdenken: Warum sollte das Finanzamt auch nur das geringste Interesse an deiner Mitteilung haben? Und auch an dich: NACHDENKEN!!! ... was macht ihr denn sonst den lieben langen Tag mit eurem Hirn?? Wenn du bei 16k kaufst und bei 40k unterjährig verkaufst, dann hast du einen Gewinn von 24k erzielt. Und weil der unterjährig erzielt wurde, ist der natürlich auch steuerrelevant. Kaufst du dann wieder zu 40k, dann ist das ein komplett neuer Vorgang. Anders sieht das aus wenn du noch andere BTC hast, die du vor weniger als einem Jahr zu 80k gekauft hattest, die verkaufst du nun unterjährig zum Kurs von 40k und realisierst somit einen Verlust in Höhe von 40k - der ist durch die Unterjährigkeit auch steuerrelevant. Dieser Verlust frisst den Gewinn vollständig auf. ... deshalb ist es so dermaßen wichtig, dass man in Zeiten steigender Kurse GRUNDSÄTZLICH einen steuerfreien Altbestand hat um diesen dann nach >1 Jahr zu verkaufen. ... deshalb ist es so dermaßen wichtig, dass man in Zeiten fallender Kurse GRUNDSÄTZLICH einen steuerrelevanten Neubestand hat um diesen unterjährig zu verkaufen. Das ist der Trick von schlauen Tradern, die halt nicht um steuerrelevante Gewinne drumrum kommen, aber diese durch entsprechende Verlustverkäufe kompensieren. In Zeiten von fallenden Kursen werden so reichlich Verluste angehäuft um diese als Verlustvortrag in kommende Jahre zu verschieben. ... das ist völlig legitim, das mache ich seit Jahren so und ich schiebe immer noch 6-stellige Verluste vor mir her, die alle aufgrund dieser Strategie entstanden sind. Vielen Dank Ok also muss ich das nicht angeben und es ist mein gutes Recht dies nicht anzugeben weißt du warum ich Frage ?? hab aufm FA angerufen und das Mal gefragt da hat der ziehmlivh rummgeiwrt er meine sie sollten grundsätzlich alles angeben damit wir noch mal prüfen können kam es sein das die bei. Finanzamt einem lieber sagen alles einreichen und gut ist nur damit die schön alles sehrten können kann es sein das die dort keine freunde sind davon einem gleich recht zu geben ja da müssen sie nicht angeben obwohl man das Recht hat es nicht zu tun ? FA lieber garnicht mehr fragen oder grundsätzlich ? es zählt das was das steuerbüro bzw Steuerberater sagt
Morama Posted December 8, 2023 Posted December 8, 2023 Jetzt mach ich mal die klare deutsche Antwort: Das kommt auf den Einzalfall an 🙃
Jokin Posted December 8, 2023 Posted December 8, 2023 vor 4 Stunden schrieb Via numeri 89: Vielen Dank Ok also muss ich das nicht angeben und es ist mein gutes Recht dies nicht anzugeben weißt du warum ich Frage ?? hab aufm FA angerufen und das Mal gefragt da hat der ziehmlivh rummgeiwrt er meine sie sollten grundsätzlich alles angeben damit wir noch mal prüfen können kam es sein das die bei. Finanzamt einem lieber sagen alles einreichen und gut ist nur damit die schön alles sehrten können kann es sein das die dort keine freunde sind davon einem gleich recht zu geben ja da müssen sie nicht angeben obwohl man das Recht hat es nicht zu tun ? FA lieber garnicht mehr fragen oder grundsätzlich ? es zählt das was das steuerbüro bzw Steuerberater sagt Versetz dich mal in den Finanzamtmitarbeiter: Da ruft einer an und will wissen ob er irgendetwas nicht angeben muss ... was würdest du an seiner Stelle machen: Ihm die Absolution erteilen? Am Telefon? Ohne genaue Kenntnis über den genauen Sachverhalt? Oder auf Nummer Sicher gehen und ihm raten lieber alles anzugeben damit es dann geprüft werden kann? Finanzbeamten sind auch nicht generell Experten im Steuerrecht. Die nehmen die Unterlagen, gleichen gegen die Unterlagen des Vorjahres ab, prüfen die Veränderungen und was einfach ist, machen sie selber - komplizierte Sachverhalte gehen dann zu Spezialisten. 1
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