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Gewinn und Verluste, Steuern, Ehepaar


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Posted (edited)

Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zur Steuerangelegenheiten.

Wie jedes Jahr mache ich und meine Frau zusammen die Steuererklärung. 

Bis letztes Jahr habe ich noch hauptsächlich alleine ein account auf einer beliebigen Börse geführt.

Nun konnte ich meine Frau dieses Jahr ebenfalls von krypto überzeugen . Sie hat inzwischen Gewinne realisiert.

Da ich dieses Jahr Verluste realisierte, wollen wir nun das beste aus den Gewinnen rausholen, da fragen wir uns ob wir meine Verluste mit den Gewinnen meiner Frau gegenrechnen können.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Edited by DenizRocks
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vor 1 Stunde schrieb DenizRocks:

da fragen wir uns ob wir meine Verluste mit den Gewinnen meiner Frau gegenrechnen können.

Nein, das geht nicht.

Jeder Ehepartner füllt eine eigene Anlage SO aus.

 

Wenn dir deine Ehefrau Bitcoin deutlich unter dem Einkaufspreis verkauft, kann es natürlich dazu kommen, dass der Verlust aus diesem Verkauf dazu führt, dass ihre gesamten Gewinne unter die 600 Euro-Freigrenze rutschen.

 

Edited by Jokin
  • Love it 1
Posted
4 hours ago, DenizRocks said:

Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zur Steuerangelegenheiten.

Wie jedes Jahr mache ich und meine Frau zusammen die Steuererklärung. 

Bis letztes Jahr habe ich noch hauptsächlich alleine ein account auf einer beliebigen Börse geführt.

Nun konnte ich meine Frau dieses Jahr ebenfalls von krypto überzeugen . Sie hat inzwischen Gewinne realisiert.

Da ich dieses Jahr Verluste realisierte, wollen wir nun das beste aus den Gewinnen rausholen, da fragen wir uns ob wir meine Verluste mit den Gewinnen meiner Frau gegenrechnen können.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen


So ganz vollständig hast Du Deine Situation nicht beschrieben, aber ich unterstelle mal eine Zusammenveranlagung. Das FA ermittelt ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen und eine gemeinsame Steuerschuld. Sämtliche Einnahmen und abziehbare Ausgaben -unabhängig wer sie erzielt oder getätigt hat- werden dabei berücksichtigt. Bei Eheleuten kann eine gemeinsame Anlage SO angegeben werden; es gilt für jeden der beiden die Regelung zur Freigrenze von 600 Euro, d.h. die Gewinne müssen unter 600 Euro liegen.

  • Like 1
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Vielen Dank für die Antworten. 

Genau darauf bin ich hinaus. Es geht darum, dass ich etwa 4000 Euro Verluste dieses Jahr realisiert habe( durch Verkauf),und meine Frau etwa mit 4000 Euro im Plus gegen ende des Jahres verkauft hat.

Das heißt das wir 4000€ Gewinn nicht nach persönlichen Steuersatz versteuern müssten sondern zuerst die Verluste von 4000€ kompensieren können. Richtig? Man kann ja Verluste gegen Gewinne gegenrechnen.

Ähnlich wie bei Aktien.

Wenn ich etwas falsch verstanden habe, dann belehrt mich bitte.

Posted (edited)

Zwei getrennte Konten machen erstmal keinen Unterschied. In der Zusammenveranlagung erscheint der Saldo aus Verlust und Gewinn in der gemeinsamen Anlage SO. Eine separate Unterlage dazu stellt dar, wie der saldierte Betrag zustandekommt.

Ein bisschen anders würde es ausschauen, wenn ihr Gütertrennung hättet. 

Edited by Cattle Grid
  • Like 1
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33 minutes ago, Peer_Gynt said:

Du meinst sicherlich "getrennte Veranlagung"...? 

Gütertrennung habe ich nur angeführt, falls die getrennten Konten doch mehr und vielleicht noch ehevertraglich geregelt wären. Vieles geht halt nicht immer so aus der initialen Fragestellung hervor. Getrennte Veranlagung hätte keine Relevanz, da eine Zusammenveranlagung unterstellt wird. 

Posted (edited)
vor 55 Minuten schrieb Cattle Grid:

Gütertrennung habe ich nur angeführt, falls die getrennten Konten doch mehr und vielleicht noch ehevertraglich geregelt wären.

Eine Gütertrennung läßt aber immer noch die Wahlfreiheit zwischen Zusammen- und getrennter Veranlagung. Das eine hat mit den anderen zwei Dingen nichts zu tun. 

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vertragsrecht-und-steuern-auswirkungen-zivilrechtlicher-3632-steuerliche-folgen_idesk_PI20354_HI706896.html#:~:text=So haben sie auch Anspruch,Möglichkeit der Zusammenveranlagung nicht ausgeschlossen.

 

vor 55 Minuten schrieb Cattle Grid:

Getrennte Veranlagung hätte keine Relevanz, da eine Zusammenveranlagung unterstellt wird. 

Natürlich nicht. Aber Gütertrennung hat überhaupt keine Relevanz. 

Edited by Peer_Gynt
  • Thanks 1
Posted

 

vor 23 Stunden schrieb Cattle Grid:

Zwei getrennte Konten machen erstmal keinen Unterschied. In der Zusammenveranlagung erscheint der Saldo aus Verlust und Gewinn in der gemeinsamen Anlage SO. Eine separate Unterlage dazu stellt dar, wie der saldierte Betrag zustandekommt.

Ein bisschen anders würde es ausschauen, wenn ihr Gütertrennung hättet. 

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. 

Muss man die Angaben beim Steuerberater bezüglich Gewinne und Verluste mit Krypto machen, wenn man am Ende unter der freigrenze von 600€ liegt?

Falls sie mir diese Frage auch beantworten, dann bin ich mit ausreichenden Informationen versorgt. :))

 

 

Posted
7 hours ago, DenizRocks said:

Muss man die Angaben beim Steuerberater bezüglich Gewinne und Verluste mit Krypto machen, wenn man am Ende unter der freigrenze von 600€ liegt?

Dein Steuerberater wird dich danach schon konkret fragen.

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