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Seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben trotz gewinnen: Womit muss ich rechnen?


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Hallo zusammen, 

ich habe hier viel gelesen und gelernt. Da ich meine Fragen nicht beantworten konnte, eröffne ich dieses Thema.

Die Facts:

  • Seit 4+ Jahren keine Steuererklärung abgegeben 
  • Bisher keine Post vom FA bekommen 
  • Gehandelt auf mehrere Börsen
  • Transferiert auf mehrere Wallets
  • Realisierte Verluste, teilweise bei Handel außerhalb der Zentralisierten Börsen, ca. 50K über die Jahre. Teilweise durch ende von Projekten (z.B. anchor protocol).
  • Realisierte Gewinne, teilweise bei Handel außerhalb der Zentralisierten Börsen, ca. 40K über die Jahre.
  • Nicht realisierte Verluste ca. 50K

Mein geplantes Vorgehen:

  • Steuererklärungen abgeben und Gewinne / Verluste angeben.
  • Keine Selbstanzeige, da ich ja noch nichts falsch angegeben habe -> nichts bisher abgegeben.

Fragen:

  1. Stimmt meine Annahme dass ich keine Selbstanzeige anmelden muss?
  2. Muss ich die gesamte Liste aller Transaktionen inklusive der TX hash und Adressen angeben um die Verluste nachzuweisen oder reicht eine Zusammenfassung eines Cointracking tool?
  3. Macht das FA eine detaillierte analyse auf Buchungsfehler oder wird das oft durchgewunken?
  4. Macht es Sinn gleich alle Transaktionen von meinem Konto zu Börsen mitzuschicken?

 

Herzlichen Dank

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Du nimmst das ja ganz schön leicht.

Aber es gibt einige Fragen.

Wie ist allgemein deine Einkommenssituation? Hast du ein Gehalt mit Lohnsteuereinbehalt? Familienstand + LStklassen? Zweites Arbeitsverhältnis auf LStkarte? Mieteinkünfte oder sonstige steuerpflichtige Einnahmen?

Hiernach richtet sich die Frage, ob du nicht sowieso zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet gewesen warst und bist.

Du hast also seit mehr als 4 Jahren keine Steuererklärungen abgegeben und überlegst jetzt, diese Erklärungen einfach rückwirkend abzugeben. Das dürfte nicht funktionieren, weil die Abgabefristen der früheren Erklärungen längst verstrichen sind.

Deine realisierten Verluste sind höher als deine realisierten Gewinne. Warum willst du dann etwas versteuern?

Oder lagen deine Gewinne in einzelnen Jahren bei oder über der Freigrenze von damals € 600,00? Dann dürfte für dich, besonders bei Überschreiten des jeweiligen Grundfreibetrages, sowieso eine Abgabepflicht bestanden haben.

Und dann rettet dich nur eine Selbstanzeige.

 

vor einer Stunde schrieb HansiDer:

Keine Selbstanzeige, da ich ja noch nichts falsch angegeben habe -> nichts bisher abgegeben.

Dieser Satz, ohje, der ist ja sowas von falsch. Denn deine Steuerpflicht per se bestand ja sehr wahrscheinlich trotzdem.

Wenn für dich die Selbstanzeige erforderlich wird, ja dann, viel Spaß.

Letztlich kann dir ein Steuerberater am besten helfen, und dies im persönlichen Gespräch.

 

Falls du dich selbst einlesen möchtest, hier allgemeine Hinweise zur Abgabepflicht von Steuererklärungen (nicht vollzählig)

und § 46 EStG mit einigen Hinweisen zur Abgabe von Steuererklärungen (nicht vollzählig)

 

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ich kenn mich damit nicht wirklich aus, aber ich konnte als Student ohne dass ich jemals steuerpflichtiges Einkommen bezogen hatte, meine Steuerklärung mit den Krypto Gewinnen ohne Selbstanzeige nachträglich einreichen (natürlich mit Zinszahlung). War glaube ich 2017 oderso wo ich dann bis zurück zu 2014 alles nachträglich abgegeben hatte.
Geht aber meines Wissens nach nur, wenn man vorher noch nie steuerpflichtiges Einkommen hatte.

Was das Finzanzamt haben will ist total unterschiedlich, früher haben sie immer alles ungeprüft durchgewunken (bei der Erklärung selbst musst du keine Nachweise mit einreichen). ich vermute bei den Meisten machen sie das auch heute noch so. Aber man liest auch immer öfter hier im Forum, dass das Finanzamt mehr Daten haben will, aber wenn sie das wollen, werden sie dich das wissen lassen.

Edited by Serpens66
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vor 8 Stunden schrieb Peer_Gynt:

Du hast also seit mehr als 4 Jahren keine Steuererklärungen abgegeben und überlegst jetzt, diese Erklärungen einfach rückwirkend abzugeben. Das dürfte nicht funktionieren, weil die Abgabefristen der früheren Erklärungen längst verstrichen sind.

https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/pflichtveranlagung-wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben/

Zitat

Für Abgabepflichtige gilt eine Abgabefrist: Sie müssen ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben. ...

Bei freiwilliger Abgabe gilt hingegen die sogenannte Festsetzungsfrist: Du kannst Deine Steuererklärung bis zum 31. Dezember 4 Jahre nach dem Steuerjahr abgeben. ...

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 und 2021 wurde bereits um jeweils drei Monate verlängert. Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurden auch die Abgabefristen für die kommenden Steuerjahre verlängert. Folgende Fristen gelten für die verpflichtende Steuererklärung:
VZ 2022: Abgabe bis 02.10.2023
VZ 2023: Abgabe bis 31.08.2024

Edited by koiram
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vor 16 Stunden schrieb HansiDer:

Muss ich die gesamte Liste aller Transaktionen inklusive der TX hash und Adressen angeben um die Verluste nachzuweisen oder reicht eine Zusammenfassung eines Cointracking tool?

Jedes gute Cointracking Tool wird hoffentlich hinten eine detaillierte Liste anhängen. Erfahrungsgemäß hilft es TX Hashes und auch Kommentare an die interessanten Transaktionen zu vergeben. Bereits einen Monat später hast du sonst vergessen was da gelaufen ist und ein Kommentar ist einfach eine super Gedankenstütze.

vor 16 Stunden schrieb HansiDer:

Macht das FA eine detaillierte analyse auf Buchungsfehler oder wird das oft durchgewunken?

Dein Rechtsbeistand wird dir nicht erlauben eine Erklärung mit Buchungsfehlern abzugeben. Es besteht das Risiko, dass das FA deinen Report genau prüft. Finden sie Fehler, ist die Selbstanzeige plötzlich unwirksam und du bekommst die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Also mache besser keine Buchungsfehler selbst wenn das FA es am Ende nur durchwinkt.

Etwas anders sieht es ohne Selbstanzeige aus. Da wären Buchungsfehler weniger kritisch.

vor 16 Stunden schrieb HansiDer:

Macht es Sinn gleich alle Transaktionen von meinem Konto zu Börsen mitzuschicken?

Das ist eigentlich nicht notwendig. Es reicht wenn du den Standard Report deines Steuertools mit sendest. Der enthält in der Regel bereits eine detaillierte Aufstellung aller Trades.

Edited by skunk
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Hatte das gleiche Problem. Da recht schnell hohe Geldstrafen und sogar Gefängnis drohen habe ich mich von einem spezialisierten Steuerberater beraten lassen. Ich habe eigentlich schon mit dem schlimmsten gerechnet. Allerdings konnten die Gewinne mit Verlusten verrechnet werden, so hat mir das zumindest der Steuerberater erklärt. Lasse jetzt alle meine Steuererklärungen da pünktlich abgeben.

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Falls ich eine Selbstanzeige stellen muss: Empfehlt ihr eine spezialisierte Anwaltskanzlei oder ist ein Krypto Erfahrener Steuerberater ausreichend für eine Selbstanzeige?

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Habe mit der Krypto Kanzlei Klein gute Erfahrung gemacht. Ging alles online, aber war auch nicht ganz günstig. Er ist stark spezialisiert auf Krypto und Selbstanzeigen und arbeitet eng mit einem Anwalt für Steuerstrafrecht zusammen, hatte also quasi beides.

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vor 5 Stunden schrieb HansiDer:

Vielen Dank, @skunk.

Bist du auch der Meinung, dass ich in meinem Fall eine Selbstanzeige stellen muss?

Das musst du entscheiden. Von uns wirst du keine Erlaubnis bekommen das ohne Selbstanzeige und ohne Anwalt zu versuchen. Von uns wird immer der Rat kommen das mit Selbstanzeige und mit Anwalt zu machen.

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Anders gefragt, gibt es Erfahrungswerte wie das FA reagiert, wenn ich die Steuererklärung abgebe und diese abgelehnt wird, da die Frist abgelaufen ist?

Verspiele ich damit die Möglichkeit einer Selbstanzeige?

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On 1/20/2024 at 6:35 PM, HansiDer said:
  • Stimmt meine Annahme dass ich keine Selbstanzeige anmelden muss?
  • Muss ich die gesamte Liste aller Transaktionen inklusive der TX hash und Adressen angeben um die Verluste nachzuweisen oder reicht eine Zusammenfassung eines Cointracking tool?
  • Macht das FA eine detaillierte analyse auf Buchungsfehler oder wird das oft durchgewunken?
  • Macht es Sinn gleich alle Transaktionen von meinem Konto zu Börsen mitzuschicken?

1. Ja das sollte keine Selbstanzeige sein. Klar sollte das ein Spezialist beurteilen. Wäre aber vorsichtig, wenn der Steuerberater dies gleich als Selbstanzeige deutet. Zum Teil kannst du auch sagen, dass die Rechtslage ja erst vor kurzem geklärt wurde und es noch laufende Verfahren gab usw.

2. Nein. Du musst in der Regel einfach den Cointracking bericht schicken. Erst auf Anfrage deine Transakationen / Historie mitschicken.

3. Das macht in der Regel Cointracking. Das heißt falls du da erhebliche Fehler hast, wird das Tool dich darauf hinweisen und in der Regel gegen dich rechnen. Falls da hohe Unsicherheit herscht und die Transaktionen fehlen, würde ich probieren dies aufzuarbeiten. Vor allem bei dezentralen Börsen ist ja alles auf der Blockchain verbucht.
Am Ende sollte so etwas stehen, wie nach besten Wissen und Gewissen, aber man kann nichts garantieren und man weiß auch nicht ob Cointracking richtig rechnet (da es nun Mal keinen Anbieter gibt der irgendwie zertifiziert ist)

4.Was meinst du? Das Finanzamt interessiert sich nicht unbedingt für deine Transkationen und hat vermutlich auch keine Lust alles zu prüfen. Allerdings wenn es irgendwie einen Verdacht gibt, dann könnte das Finanzamt schon prüfen und nach den Transaktionen verlangen. Das heißt du solltest da schon darauf achten, dass deine Daten sauber sind. Man merkt es ja, wenn die Gewinne / Verluste in der Summe irgendwie zu den Endbeständen passen.

 

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  • 1 month later...
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Du musst in jedem Falle eine Selbstanzeige erstellen (lassen). Ich war einer ähnlichen Situation wie du gerade und habe die Selbstanzeige durch einen Anwalt erstellen lassen, der im Krypto-Bereich unterwegs ist. Falls du den Kontakt haben möchtest, per PN. Bei mir hat die Selbstanzeige damals gut funktioniert.

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On 1/28/2024 at 12:30 PM, dennis01 said:

Was meinst du? Das Finanzamt interessiert sich nicht unbedingt für deine Transkationen und hat vermutlich auch keine Lust alles zu prüfen.

Nur mal so zur Info. Jeder Steuerpflichtige in diesem Land hat eine Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung der Steuergrundlage. Das Finanzamt muss für überhaupt nichts Lust haben. Es arbeitet mit dem, was der Steuerpflichtige abliefert.

 

On 1/21/2024 at 9:07 PM, HansiDer said:

Anders gefragt, gibt es Erfahrungswerte wie das FA reagiert, wenn ich die Steuererklärung abgebe und diese abgelehnt wird, da die Frist abgelaufen ist?

Verspiele ich damit die Möglichkeit einer Selbstanzeige?

Du spielst mit dem Feuer. Eine Selbstanzeige, die Dir unter anwaltlichem Beistand angeraten ist, funktioniert nur, so lange die Steuerhinterziehung noch nicht aufgedeckt wurde und das FA und/oder Steuerfahndung noch keine Ermittlungen eingeleitet hat. Und falls Du meinst, Du bekommst da selbst hin, fehlerhafte Selbstanzeigen können zu Geldbußen, Strafverfolgung und Verlust der Straffreiheit führen.

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Nimm nicht die Kanzlei des "bayrischen Managers" ! ( evt. lag es ja auch am Manager selbst das es kollabiert ist )

(Außer du hast eine gute Lobby, einen ansonsten guten Leumund, hast etwas besonderes fürs Land getan, kannst die Strafen aus dem Klingelbeutel bezahlen)

Mittlerweile bin ich gar nicht mehr so neidisch auf die Menschen, die schon sehr früh mit Krypto in Berührung gekommen sind und viele, viele Chancen hatten. Allerdings durch Unwissen und Naivität später genau in diesen hier beschriebenen Situationen sind. Heute sollten/sind wir hoffentlich sensibilisiert und aufgeklärter.

Hoffe du findest den für dich passenden Weg.

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