Seb Posted January 28, 2024 Posted January 28, 2024 Johan Van Overtveldt, ein amtierender EU-Parlamentarier und ehemaliger Finanzminister Belgiens hatte in Belgien so strikte Regulierungen gegen Krypto durchgesetzt, dass die meisten Kryptofirmen das Land verlassen haben und private Anleger kaum noch handeln konnten. Er hatte damals erklärt, dass die Politik aus den Zusammenbrüchen der Silicon Valley Bank, Signature Bank und Silvergate Bank in den USA ihre „Lehren“ ziehen und Kryptowährungen verbieten sollten, denn diese wären ein „spekulatives Gift“. Da er es nicht verbieten kann, hat er es soweit reglemntiert, dass es in Belgien defacto verboten ist. Er hat vor einer Woche durchgesetzt, dass diese Regelungen nun europaweit ausgedehnt werden. Unter anderem muss jede Transaktion im Wert von über 1000€ angemeldet und genau nachvollziehbar sein und darf nicht anders, als die sonstigen Handlungen des Kunden aussehen. Anonyme Walltes, wie Metamask oder Ledger sollen verboten werden. In Kraft tritt das Gesetz zum nächsten Jahr. Jetzt die Frage: wie kann man dann noch legal Gewinne aus dem Bullenmarkt mitnehmen? Wenn man per DCA für ein paar tausend Euro in Altcoins rein ist und diese ein 50x über die Zeit machen, dann steht man auf einmal vor der Schwierigkeit, diese auf sein Bankkonto zu bekommen. Damit meine ich jetzt nicht die Steuer, das kann man via Trackingtools und Steuersoftware mit seinem Steuerberater gut hinbekommen. Schon beim EIngang dürfte das Bankkonto gesperrt werden odie entsprechende Börse darf das Geld gar nicht erst losschicken.
coco Posted January 28, 2024 Posted January 28, 2024 vor 45 Minuten schrieb Seb: Johan Van Overtveldt, ein amtierender EU-Parlamentarier und ehemaliger Finanzminister Belgiens hatte in Belgien so strikte Regulierungen gegen Krypto durchgesetzt, dass die meisten Kryptofirmen das Land verlassen haben und private Anleger kaum noch handeln konnten. Er hatte damals erklärt, dass die Politik aus den Zusammenbrüchen der Silicon Valley Bank, Signature Bank und Silvergate Bank in den USA ihre „Lehren“ ziehen und Kryptowährungen verbieten sollten, denn diese wären ein „spekulatives Gift“. Da er es nicht verbieten kann, hat er es soweit reglemntiert, dass es in Belgien defacto verboten ist. Er hat vor einer Woche durchgesetzt, dass diese Regelungen nun europaweit ausgedehnt werden. Unter anderem muss jede Transaktion im Wert von über 1000€ angemeldet und genau nachvollziehbar sein und darf nicht anders, als die sonstigen Handlungen des Kunden aussehen. Anonyme Walltes, wie Metamask oder Ledger sollen verboten werden. In Kraft tritt das Gesetz zum nächsten Jahr. Jetzt die Frage: wie kann man dann noch legal Gewinne aus dem Bullenmarkt mitnehmen? Wenn man per DCA für ein paar tausend Euro in Altcoins rein ist und diese ein 50x über die Zeit machen, dann steht man auf einmal vor der Schwierigkeit, diese auf sein Bankkonto zu bekommen. Damit meine ich jetzt nicht die Steuer, das kann man via Trackingtools und Steuersoftware mit seinem Steuerberater gut hinbekommen. Schon beim EIngang dürfte das Bankkonto gesperrt werden odie entsprechende Börse darf das Geld gar nicht erst losschicken. Ist nicht demnächst EU-Wahl?
BTCinvestor Posted January 28, 2024 Posted January 28, 2024 (edited) vor einer Stunde schrieb Seb: Anonyme Walltes, wie Metamask oder Ledger sollen verboten werden. Das steht nirgends! Bei Transaktionen mit privaten Wallets soll über 1000 € eine Prüfung/Meldung erforderlich sein. https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230414IPR80133/crypto-assets-green-light-to-new-rules-for-tracing-transfers-in-the-eu Auszugsweise übersetzt mit Google Translator: Zitat Am Donnerstag stimmten die Abgeordneten mit 529 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen dem ersten EU-Gesetz zur Rückverfolgung von Transfers von Krypto-Assets wie Bitcoins und E-Geld-Tokens zu. Der Text – auf den sich die Verhandlungsführer von Parlament und Rat im Juni 2022 vorläufig geeinigt haben – soll sicherstellen, dass Kryptotransfers, wie bei jedem anderen Finanzgeschäft, stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die sogenannte „Reiseregel“, die bereits im traditionellen Finanzwesen angewendet wird, wird künftig den Transfer von Krypto-Assets abdecken. Informationen über die Quelle des Vermögenswerts und seinen Begünstigten müssen mit der Transaktion „reisen“ und auf beiden Seiten der Übertragung gespeichert werden. Das Gesetz würde auch Transaktionen über 1.000 Euro aus sogenannten selbst gehosteten Wallets (einer Krypto-Asset-Wallet-Adresse eines Privatnutzers) abdecken, wenn diese mit gehosteten Wallets interagieren, die von Anbietern von Krypto-Asset-Diensten verwaltet werden. Die Regeln gelten nicht für Übertragungen von Person zu Person, die ohne Anbieter oder zwischen Anbietern, die im eigenen Namen handeln, durchgeführt werden. Edited January 28, 2024 by BTCinvestor 1 2
Cattle Grid Posted January 28, 2024 Posted January 28, 2024 1 hour ago, Seb said: Jetzt die Frage: wie kann man dann noch legal Gewinne aus dem Bullenmarkt mitnehmen? Wenn man per DCA für ein paar tausend Euro in Altcoins rein ist und diese ein 50x über die Zeit machen, dann steht man auf einmal vor der Schwierigkeit, diese auf sein Bankkonto zu bekommen. Bei einer veranlassten Transaktion aus einer selbst gehosteten Adresse über einen Krypto-Dienstleister (KD), bist Du sowohl Originator als auch Begünstigter der Transaktion. Der KD wird dann eine Liste erforderlicher Details abfragen, die allesamt in der Verordnung aufgeführt sind. Sicherlich könnte man Vieles auch anders regeln, aber diese Verordnung dürfte in den meisten Fällen -bei sowieso entsprechender und erforderlichen Aufbereitung der Daten- kein großes Problem darstellen. Als Empfehlung einfach mal die Verordnung durchlesen, dann wirst Du feststellen, dass einige Deiner Aussage so nicht haltbar sind. 1
Morama Posted January 28, 2024 Posted January 28, 2024 Genau, Self-Custody wird nicht verboten, sondern die Anforderungen an Dienstleister bzgl. Kunden und deren Self-Custody, extrem und über alle Maßen verschärft. Für die Gewinnauszahlungen von Shitcoin-Trades ist das dann u.U. tatsächlich ein Problem, wenn einem die Funds bei der Einzahlung eingefroren werden. Dann ist der Bullenmarkt vorbei, die Shitcoins stürzen 80-90% ab bis alles überprüft worden ist. Herzlichen Glückwunsch. 😑 Im Fall von Bitcoin, denke ich aber eher an das Meme hier: https://i.redd.it/3525lt9kvir01.jpg Da spielt es dann keine Rolle 😇 1
AnseBundren Posted January 28, 2024 Posted January 28, 2024 (edited) vor 4 Minuten schrieb Morama: Genau, Self-Custody wird nicht verboten, sondern die Anforderungen an Dienstleister bzgl. Kunden und deren Self-Custody, extrem und über alle Maßen verschärft. Für die Gewinnauszahlungen von Shitcoin-Trades ist das dann u.U. tatsächlich ein Problem, wenn einem die Funds bei der Einzahlung eingefroren werden. Dann ist der Bullenmarkt vorbei, die Shitcoins stürzen 80-90% ab bis alles überprüft worden ist. Herzlichen Glückwunsch. 😑 Ne, dann schickt ja keiner seine Shitcoins zum Verkaufen und wir kriegen einen Subber-Seikel (super cycle) 🙂 Edited January 28, 2024 by AnseBundren 1
Seb Posted January 29, 2024 Author Posted January 29, 2024 Zitat Danke für die Korrektur, dann hatte ich das mit dem Self-Custody etwas zu dramatisch gelesen, bleibt halt noch der Rest. Antworten wie "Na dann mach' halt keine Gewinne und steck' Dein Geld in was wie Bitcoin, was keine 50x macht, sondern nur 3x" hilft da nur bedingt. Was ist, wenn ich zu denen gehöre, die zwischen 2018 und 2020 mehrere Bitcoin unter 6k gekauft haben und hier auch mal was in Richtung 6stellig realisieren wollen? Dann bleibt ja das Problem dasselbe. Letztlich macht es auch keinen Unterschied, ob ich Bitcoin oder Polygon Matic verkauft habe, der Verkauf innerhalb der Börse alleine macht auch keine Probleme, sondern eine Überweisung von bereits ein paar tausend Euros auf ein Bankkonto. Und das ist schon bedenklich, wenn Retailer nicht mehr ohne Weiteres Gewinne mehr mitnehmen dürfen. Den Traum, finanziell unabhängiger zu sein, den haben wahrscheinlich die meisten, die was mit Krypto zu tun haben.
Cattle Grid Posted January 29, 2024 Posted January 29, 2024 (edited) 38 minutes ago, Seb said: sondern eine Überweisung von bereits ein paar tausend Euros auf ein Bankkonto. Wenn Du Probleme hast eine Überweisung durchbekommen, dann hast Du diese bereits jetzt und nicht erst mit dieser Verordnung. 38 minutes ago, Seb said: Was ist, wenn ich zu denen gehöre, die zwischen 2018 und 2020 mehrere Bitcoin unter 6k gekauft haben und hier auch mal was in Richtung 6stellig realisieren wollen? Dann bleibt ja das Problem dasselbe. Ja, was ist dann? Erstmal gar nichts (Neues). Und nochmal, wenn Du Probleme mit der neuen Verordnung hast, dann hast Du diese potenziell bereits jetzt. Wie in so vielen Posts der jüngeren Zeit zu entnehmen gewesen ist, waren es letztlich nicht -die vom TO häufig in den Vordergrund gerückten- technischen Probleme, sondern es ging meistens um die mangelhafte Dokumentation und damit der eingeschränkten Möglichkeit der Nachweisführung. Und wenn die Nachweisführung gemacht werden kann, interessiert es keinen Menschen, ob 50X, 5X oder GarNiX angeführt werden. Edited January 29, 2024 by Cattle Grid 1
Jokin Posted January 29, 2024 Posted January 29, 2024 vor 14 Stunden schrieb Seb: Jetzt die Frage: wie kann man dann noch legal Gewinne aus dem Bullenmarkt mitnehmen? Wenn man per DCA für ein paar tausend Euro in Altcoins rein ist und diese ein 50x über die Zeit machen, dann steht man auf einmal vor der Schwierigkeit, diese auf sein Bankkonto zu bekommen. Wo ist das Problem? 5.000 Euro rein, und 250.000 Euro wieder raus. Sieht bisschen komisch aus auf dem Konto, aber ist dann so. Dass diese Frage rein theoretisch ist, zeigen doch die weiteren Gedanken: 1. Warum willst du aus einem so gut laufendem Deal "all-out" gehen? 2. Warum nimmst du nicht bei der Verdopplung schon einen Teil wieder raus und hast dann eine Überweisung von nur 3.000 Euro auf dein Bankkonto? 3. Warum steigern sich deine Auszahlungen nicht langsam? Erst 5.000, dann 9.000, dann 13.000 Euro, etc. ... 4. Warum sollten zwischen erster Auszahlung und der Viertel-Million nicht mehr als ein Jahr und somit mindestens eine Einkommensteuererklärung liegen? Den Einkommensteuerbescheid legst du der Bank vor und alles ist fein, da gibt's auch keine weiteren Fragen. 5. Wenn du deine Einkommensteuer gemacht hast, hast du doch auch alles sauber dokumentiert, oder? 1 1
AnseBundren Posted January 29, 2024 Posted January 29, 2024 vor 34 Minuten schrieb Jokin: Dass diese Frage rein theoretisch ist, zeigen doch die weiteren Gedanken: 1. Warum willst du aus einem so gut laufendem Deal "all-out" gehen? 2. Warum nimmst du nicht bei der Verdopplung schon einen Teil wieder raus und hast dann eine Überweisung von nur 3.000 Euro auf dein Bankkonto? 3. Warum steigern sich deine Auszahlungen nicht langsam? Erst 5.000, dann 9.000, dann 13.000 Euro, etc. ... 4. Warum sollten zwischen erster Auszahlung und der Viertel-Million nicht mehr als ein Jahr und somit mindestens eine Einkommensteuererklärung liegen? Den Einkommensteuerbescheid legst du der Bank vor und alles ist fein, da gibt's auch keine weiteren Fragen. 5. Wenn du deine Einkommensteuer gemacht hast, hast du doch auch alles sauber dokumentiert, oder? 1-3) "Warum haben andere Leute eine andere Strategie als ich?" 4-5) Warum sollten steuerfreue Gewinne in der Einkommenssteuererklärung enthalten sein? 6) Warum liegt hier Stroh? 1
ochoman Posted February 28, 2024 Posted February 28, 2024 Am 29.1.2024 um 10:29 schrieb AnseBundren: 1-3) "Warum haben andere Leute eine andere Strategie als ich?" 4-5) Warum sollten steuerfreue Gewinne in der Einkommenssteuererklärung enthalten sein? 6) Warum liegt hier Stroh? zu 4-5 ) weil nur das Finanzamt die Steuerfreiheit feststellt
Peer_Gynt Posted February 28, 2024 Posted February 28, 2024 vor 25 Minuten schrieb ochoman: zu 4-5 ) weil nur das Finanzamt die Steuerfreiheit feststellt Du kannst das ja gern so machen, wenn du magst. Aber falls du meinen solltest, dies sei so Vorschrift, dann irrst du. Steuerfreie Sachverhalte sind grundsätzlich*) n i c h t anzugeben, schon gar nicht im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte. *) Es gibt Ausnahmen; diese gelten aber nicht für die hier besprochene ESt.
ochoman Posted February 28, 2024 Posted February 28, 2024 (edited) @Peer_GyntSchön das du Steuerexperte bist. Das ist die Aussage des Steuerberaters sowie des Finanzamts, wenn zur Nachweispflicht kommt, habe ich lieber eine lückenlose Dokumentation. Edited February 28, 2024 by ochoman
Peer_Gynt Posted February 28, 2024 Posted February 28, 2024 vor 36 Minuten schrieb ochoman: @Peer_GyntSchön das du Steuerexperte bist. Das ist die Aussage des Steuerberaters sowie des Finanzamts, wenn zur Nachweispflicht kommt, habe ich lieber eine lückenlose Dokumentation. Das mit der lückenlosen Doku verstehe ich ja. Ob es bei einer späteren Steuerprüfung wirklich hilft, naja... Du hattest deine Aussage allerdings als absolut dargestellt. Und das stimmt nicht. Ich möchte nicht etwas stehenlassen, was sachlich falsch ist. Nachher fangen wir noch alle an, solche Beträge einzutragen, na, dann wird's lustig... 😁
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