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Finanzamt: Strafen für verspätete Abgabe ?


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Hallo,

was bekommt man für hohe Strafen für verspätete Abgabe ?

Ich muss noch 2022 abgeben. Ich habe dem Finanzamt ne Mail geschrieben im Januar, aber keine Antwort erhalten für ne Verlängerung. Ich hatte gesundheitliche Probleme und konnte es nicht bearbeiten bis jetzt.

Mehr als 300€ sollten das noch nicht sein, oder ? Hat da wer Erfahrung ? 25€ Mindestwert im ersten Monat, soviel drüber bin ich noch nicht.

Viele Grüße

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vor 19 Minuten schrieb CoinWater:

Hallo,

was bekommt man für hohe Strafen für verspätete Abgabe ?

Ich muss noch 2022 abgeben. Ich habe dem Finanzamt ne Mail geschrieben im Januar, aber keine Antwort erhalten für ne Verlängerung. Ich hatte gesundheitliche Probleme und konnte es nicht bearbeiten bis jetzt.

Mehr als 300€ sollten das noch nicht sein, oder ? Hat da wer Erfahrung ? 25€ Mindestwert im ersten Monat, soviel drüber bin ich noch nicht.

Viele Grüße

Jeden Monat 0,25% von der Steuer die du zahlen musst als Strafe.

Mindestens 25€
Maximal 25.000€

Also sind es diesen Monat 125€ Strafe

Edited by Shanks23
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vor einer Stunde schrieb Shanks23:

Jeden Monat 0,25% von der Steuer die du zahlen musst als Strafe. Mindestens 25€

Ich frag mal für einen Freund:

Der hat seit 2021 seine Steuererklärung noch nicht abgegeben, weil er nicht dazu verpflichtet ist bzw. war (Ehegatten gleiche Steuerklasse, nur Einnahmen aus einem einzigen Job nichtselbständige Arbeit Anlage N wo die Steuern vorab abgezogen werden). Bisher bekam er wegen hoher Ausgaben (Arbeitsmittel, Fahrtkosten etc.) immer eine Rückerstattung, wo er sogar 5% Zinsen pro verspätetes Jahr zusätzlich bekam. Also hatte er bisher immer 4 Jahre dafür Zeit.

ABER: Seit 2022 kamen weitere Einkünfte dazu, so dass er ab 2022 eigentlich zur Abgabe verpflichtet ist, aber auch dann bekommt er vorraussichtlich eine Steuer-Rückerstattung.

Muss er dann, falls er Mitte 2024 die 3 fälligen Steuererklärungen 2021 bis 2023 abgeben würde, für die Jahre 2022 bis 2023 für 24 Monate x 25 Euro = 600 Euro Verspätungsgebühr bezahlen, auch wenn er Steuer-Rückerstattungen und keine Nachzahlungen erwartet...?

Edited by koiram
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vor 52 Minuten schrieb koiram:

Muss er dann, falls er Mitte 2024 die 3 fälligen Steuererklärungen 2021 bis 2023 abgeben würde, für die Jahre 2022 bis 2023 für 24 Monate x 25 Euro = 600 Euro Verspätungsgebühr bezahlen, auch wenn er Steuer-Rückerstattungen und keine Nachzahlungen erwartet...?

Also bin kein Steuerberater, aber soweit ich weiß muss er dann keine Verspätungsgebühr bezahlen wenn er sowieso eine Rückerstattung erwartet.
Aber denke das darf das Finanzamt dann selber entscheiden.

Ich persönlich denke dein "Freund" muss keine Verspätungsgebühr zahlen.
Auch hier würde ich behaupten liegt im Ermessen des FA.

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Eine Strafe für die verspätete Abgabe der Steuererklärung ist unabhängig von Nachzahlung/Rückerstattung.

Wird die Einhaltung der Abgabefrist unverschuldet versäumt, kann man meistens auf Nachsicht hoffen. Ansonsten wird es schwierig, Fristverlängerungen zu erhalten; meistens eine Kann-Entscheidung des Finanzamts. Ein Muss bei Verzug von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres.

Neben der Festsetzung der o.g. Strafe kann die verspätete Abgabe auch dazu führen, dass ein Steuerstrafverfahren wegen dem Verdacht von Steuerhinterziehung eingeleitet wird. Zwangsgelder und Steuerschätzung können weitere unangenehme Folgen sein. 

 

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vor 1 Stunde schrieb koiram:

Muss er dann, falls er Mitte 2024 die 3 fälligen Steuererklärungen 2021 bis 2023 abgeben würde, für die Jahre 2022 bis 2023 für 24 Monate x 25 Euro = 600 Euro Verspätungsgebühr bezahlen, auch wenn er Steuer-Rückerstattungen und keine Nachzahlungen erwartet...?

 

vor 21 Minuten schrieb Cattle Grid:

Ein Muss bei Verzug von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres.

Er hat doch die Vorauszahlung getätigt und erwartet sogar eine Rückerstattung der Steuer und keine Nachzahlung.
Somit ist es kein Muss sondern eher eine Frage des Ermessens.

 

Verspätungszuschlag bei überfälliger Steuererklärung (steuererklaerung.de)

Weitere Ausnahmen, bei denen das Finanzamt noch im eigenen Ermessen handeln kann, sind in § 152 Satz 3 AO beschrieben. In diesen Fällen kann das Finanzamt von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags absehen:

  • Wenn die festgesetzte Steuer die Summe Deiner Vorauszahlungen und anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt.
Edited by Shanks23
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vor 33 Minuten schrieb Cattle Grid:

Neben der Festsetzung der o.g. Strafe kann die verspätete Abgabe auch dazu führen, dass ein Steuerstrafverfahren wegen dem Verdacht von Steuerhinterziehung eingeleitet wird. Zwangsgelder und Steuerschätzung können weitere unangenehme Folgen sein.

Als jemand, der letztes Jahr 7 Monate auf die Bearbeitung meiner Einkommensteuererklärung gewartet hat, finde ich das witzig

Edited by AnseBundren
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