kikibold Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März Hallo zusammen, hoffe es geht euch allen gut. Kann das ganze relativ kurz fassen, ich habe vor ein bisschen aus dem Krypto Sektor auszusteigen (da schon seit >10 Jahren dabei und wollte ein paar Gewinne mitnehmen). Damals habe ich die Bitcoin per Bit4coin gekauft bzw. Coupons (Gutscheine) eingelöst, daraufhin wurden die Coins auf meine Wallet transferiert. Leider gibt es den besagten Anbieter nicht mehr und ich wüsste jetzt nicht, wo ich diese Nachweise herbekommen sollte. Deswegen meine Frage: Könnte ich einen Teil der Coins zu Kraken schicken (Verifiziere mich vorher) und dann zu meiner Bank? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps? Möchte nicht, dass mein Geld irgendwo „eingefroren“ wird und ich dort monatelange hinterherlaufen muss. Liebe Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AnseBundren Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März (bearbeitet) Such dir MHN-spezialisierten Rechtsbeistand Nein, wirklich. Keiner hier war 10 Jahre in Krypto, vermutlich hat hier keiner Gewinne in deiner Größenordnung und keiner kann aus erster Hand übers Auscashen dieser Gewinne berichten, insbesondere da deine Transaktionshistorie zumindest mal komplex ist. Die werden dir das Leben so schwer machen wie es nur geht (insbesondere da alte Börsen und vermutlich sehr hohe Summen) und es wird sich lohnen, wenn jemand das von vorne bis hinten für dich durchverhandelt. Viel Glück! Bearbeitet 23. März von AnseBundren 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::. o.Z.o.n.e .::.. Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März vor einer Stunde schrieb kikibold: ... daraufhin wurden die Coins auf meine Wallet transferiert. Dann kannst Du doch mit Leichtigkeit den schon sehr langen Besitz nachweisen. Da die Haltefrist "nur" ein Jahr beträgt sehe ich keinerlei Probleme, da Du über jeden Blockchain Explorer den Zeitraum des Besitzes nachweisen kannst. ;o)) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kikibold Geschrieben 23. März Autor Teilen Geschrieben 23. März vor 17 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..: Dann kannst Du doch mit Leichtigkeit den schon sehr langen Besitz nachweisen. Da die Haltefrist "nur" ein Jahr beträgt sehe ich keinerlei Probleme, da Du über jeden Blockchain Explorer den Zeitraum des Besitzes nachweisen kannst. ;o)) Da stimmt, aber ich habe keine Kaufnachweise, nur dass es von Bit4coin auf meine Wallet transferiert wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::. o.Z.o.n.e .::.. Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März vor 1 Minute schrieb kikibold: Da stimmt, aber ich habe keine Kaufnachweise, nur dass es von Bit4coin auf meine Wallet transferiert wurde. Das ist doch irrelevant. Jemand könnte sie dir auch geschenkt haben. – Wenn irgend wer fragen sollte kannst Du das ja genau so aussagen und den Zeitraum des Besitzes nachweisen. ;o)) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tesla Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März (bearbeitet) Mach doch einfach mal eine Aufstellung, wann Du die Coins bekommen hast und was der ungefähre Wert jeweils war. Dann hast Du das schon mal als Nachweis wenn jemand fragt. Bei mir ist es ähnlich, ich habe auch noch was aus 2012, damals bei Bitcoin.de gekauft, da habe ich zumindest noch die Historie. Allerdings wurden die natürlich auch hin- und her bewegt und den genauen Weg bis heute kann ich nicht nachweisen, zumal einige der damaligen Börsen auch nicht mehr existieren. Bearbeitet 23. März von tesla Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bulsan Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März Jetzt macht euch doch nicht ins Hemd wegen MHN für >10 Jahre alte Coins. Sofern ihr irgendwie (Addresshistorie oder auch nur zB Jahresendbilanzen aus einem Steuertool) den langen Besitz nachweisen könnte, dann müsst ihr doch nur die Mittel für den damaligen Anschaffungspreis als legal glaubhaft machen. Das wird ein Nasenwasser sein, selbst wenn ihr mangels Einzelnachweis einfach den Jahreshöchstkurs für die Anschaffung ansetzt. @kikibold rede doch einfach mal vorab mit Kraken OTC, da kriegst du ab 100k€ einen eigenen Ansprechpartner. 1 1 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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