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Besteuerung von Bitcoin ETPs - privates Veräußerungsgeschäft?


moinmoin5

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Hallo zusammen,

ich hätte hier einmal eine Frage, zu der ich im Web immer nur oberflächliche Antworten ohne echte Belege finde. Es gibt je mittlerweile diverse in Deutschland gehandelte Bitcoin ETPs, die dem BTC-Preis folgen. Es heißt, dass ein Verkauf dieser ETPs in steuerlicher Hinsicht als privates Veräußerungsgeschäft anzusehen sei (also steuerfrei nach einem Jahr Haltefrist), sofern bei diesen Wertpapieren eine physische Auslieferungsoption besteht (also analog zu Xetra Gold). Allerdings habe ich nirgendwo definitive Aussagen hierzu erhalten (auch von Wertpapierbrokern nicht). 

Es gibt hierzu zahlreiche Infos im Internet, z.B.:

https://www.businesswire.com/news/home/20220516005471/de/ 

 

Dort steht dann immer, dass z.B. bei ETC Group Physical Bitcoin oder dem VanEck Bitcoin ETP diese Auslieferungsoption bestünde. Allerdings finde ich auf deren Websites bzw. Factsheets keinerlei Hinweise darauf. Weiß jemand von Euch, ob es hierzu schon belastbare Entscheidungen von Finanzämtern oder Finanzgerichten gibt, ob hier die einjährige Haltefrist greift (und eben nicht "Einkünfte aus Kapitalerträgen")? Oder ist das alles noch "Neuland" und nicht so final geregelt?

 

Vielen Dank schonmal im Voraus.

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vor 7 Stunden schrieb moinmoin5:

Allerdings finde ich auf deren Websites bzw. Factsheets keinerlei Hinweise darauf.

Dann ist das Finanzprodukt auch nicht mit Xetra-Gold vergleichbar und es fällt in den KAP-Bereich.

vor 7 Stunden schrieb moinmoin5:

Oder ist das alles noch "Neuland" und nicht so final geregelt?

Ist doch ganz klar geregelt: Entweder du kannst deine ETP (Schuldverschreibungen) gegen die Auslieferung von Bitcoin eintauschen oder eben nicht.

Wenn ja: SO mit einjähriger Haltezeit und ansonsten 1.000 Euro Freigrenze in 2024.
Wenn nein: KAP mit Freibetrag von 1.000 Euro in 2024.

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vor 17 Stunden schrieb moinmoin5:

Dort steht dann immer, dass z.B. bei ETC Group Physical Bitcoin oder dem VanEck Bitcoin ETP diese Auslieferungsoption bestünde. Allerdings finde ich auf deren Websites bzw. Factsheets keinerlei Hinweise darauf. Weiß jemand von Euch, ob es hierzu schon belastbare Entscheidungen von Finanzämtern oder Finanzgerichten gibt, ob hier die einjährige Haltefrist greift (und eben nicht "Einkünfte aus Kapitalerträgen")? Oder ist das alles noch "Neuland" und nicht so final geregelt?

 

Da gibt es schon klare Aussagen.

Entsprechende Produkte von ETC Group und CoinShares werden steuerfrei gehandelt.

Das kann ich auch bestätigen.

VanEck angeblich auch, aber da habe ich keine Erfahrungen.

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