Im.Global Posted September 25 Share Posted September 25 Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage weiterhelfen, bei der ich aktuell unsicher bin.Es geht um die Steuerfreiheit nach der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen, die mir noch nicht ganz klar ist. Ich benötige genauere Informationen zu einem speziellen Fall: Ich habe Coins in einem Presale gekauft – alle von der gleichen Sorte – und zwar am 10., 18. und 21. Juni 2024. Allerdings werde ich diese Coins erst nach dem Ende des Presales erhalten, alle am Stück, sagen wir beispielsweise am 1. November 2024. Meine Frage ist nun: Wann kann ich diese Coins verkaufen, ohne dass ich Steuern zahlen muss? Wird das Kaufdatum für die Haltefrist berücksichtigt, und wenn ja, welches – das erste oder das letzte? Oder zählt erst das Datum, an dem ich die Coins tatsächlich erhalte? Leider konnte ich hierzu keine klaren Informationen finden. Ich hoffe, jemand von euch hat mehr Erfahrung und kann mir weiterhelfen. Grüße,Rob 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
fck1951 Posted September 25 Share Posted September 25 Es zählt imho jedes Kaufdatum für sich einzeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Im.Global Posted September 26 Author Share Posted September 26 Danke für Antworten. Also FIFO, aber das Kaufdatum selbst,oder erhalt der Coins? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted September 26 Share Posted September 26 Einfach das Gesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html) lesen: "Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt" 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Im.Global Posted September 26 Author Share Posted September 26 Danke sehr, habe gelesen aber trotzdem verstehe ich nicht. Anschaffung ist wenn ich gekauft habe, oder wenn ich tatsächlich erhalten habe? Zu bürokratisch formuliert, versteht kein Mensch...🫣 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Cattle Grid Posted September 26 Share Posted September 26 15 hours ago, Im.Global said: Meine Frage ist nun: Wann kann ich diese Coins verkaufen, ohne dass ich Steuern zahlen muss? Aus Deinem Post geht nicht hervor, inwieweit es ggfs. eine coin-spezifische Ausgestaltung der Kontrolle über die Coins gibt. Aus steuerlicher Sicht ist die wirtschaftliche Kontrolle und Verfügungsmacht maßgeblich für den Beginn der Haltefrist. Wenn Du über die Coins zum Kaufzeitpunkt bereits so verfügen kannst, wie es ein Eigentümer kann, der die Coins bereits in der Wallet hat, dann ist das der Beginn für die Berechnung des Haltezeitraums. Wenn Du aber lediglich einen Preis bezahlt hast, um erst nach Ablauf eines Zeitraums die Verfügungsmacht über die Coins zu erhalten, dann beginnt der Zeitraum erst mit diesem Datum. Stelle dir die Frage, ob Du zum Kaufzeitpunkt den Gegenstand bereits uneingeschränkt nutzen und verwenden kannst (inklusive Veräußerung); wenn dem so ist, dann beginnt die steuerliche Haltefrist mit dem Kauf. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sophopt Posted September 26 Share Posted September 26 vor 1 Stunde schrieb Cattle Grid: dann beginnt die steuerliche Haltefrist mit dem Kauf. Das würde bedeutem, dass man Presale-Token nur dann steuerfrei verkaufen kann wenn sie ohnehin bereits auf Null gesunken sind. 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dementieva Posted September 26 Share Posted September 26 Haltefrist läuft ab Zeitpunkt des Kaufes und nicht mit Erhalt. Es handelt sich hier um einen Kaufvertrag mit späterem Lieferzeitpunkt. 1 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted September 26 Share Posted September 26 vor 7 Stunden schrieb Im.Global: Anschaffung ist wenn ich gekauft habe, oder wenn ich tatsächlich erhalten habe? Zu bürokratisch formuliert, versteht kein Mensch...🫣 Doch, das versteht so ziemlich jeder. Wenn du eine Anschaffung tätigst, dann erfolgt das mit der Bezahlung. Der Lieferzeitpunkt kann davon abweichend sein (Zalando, Amazon, Ikea-Online-Bestellung) 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
fox42 Posted September 26 Share Posted September 26 Es geht ja ums Erlangen des Eigentums, nicht des Besitzes. Wenn ich mir ein Auto anschaffe und das meinen Kindern kostenlos zur Nutzung überlasse, kann ich das nach >1 Jahr auch steuerfrei mit Gewinn verkaufen, auch wenn ich es nie "in der Hand" hatte. (Ist ein Oldtimer, der im Wert zunimmt 😉) 1 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Im.Global Posted September 27 Author Share Posted September 27 Danke sehr an alle. Also als Anschaffung zählt das Kaufdatum. In meinem Fall wie unten : On 9/25/2024 at 10:17 PM, Im.Global said: Ich habe Coins in einem Presale gekauft – alle von der gleichen Sorte – und zwar am 10., 18. und 21. Juni 2024. wenn ich tatsächlich alle Coins auf einmal nach 22.Juni.2025 verkaufen würde, müsste ich offiziell kein Steuer mehr auf Gewinn zahlen. Dankeschön nochmals an Alle ☺️ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Matchbox Posted September 27 Share Posted September 27 vor 7 Stunden schrieb Im.Global: müsste ich offiziell kein Steuer mehr auf Gewinn zahlen. Bedenke auch dass dann die Verluste nicht mehr steuerrelevant sind. Also im Verlustfall vor dem 10. Juli verkaufen 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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