azu393 Geschrieben 19. November 2014 Teilen Geschrieben 19. November 2014 Warum wieso muss das jeder bestätigen -> der "Kunde" hat mit den jungs doch eig nix am hut... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Bergmann Geschrieben 19. November 2014 Teilen Geschrieben 19. November 2014 Es geht dabei vor allem darum, dass die Daten vertraulich behandelt werden und dass ihr im Falle eines Unfalls irgendeiner Art keine Haftungsansprüche gegenüber RLT geltend macht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
azu393 Geschrieben 19. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 19. November 2014 (bearbeitet) haftungsfreistellung bei einem fehler -> sehe ich das richtig ? dann muss man dem ja nicht zustimmen oder wird das zwingend benötigt ? ist ja eig nicht zwingend nötig... bzw. nur wenn man den prüfbericht einsehen will ? Bearbeitet 19. November 2014 von azu393 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Bergmann Geschrieben 19. November 2014 Teilen Geschrieben 19. November 2014 Ich denke, ja. Das ist alles ein übliches Prozedere, dass ein Prüfer nicht seine Hand juristisch für den Geprüften ins Feuer legt. Sprich, wenn bitcoin.de sich nun plötzlich entgegen der Beurteilung von RLT dafür entscheidet, einen auf MtGox zu machen, kannst du RLT nicht anklagen, weil in der Bescheinigung was anderes stand. Wenn du die Bescheinigung nicht runterlädst, kannst du das natürlich auch nicht. Von daher macht es keinen Unterschied. Ein anderer Punkt ist, dass du die Bescheinigung nicht kopieren und verbreiten darfst. Auch das kannst du natürlich nicht machen, wenn du sie nicht runterlädst. Edit: auch meine Beurteilung des Ganzen ist nicht verbindlich 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
azu393 Geschrieben 19. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 19. November 2014 (bearbeitet) Ich denke, ja. Das ist alles ein übliches Prozedere, dass ein Prüfer nicht seine Hand juristisch für den Geprüften ins Feuer legt. Sprich, wenn bitcoin.de sich nun plötzlich entgegen der Beurteilung von RLT dafür entscheidet, einen auf MtGox zu machen, kannst du RLT nicht anklagen, weil in der Bescheinigung was anderes stand. Wenn du die Bescheinigung nicht runterlädst, kannst du das natürlich auch nicht. Von daher macht es keinen Unterschied. Ein anderer Punkt ist, dass du die Bescheinigung nicht kopieren und verbreiten darfst. Auch das kannst du natürlich nicht machen, wenn du sie nicht runterlädst. Edit: auch meine Beurteilung des Ganzen ist nicht verbindlich ah ok, danke für das geduldige beantworten der fragen.... bin immer lieber eine nummer vorsichtiger.... habe mir nun mal die mühe gemacht und bin das 2 seiten pdf grob durch -> stichpunkt kosten (unter punkt 14), da kommt aber nun nix nur weil man das bestätigt ? Bearbeitet 19. November 2014 von azu393 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Bergmann Geschrieben 20. November 2014 Teilen Geschrieben 20. November 2014 ah ok, danke für das geduldige beantworten der fragen.... bin immer lieber eine nummer vorsichtiger.... habe mir nun mal die mühe gemacht und bin das 2 seiten pdf grob durch -> stichpunkt kosten (unter punkt 14), da kommt aber nun nix nur weil man das bestätigt ? Quark, da kommen natürlich keine Kosten auf dich zu 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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