cRfuture Geschrieben 1. September 2015 Teilen Geschrieben 1. September 2015 Falls jemand Zugriff auf Beck-Online hat: https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=300&b=2015&n=1&s=1184&z=NVWZ Zitat aus dem letzten Absatz: "Insofern geht die Bafin mit ihrer aktuellen Verwaltungspraxis und der Einordnung von Bitcoins als Rechnungseinheit zu weit und überstrapaiert die gesetzlichen Gegenheiten. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich mit der Frage nach der bankenaufsichtsrechtlichen Einordnung von Bitcoins bislang noch nicht beschäftigt. Sofern sich ein Kläger findet, der die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin nicht teilt, darf eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Thema mit Spannung erwartet werden." 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 1. September 2015 Teilen Geschrieben 1. September 2015 Kannst Du dazu auch Quellen angeben. (Also nicht die Datenbank, sondern woher der Inhalt ist.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cRfuture Geschrieben 1. September 2015 Autor Teilen Geschrieben 1. September 2015 NVwZ 2015, 1184 - Autor ist Lutz Auffenberg Mehr kann ich leider nicht machen ohne hier gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen. Aber falls eine Uni mit Jura bei Dir in der Nähe ist, solltest Du den Artikel da aus der BiB abrufen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 1. September 2015 Teilen Geschrieben 1. September 2015 NVwZ 2015, 1184 - Autor ist Lutz Auffenberg Mehr kann ich leider nicht machen ohne hier gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen. Aber falls eine Uni mit Jura bei Dir in der Nähe ist, solltest Du den Artikel da aus der BiB abrufen können. Danke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spreewaldcreme Geschrieben 25. Januar 2017 Teilen Geschrieben 25. Januar 2017 Hallo! Das mit dem Urheberrecht ist Quatsch. Natürlich darf man den Author und sein Werk benennen. Und wenn es Gerichtsentscheidungen sind darf man diese veröffentlichen (dazu sind an sich sogar die Gerichte verpflichtet) und die Aktenzeichen sowieso benennen. NVwZ 2015, 1184 - Autor ist Lutz Auffenberg Mehr kann ich leider nicht machen ohne hier gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen. Aber falls eine Uni mit Jura bei Dir in der Nähe ist, solltest Du den Artikel da aus der BiB abrufen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rquermann Geschrieben 28. Januar 2017 Teilen Geschrieben 28. Januar 2017 Hallo, ein wenig mehr findet man hier: https://www.jurion.de/de/news/324152/Der-Bitcoin-als-Rechnungseinheit-Auffenberg-setzt-sich-kritisch-mit-der-aktuellen-Verwaltungspraxis-der-BaFin-auseinander Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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