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Treuhandkonten auch für KÄUFER!!


LvM

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Oliver Flaskämper, GF der Bitcoin GmbH, hat mir nichts mehr entgegenzusetzen und dies wie folgt verlautbart:

 

Die Informationen, die Sie zusammengetragen haben sind richtig,

aber uns, bzw. unserer Kanzlei, die sich jeden Tag nur mit solchen Dingen beschäftigt bekannt.

 

Nichts desto trotz sind noch viele weitere Kriterien zu beachten als nur das Geld, welches bei uns nicht das Problem darstellt. Darüber hinaus besteht so ein Antrag nicht aus eine DIN-A4 Seite und die Bearbeitung dauert bei der BaFin rund 6 Monate. Alles also nicht so einfach, wie man auf den ersten Blick denkt.

[/Quote]

 

http://blog.bitcoin.de/wer-mit-bitcoins-handelt-braucht-starke-nerven#comment-2059

 

Man hat es schon immer gewußt. ROFL!

 

Vorher sollens auch mal "mindestens 5 Millionen" erforderlichen EKs gewesen, jetzt solls also bloß noch der angebliche Papierkrieg sein, der die GmbH seit ihrer Gründung von der Einrichtung eines Treuhandkontos für die Käufer abhält.

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Oliver Flaskämper, GF der Bitcoin GmbH, hat mir nichts mehr entgegenzusetzen und dies wie folgt verlautbart:

 

http://blog.bitcoin.de/wer-mit-bitcoins-handelt-braucht-starke-nerven#comment-2059

 

Man hat es schon immer gewußt. ROFL!

 

Vorher sollens auch mal "mindestens 5 Millionen" erforderlichen EKs gewesen, jetzt solls also bloß noch der angebliche Papierkrieg sein, der die GmbH seit ihrer Gründung von der Einrichtung eines Treuhandkontos für die Käufer abhält.

 

Wenn Sie im Gegensatz zu uns so genau wissen wie man das alles macht, dann wundere ich mich wirklich warum Sie nicht schon selbst als Betreiber einer Börse aktiv sind. Was hält Sie denn davon ab? Dann könnten Sie alle Ihre Vorschläge sofort umsetzen. Ich würde mich über mehr Wettbewerb freuen und der Bitcoin-Community würde es auch gut tun.

 

Viele Grüße,

Oliver Flaskämper

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Entschuldigen Sie mal, Herr Flaskämper.

 

Daß zur Führung einer Firma mehr gehört als nur die grundsätzlichen, hier vor allem die juristischen und abwicklungstechnischen Weichen richtig zu stellen, ist Ihnen nicht mal das bekannt?

 

Führt etwa Ihr Rechtsanwalt gleich Ihre Firma?

Soll ich Ihnen etwa noch das Programm schreiben, das Ihnen alles im vorgeschlagenen Sinn erledigt?

 

Sie sollten froh und dankbar sein, hier einen Leser zu haben, der sich nachweislich auskennt und Sie auch im Eigeninteresse gratis aus Ihrem "Verhau" zu erlösen versucht.

Die sonstige Arbeit, die machen Sie gefälligst selbst. Ich hab genug anderes zu tun.

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Mal ein kleines Update zum Stand der Dinge wie wir planen vorzugehen:

 

1.) Kooperation mit einer Deutschen Bank, nicht DIE Deutsche Bank

 

Die erste Kontaktaufnahme erfolgte im Oktober 2012, die erste Gespräche im Januar 2013. Mittlerweile befinden wir uns seit Anfang März in konkreten Vertragsverhandlungen und hoffen in den nächsten 2-3 Wochen den Vertrag unterzeichnen zu können.

 

2.) Kostenlose Girokonten für bitcoin.de-User bei unserer Partnerbank

 

Über diese Konten ist es geplant die Käufer und Verkäufe auf bitcoin.de zukünftig abzuwickeln. Im Idealfall haben sowohl Käufer als auch Verkäufer ein Konto bei unserer Partnerbank und können so in Echtzeit handeln. Der Käufer überweist nach einem Kauf den Kaufpreis direkt auf bitcoin.de z.B. mittels SMS-TAN von seinem Konto bei unserer Partnerbank auf das Konto des Verkäufers. Direkt nach der Überweisung werden die gekauften Bitcoins auf das Online-Wallet des Käufers bei bitcoin.de transferiert. Selbst wenn nur der Käufer sein Konto bei unserer Partnerbank hätte, kann der Verkäufer, der sein Konto bei einer andern Bank sichergehen den Kaufpreis zu erhalten. Die ganzen lästigen Stornos würden damit der Vergangenheit angehören. Zudem würden die Gelder bei unserer Partnerbank sicherer liegen, als auf dem Firmenkonten der meisten Bitcoin-Börsen, die vermutlich nicht insolvenzgesichert sind. Die Einlagen auf den Konten bei unserer Partnerbank wären mit mind. 100.000,- Euro abgesichert (gesetzliche Einlagensicherung).

 

3.) BaFin-Antrag für den Betrieb eines "multilateralen Handelssystems"

 

Der Unterschied von einem Marktplatz zu einer Börse besteht rechtlich darin, dass bei einer Börse die Software entscheidet mit wem man handelt. Dieser kleine aber feine Unterschied führt dazu, dass man eine gesonderte Erlaubnis von der BaFin für eben genau so ein Börsen-System benötigt.

 

Da nicht alle User ein weiteres Konto bei einer Bank eröffnen wollen, werden wir neben dem Antrag zum Betrieb eines "multilateralen Handelssystems" auch eine Erlaubnis nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG )beantragen, um Kundengelder auf unseren Konto vereinnahmen zu dürfen. Nach der Erteilung einer solchen Erlaubnis können dann vor allem auch User aus dem europäischen Ausland Gelder bei uns einzahlen und dann in Echtzeit handeln.

 

Beide BaFin-Anträge werden seit einigen Wochen zusammen mit unserer Fachanwälten und Steuerberatern vorbereitet und in ca. 2 Wochen eingereicht. Mit der Erfahrung von heute, hätte wir diese Anträge auch schon letztes Jahr fertig gestellt, aber letztes Jahr war es für uns einfach noch nicht absehbar, wie es mit dem Bitcoin weitergeht. Nachdem wir insgesamt rund 400.000,- Euro in den letzten 2 Jahren investiert hatten und nur wenige Einnahmen erzielten, wollten wir die weitere Entwicklung erst mal abwarten.

 

Viele Grüße,

Oliver Flaskämper

Bearbeitet von Oliver_Flaskämper
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Schlimm immer wieder Leute mit unverstandenem Halbwissen wie "stonie", der von sich selbst sagt und fortlaufend BEWEIST, daß er juristisch KEINE AHNUNG hat. Nur irgendwo irgendwann was läuten gehört. Posted entsprechend wirr zusammengegoogeltes dummes Zeug. Daß der Heini ausgerechnet MIR vorwirft, mein Wissen aus Google zu beziehen, nur weil ich den Lesern hier geeignete online-Hinweise liefere,setzt seinen C&P-Orgien die Krone auf.

Schade, wenn es für Argumente nicht reicht, muss man eben rumschreien, inhaltlich wird es durch Großbuchstaben auch nicht besser. Ich würde mich erinnern, wenn ich selbst gesagt hätte, dass ich keine Ahnung habe. Beziehen Sie sich darauf, dass ich freilich zugegeben habe, kein Jurist zu sein? In der Tat habe ich kein juristisches Staatsexamen. Allerdings kann ich nach Ihren Beiträgen ganz sicher sagen, dass wir das gemeinsam haben ;-)

 

Aber seien Sie beruhigt: In beiden meiner Studiengänge war das Fach Recht verpflichtend und in beiden Fällen habe ich dies mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Da ich mit meinen Rechtskenntnissen auch in meinen 14 Jahren in der Finanzwirtschaft bei verschiedenen Banken, einer Zentralbank (ja genau, ich gehörte zu den Menschen, welche die von Ihnen aufgegriffenen Merkblätter schreiben und die Aufsicht organisieren) und einem Börsenbetreiber zurecht gekommen bin, können Sie meinen Ausführungen ganz entspannt folgen. Sofern ich regelmäßig beweise, keine Ahnung zu haben, bitte ich Sie, mich explizit auf Fehler hinzuweisen, ich lerne gerne dazu.

 

Warum ich nicht ausgerechnet IHNEN vorwerfen soll zu googlen, vermag ich nicht zu sehen. Das Finanz-Lexikon ist nun nicht gerade die beste Quelle, um sich wie Sie ankündigen detailliert zu informieren, tatsächlich sind einige Details dort auch sachlich falsch. Das einzige, was diese Seite auszeichnet, ist das Google-Ranking, wenn man zum Begriff "Treuhandkonto" recherchiert. Zeigen Sie mir die Gründe für Ihre Wahl auf, dann entschuldige ich mich gern. Ich im Gegenzug habe nichts zusammengegooglet, sondern habe recht sorgfältig und ganz original Ihre Ideen beantwortet. Eigentlich schade um die Zeit, Sie wissen das offenbar nicht zu würdigen. Sofern Sie mir jedoch Copy & Paste vorwerfen, können Sie sicherlich die Quelle meiner nur kopierten Ausführungen aufzeigen. Ansonsten weise ich den Plagiatsvorwurf zurück und freue mich auf Ihre Entschuldigung.

 

Solche Leute erwecken den Verdacht, daß sie gar kein Interesse haben, wirklich vorbildliche und einwandfreie Verhältnisse in der Bitcoin GmbH einkehren zu lassen wie das mit EINEM (verdeckten) Treuhandkonto für ALLE Käufer elegant, sicher und problemlos zu verwirklichen ist.

Tatsächlich ist es gerade mein Interesse, vorbildliche und einwandfreie Verhältnisse zu unterstützen. Der rechtswidrige Einsatz von Kontokonstrukten gehört gerade nicht dazu. Ihre neue Idee ist also ein VERDECKTES Treuhandkonto. Wie haben Sie sich dass denn gedacht? Möchten Sie lediglich nicht, dass das Konto entsprechend bezeichnet ist oder soll die Bank gar nichts von der wahren wirtschaftlichen Berechtigung erfahren? Beides wäre ebenso schwer wie sinnlos, wenn jeder Nutzer hier auf der Homepage angewiesen wird, sein Geld dorthin zu überweisen, oder? Ein Verschweigen der wahren Verhältnisse der Bank gegenüber ist schlicht ein Verstoß gegen die Regularien der Bank und berechtigt zur fristlosen Kündigung. Da ist dann allen sehr mit geholfen.

 

Daß Käufer nicht zahlen oder -weitaus schlimmer noch-

Verkäufer, die womöglich obendrein im Ausland sitzen, den Zahlungseingang leugnen, gehört dann endgültig der Vergangenheit an.

Das Leugnen des Zahlungseingangs ist nicht wirklich ein praktisches Problem, oder? Davon hat der Verkäufer gar nichts, denn seine Bitcons bleiben gesperrt. Blöd für den Käufer, der nicht schnell handeln kann, aber dem Verkäufer nützt es gar nichts, ergo kommt es auch kaum vor. Ich sehe hier im Forum nicht, dass dies ein relevantes Problem ist und habe selbst eine dreistellige Anzahl von Trades ohne jedes Problem abgewickelt.

 

Aber wer auf diesem Weg als Käufer oder Verkäufer im Trüben fischen möchte, der wird sich gegen eine solche Relegung natürlich wehren und alles tun, deren Einführung zu konterkarieren.

Davon abgesehen, dass ich keinerlei Macht habe, hier effektiv gegen etwas zu kämpfen, ist uns natürlich allen mehr gedient, wenn wir eine rechtswidrige Schattenkonstruktion aufziehen, bei der das Guthaben nach behördlicher Intervention ggf. monatelang gesperrt ist.

 

Verwahrungs- und Treuhandvertrag sind verwandt.

Irgendwie wollen Sie einfach nicht bei der Sache bleiben, oder? Wir brauchen keine Einführung in die Grundsätze des Treuhandwesens, da die grundsätzliche Möglichkeit gar nicht bestritten wurde. Lediglich ein Einsatz in der von Ihnen skizzierten Weise ist nicht rechtssicher möglich und zudem auch wirtschaftlich nicht im Sinne der Kunden. Den dem entgegen stehenden Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche sind Sie bisher nicht begegnet.

 

Wenn Sie allerdings schon das Treuhandwesen erklären möchten, gelingt das kaum durch einen hanebüchenen Ansatz wie dem Ihren. In Sachen Recht sind Sie wirklich komplett Autodidakt mit einer Menge Phantasie, oder?

 

Bei Ihren Euros (wie Geld allgemein) besteht allerdings ein Problem, wenn ich sie mit meinen EIGENEN Euros untrennbar vermische, sie zum Beispiel in meine prall gefüllte Geldbörse stecke, so daß nicht mehr feststellbar ist, welcher Schein Ihnen gehört.

 

Dann werde ich gemäß §§ 946 f. BGB (Verbindung, Vermischung, Verarbeitung) kraft Gesetzes Eigentümer aller Scheine.

Das ist mit Verlaub völliger Blödsinn, und zwar gleich aus mehreren Gründen. Um nur die prägnantesten zu nennen: Sie können Euroscheine nicht untrennbar vermischen, diese bleiben körperlich abgegrenzt und werden nicht Bestandteil einer einheitlichen Sache. Sie können diese ja jeder Zeit wieder aus Ihrer Geldbörse nehmen. Dass Sie sich vielleicht nicht erinnern, welche Scheine das waren, ist ein prozessuales Problem, an den abstrakten Eigentumsverhältnissen ändert das rein gar nichts. Das sachenrechtliche Problem der Vermischung entsteht z.B. dann, wenn Sie meine gelbe Wandfarbe in Ihren Eimer mit weißer Wandfarbe schütten. Sie können dann meine Farbe nicht mehr aus dem eierschalenfarbigen Gemisch trennen.

 

Eine Vermischung von Geldscheinen ist aber abwegig. Und selbst wenn es anders wäre (was es nicht ist), kann ich nur sagen: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sie verweisen auf den § 497, aus dessen erstem Satz klar hervorgeht, dass wir im Fall der Vermischung gemeinschaftlich Eigentümer würden. Ich würde meinem Anteil am Gesamtvermögen entsprechend Miteigentümer der Geldbörse.

 

BARGELDLOS ist es ganz ähnlich

Aber ganz und gar nicht. Sie haben gerade - wenn auch sachlich falsch - Dinge aus dem Sachenrecht erklärt (3. Buch des BGB), Geld und Konten folgen jedoch dem Recht der Schuldverhältnisse (2. Buch) und sind dort ausführlich geregelt. Sie bringen hier als Laie die sprichwörtlichen Äpfel und Birnen zusammen.

 

ANDERS, wenn ich für Ihre Euros zwecks Verwahrung ein GESONDERTES Bankkonto einrichte.

Dann gilt dasselbe wie bei gesonderter Bargeldverwahrung, auch wenn das Extra-Konto auf meinen Namen lautet.

 

Das nennt sich dann TREUHAND. In diesem Fall, da alles ALLEIN unter MEINEM Namen läuft: "verdeckte" Treuhand.

Im Wesentlichen haben Sie hier einmal die Kurve bekommen. Davon abgesehen, dass hier nie Erklärungsbedarf bestand, da es unstrittig war, ist die Sache bei den verdeckten Treuhandkonten nicht ganz so einfach, da Sie das schon vorher einigermaßen klar machen müssen. Im Nachhinein zu behaupten, dieses gehöre jenem und jenes gehörte diesem wird schwierig.

 

Dasselbe Sonderkonto kann man konkursfest auch für BELIEBIG VIELE andere verwenden.

Ist nicht viel anders, als würde ich das Bargeld mehrerer Freunde in einem gesonderten Sparstrumpf verwahren.

Wie bekommen Sie denn dann als betroffener effektiv eine Aussonderung hin? Das ist ja der Sinn des Treuhandkontos. Wie wollen Sie denn der Bank konkret beweisen, dass genau Ihnen dieser oder jener Betrag zusteht? Und wie und wo genau hebelt die grundsätzliche Fähigkeit, das theoretisch organisieren zu können, die einschlägigen aufgezeigten gesetzlichen Regelungen aus?

 

Wer das nicht wenigstens im Grundsatz kapiert, sollte sich zu komplexeren Fragen erst gar nicht äußern.

Ich habe das glaube ich mehr als nur grundsätzlich verstanden, wo wurde das denn überhaupt bestritten?

 

Oliver Flaskämper, GF der Bitcoin GmbH, hat mir nichts mehr entgegenzusetzen und dies wie folgt verlautbart:

Nunja, er verfügt offenbar auch über mehr Selbstkontrolle als ich und kann nachgeben, auch wenn noch so evidenter Blödsinn geredet wird. Denn schließlich ist er der Anbieter und Sie sind ein (potentieller) Kunde und Kunden haben nun einmal immer recht. Nur am Rande sei angemerkt, dass es hier ja nicht um die Treuhandkonto-Lösung ging, sondern um die Lizenz als Zahlungsdiensteanbieter. Dass Sie den Schwerpunkt mit dem Kapitalbedarf völlig falsch setzen, wurde Ihnen schon oben erläutert, insoweit ist die Antwort nicht überraschend.

 

Gruß

Stonie

Bearbeitet von Stonie
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Sie sollten froh und dankbar sein, hier einen Leser zu haben, der sich nachweislich auskennt und Sie auch im Eigeninteresse gratis aus Ihrem "Verhau" zu erlösen versucht.

Wo genau versuche ich, Oliver Flaßkämper aus einem "Verhau" zu erlösen? Da bin ich sehr gespannt. Ich denke, Bitcoin.de arbeitet super, wie auch das Posting oben zeigt.

 

Macht es Sinn, dieses Thema, das inhaltlich auf der Stelle tritt, weiterhin offen zu halten? Ich würde für die Schließung plädieren, da zum initialen Thema nichts Sinnvolles mehr kommt und die neue Entwicklung (Respekt!) eigentlich zu schade ist, sie hier untergehen zu lassen.

 

Gruß

Stonie

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Mal ein kleines Update zum Stand der Dinge wie wir planen vorzugehen:

 

1.) Kooperation mit einer Deutschen Bank, nicht DIE Deutsche Bank

 

Die erste Kontaktaufnahme erfolgte im Oktober 2012, die erste Gespräche im Januar 2013. Mittlerweile befinden wir uns seit Anfang März in konkreten Vertragsverhandlungen und hoffen in den nächsten 2-3 Wochen den Vertrag unterzeichnen zu können.

 

2.) Kostenlose Girokonten für bitcoin.de-User bei unserer Partnerbank

 

Über diese Konten ist es geplant die Käufer und Verkäufe auf bitcoin.de zukünftig abzuwickeln. Im Idealfall haben sowohl Käufer als auch Verkäufer ein Konto bei unserer Partnerbank und können so in Echtzeit handeln. Der Käufer überweist nach einem Kauf den Kaufpreis direkt auf bitcoin.de z.B. mittels SMS-TAN von seinem Konto bei unserer Partnerbank auf das Konto des Verkäufers. Direkt nach der Überweisung werden die gekauften Bitcoins auf das Online-Wallet des Käufers bei bitcoin.de transferiert. Selbst wenn nur der Käufer sein Konto bei unserer Partnerbank hätte, kann der Verkäufer, der sein Konto bei einer andern Bank sichergehen den Kaufpreis zu erhalten. Die ganzen lästigen Stornos würden damit der Vergangenheit angehören. Zudem würden die Gelder bei unserer Partnerbank sicherer liegen, als auf dem Firmenkonten der meisten Bitcoin-Börsen, die vermutlich nicht insolvenzgesichert sind. Die Einlagen auf den Konten bei unserer Partnerbank wären mit mind. 100.000,- Euro abgesichert (gesetzliche Einlagensicherung).

 

3.) BaFin-Antrag für den Betrieb eines "multilateralen Handelssystems"

 

Der Unterschied von einem Marktplatz zu einer Börse besteht rechtlich darin, dass bei einer Börse die Software entscheidet mit wem man handelt. Dieser kleine aber feine Unterschied führt dazu, dass man eine gesonderte Erlaubnis von der BaFin für eben genau so ein Börsen-System benötigt.

 

Da nicht alle User ein weiteres Konto bei einer Bank eröffnen wollen, werden wir neben dem Antrag zum Betrieb eines "multilateralen Handelssystems" auch eine Erlaubnis nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG )beantragen, um Kundengelder auf unseren Konto vereinnahmen zu dürfen. Nach der Erteilung einer solchen Erlaubnis können dann vor allem auch User aus dem europäischen Ausland Gelder bei uns einzahlen und dann in Echtzeit handeln.

 

Beide BaFin-Anträge werden seit einigen Wochen zusammen mit unserer Fachanwälten und Steuerberatern vorbereitet und in ca. 2 Wochen eingereicht. Mit der Erfahrung von heute, hätte wir diese Anträge auch schon letztes Jahr fertig gestellt, aber letztes Jahr war es für uns einfach noch nicht absehbar, wie es mit dem Bitcoin weitergeht. Nachdem wir insgesamt rund 400.000,- Euro in den letzten 2 Jahren investiert hatten und nur wenige Einnahmen erzielten, wollten wir die weitere Entwicklung erst mal abwarten.

 

Viele Grüße,

Oliver Flaskämper

 

Entschuldigen Sie erneut, Herr Flaskämper.

Das ist (wieder mal !!) alles viiiieeeel zu kompliziert, Sie brauchen das alles nicht.

 

Und wenn von den 400.000.- Euro Ihre Anwälte viel geschluckt haben, dann bedaure ich Sie aufrichtig.

Die haben Sie nämlich womöglich von Anfang an falsch beraten und tun es anscheinend nach wie vor.

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...Und, werter Herr Flaskämper,

 

lassen Sie sich bloß nicht von dem ehemaligen BaFin-Hilfsarbeiter "Stoni" ins Boxhorn jagen.

Der schreibt nur ekatant dummes Zeug im Sinne seines Bürokratengehirns.

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Entschuldigen Sie erneut, Herr Flaskämper.

Das ist (wieder mal !!) alles viiiieeeel zu kompliziert, Sie brauchen das alles nicht.

 

Und wenn von den 400.000.- Euro Ihre Anwälte viel geschluckt haben, dann bedaure ich Sie aufrichtig.

Die haben Sie nämlich womöglich von Anfang an falsch beraten und tun es anscheinend nach wie vor.

 

Ich glaube, dass wir wohl auf keinen gemeinsamen Nenner kommen werden und frage mich wirklich was Sie davon abhält selbst unternehmerisch tätig zu sein. Es muss doch frustrierend sein ständig so viele Unzulänglichkeiten zu sehen und selbst nur als Zuschauer Tipps geben zu können, die dann auch noch größtenteils auf taube Ohren stoßen. Also für mich war das damals vor 15 Jahren der Grund mich selbstständig zu machen.

 

Na ja, wie dem auch sei. Sie schreiben oben, dass Sie genug anderes zu tun haben. Dieser Aussage von Ihnen schließe ich mich uneingeschränkt an.

 

Viele Grüße,

Oliver Flaskämper

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Sie schreiben doch selbst, daß meine Infos richtig sind.

Also frage ich Sie erneut, was Sie daran KONKRET auszusetzen haben.

 

Ich sehe NICHTS!

 

WOLLEN Sie ganz einfach nicht?

Das verstehe wer will, ich nicht.

 

Und nein.

Wenn ich einem Kaufmann erkläre wie ein Kaufvertrag zustande kommt, welche Rechte Käufer und Verkäufer haben und wie man sich zweckmäßigerweise drauf einstellt, dann bin ich doch nicht gehalten seinen Laden gleich selbst zu übernehmen - Oder?

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Ich finde es schade, dass in diesem Thread die Atmosphäre so vergiftet wurde.

 

@LvM,

Ich finde das grenzt schon an Trollerei, was du hier machst.

 

Man kann ja von mir aus beliebige Ansichten haben, und jede Meinung, die man haben will; aber durch ständiges Wiederholen von dem, was eh schon alle wissen, und dazu noch Beschimpfungen, dadurch wird doch wohl wirklich niemandem weitergeholfen!

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3.) BaFin-Antrag für den Betrieb eines "multilateralen Handelssystems"

 

Der Unterschied von einem Marktplatz zu einer Börse besteht rechtlich darin, dass bei einer Börse die Software entscheidet mit wem man handelt. Dieser kleine aber feine Unterschied führt dazu, dass man eine gesonderte Erlaubnis von der BaFin für eben genau so ein Börsen-System benötigt.

 

 

Verstehe nicht, was Sie da mit "rechtlich" oder "mulitlateralem Handelssystem" meinen, aber sei's drum.

Auch was komplett über Software ausgeführt wird, ist rechtlich seinen Benutzern zuzurechnen.

 

Ein ideales EDV-Programm prüft in Ihrem "Marktplatz" bei einem geplanten Kauf/Verkauf,

(ersichtlich aus den von den Usern gemachten Angeboten)

 

ob die Mittel zur Erfüllung des Vertrags beidseitig vorhanden und (für das Programm) sofort verfügbar sind.

Wenn nein, kein Vertragsschluß. Aus.

 

Wenn ja:

Vertragsschluß und (sofortige) Erfüllung durch Gutschrift der vereinbarten BTC beim Käufer und der Euros beim Verkäufer.

Alles auf Veranlassung allein der Vertragspartner, Rest automatisch.

Damit ist alles erledigt.

Sind ja nur Umbuchungen innerhalb des Systems, Überweisungen nach außerhalb finden dabei nicht statt.

 

Fazit:

Die Bitcoin GmbH stellt das Programm, hat mit den Verträgen aber sonst nichts zu tun.

Sie kann die Verträge auch nicht aufheben, wie sie in den AGB verlautbart.

 

Rechtlich ist die GmbH allenfalls(!) Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) für Käufer und Verkäufer.

 

KWG und ZAG sind auf Erfüllungsgehilfen nicht anwendbar.

 

Die BaFin geht das also nichts an.

 

Das Programm kann das Vorhandensein der erforderlichen Mittel nur prüfen und umbuchen, wenn es darauf Zugriff hat.

Das ist bisher nur für die BTC gegeben.

Für die Euros ist ein Treuhandkonto für die Käufer erforderlich und genügend.

 

Treuhandkonten kann jeder einrichten, beispielsweise auch jeder Troll hier. :-)

Bloß wenn man das über deren Namen machen würde, wären die Käufer wohl leicht verwirrt. :-)

 

Also bietet sich die GmbH oder evtl ein Notar usw. ... an.

Treuhand auch nur, damit die eingezahlten Mittel der Treugeber der GmbH steuerlich nicht zugerechnet werden (§ 38 AO) und bei etwaiger Insolvenz der GmbH ausgesondert werden.

 

Geht die BaFin alles nichts an und wenn die das wirklich glaubt, dann müßte sie die Genehmigung erteilen.

 

Sollten Ihnen kluge Anwälte und Steuerberater etwas anderes in die Ohren blasen, so liegen die damit falsch. Ist ja auch sonst nichts Besonderes, daß vorgebliche "Experten" blutige Laien an der Nase rumführen.

Ihren oben zitierten Satz, den würde aber selbst der dümmste Anwalt so nicht zu äußern wagen.

Da bin ich mir ganz sicher. :-)

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Ich weiß, man soll den Troll nicht füttern, aber es geht auch nicht, dass hier mehr als hundert Jahre Rechtstradition mit Füßen getreten werden.

 

Verstehe nicht, was Sie da mit "rechtlich" oder "mulitlateralem Handelssystem" meinen

Das ist vielleicht Ihr wahrster Satz überhaupt, eben darum sollten Sie dazu auch nichts sagen.

 

Ihre Ausführungen zum Erfüllungsgehilfen sind juristisch wieder vollständiger Unsinn. Die Bitcoin.de vermittelt ja überhaupt erst den Vertrag und kann nicht erst der Erfüllung dienen. Eine Stellung als Erfüllungsgehilfe ist auch aufgrund der eigenen Rechtsbeziehungen und des Provisionsanspruches abwegig. Und Sie wären wahrscheinlich der letzte auf der Welt, der für Fehler der Bitcoin.de GmbH gerade stehen möchte, wie Sie es für einen Erfüllungsgehilfen tun müssten. Achja, wenn die GmbH für beide Vertragspartner Erfüllungsgehilfe ist, gegen wenn gelten dann Fehler? Das ist nicht ansatzweise zu Ende gedacht und kann nicht funktionieren.

 

Davon abgesehen ist das BGB nicht die Bibel, sondern lex generalis. Es wird durch lex specialis wie das KWG und ZAG verdrängt, die natürlich anwendbar sind. Welchen Sinn hätten derartige Regelungen oder überhaupt staatliche Regulierung, wenn Sie wirksam durch Ihre Taschenspielertricks umgangen werden könnten? Die Rechtsfindung endet nicht nach einer Google-Suche. Oh, Entschuldigung, das wollten Sie ja nicht hören. Sie nutzen Bing, oder?

 

Zu den von Ihnen beharrlich ignorierten rechtlichen Hindernissen für die Treuhandlösung und die wirtschaftliche Unsinnigkeit haben wir genug gesagt, nur eine Sache würde mich noch interessieren:

 

Treuhand auch nur, damit die eingezahlten Mittel der Treugeber der GmbH steuerlich nicht zugerechnet werden (§ 38 AO)

Warum heben Sie darauf ständig ab? Was sollte dass denn steuerlich bewirken, wenn es anders wäre? Eine Vermögensteuer haben wir nicht in Deutschland. Warum ist die steuerliche Zuordnung so essentiell für Sie?

 

Ihren oben zitierten Satz, den würde aber selbst der dümmste Anwalt so nicht zu äußern wagen.

Da bin ich mir ganz sicher. :-)

Tatsächlich sollte man wohl von Anwälten die Finger lassen, wenn schon der ChiefMasterGod des Rechts LvM mit 95% seiner Aussagen komplett falsch liegt, was erwartet einen erst bei einer armen Seele, die Juristerei lediglich studiert hat und nicht mit göttlichem Wissen gesegnet ist?

 

Gruß

Stonie

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Nein, das stimmt wohl, ich schäme mich auch, dass ich mich wieder habe reizen lassen, aber es tut so weh, diesen Unfug unwidersprochen stehen zu lassen. Die Schließung des Themas habe ich oben nicht umsonst angeregt.

 

Ich versuche, mich mehr im Zaum zu halten.

 

Gruß

Stonie

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Wieso hält man nicht einfach den Ball flach und wartet bis es in festen Tüchern ist? Man kann noch so viel Mutmaßen, am Ende bekommt man es so wie es einem geliefert wird. Wem es nicht gefällt, der kann woanders handeln. Wobei, so wie ich es verstanden hab wird die bisherige Methode zu handeln nicht verworfen, oder?

 

Beste Grüße,

Dr. Fu

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Auch ich bin kein Jurist, obwohl ich ein wenig Verwaltungsrecht und bürgerliches Recht hatte und aus meiner Berufserfahrung wohl sagen darf, dass ich einiges von der Aufsicht weiß.

 

Überflüssig zu sagen, daß der Hilfsarbeiter der BaFin und Bürokratenhengst auch ständig BEWEIST, daß er von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.

Ein aufgeblasener, aggressiver und vor allem destruktiv orientierter Troll, auf den sich ein Fachmann jede Antwort erspart.

 

Der tut alles, um der GmbH und uns allen zu schaden.

 

Oliver Flaskämper, GF der Bitcoin GmbH, hat mir nichts mehr entgegenzusetzen und dies wie folgt verlautbart:

 

Die Informationen, die Sie zusammengetragen haben sind richtig, aber uns, bzw. unserer Kanzlei, die sich jeden Tag nur mit solchen Dingen beschäftigt bekannt.

[/Quote]

 

Man hat's also schon immer gewußt. Toll !

Fragt sich nur, warum man das nicht längst gemacht, also ein Treuhandkonto auch für die Käufer eingerichtet hat.

 

Nichts desto trotz sind noch viele weitere Kriterien zu beachten als nur das Geld, welches bei uns nicht das Problem darstellt. Darüber hinaus besteht so ein Antrag nicht aus eine DIN-A4 Seite und die Bearbeitung dauert bei der BaFin rund 6 Monate. Alles also nicht so einfach, wie man auf den ersten Blick denkt.

[/Quote]

 

Vorher sollen's auch mal "mindestens 5 Millionen" erforderlichen Eigenkapitals gewesen sein.

Jetzt solls also bloß noch der angebliche Papierkrieg sein, der die GmbH seit ihrer Gründung von der Einrichtung eines Treuhandkontos für die Käufer abhält. ROFL!

 

Außerdem bleibe ich dabei, daß eine Genehmigung der BaFin nicht einmal erforderlich ist.

Wenn man die sicherheitshalber beantragen will, hätte man das längst machen können.

Sie kann keinesfalls verweigert werden.

 

So wie jetzt sind Rechtsgeschäfte über BTC vor allem auch bei Beteiligung ausländischer Partner ein Risiko, dem mit "Tust Leveln", Sperrlisten und dem sonstigen Firlefanz nicht beizukommen ist.

 

http://blog.bitcoin.de/wer-mit-bitcoins-handelt-braucht-starke-nerven#comment-2083

Bearbeitet von admin
Doppelpostings, siehe PN
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Leider enthält der Beitrag nichts neues, was nicht auch schon genauso in den Beiträgen 49 und 51 dieses Threads stand und im folgenden entkräftet wurde oder trotz Nachfrage unbelegt blieb. Ebenso dürfte die "Fachmann"-Eigenschaft durch die bisher unwidersprochenen Beiträge 48, 55 und 68 ein wenig gelitten haben.

 

Von daher gibt es nichts hinzuzufügen.

 

Gruß

Stonie

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Folgenden Eintrag findet man derzeit auf https://www.bitcoin.de/de

 

Gute Nachrichten! Die heutigen Gespräche mit unserem Wunschpartner aus dem Bankenbereich waren sehr erfolgreich. Es geht nun nicht mehr um das OB, sondern nur noch um das WIE einer Zusammenarbeit. Wenn alles klappt, werden wir hoffentlich in ca. 3-4 Wochen die Verträge unterschreiben. Drückt uns die Daumen! Parallel wird in den nächsten Tagen die technische Anbindung von bitcoin.de an die Schnittstelle unserer baldigen Partnerbank vorbereitet. Auch über Möglichkeiten für unsere europäischen Kunden, ein Konto bei unserer Partnerbank zu eröffnen, ist heute gesprochen worden. Wir wollen uns diesbezüglich noch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber es KANN etwas ganz großes für die Bitcoin-Entwicklung in Europa werden :-) Wir werden auf jeden Fall unser Möglichstes tun, damit aus dem Traum Wirklichkeit werden kann. Morgen und Anfang kommender Woche werden wir weitere Unterstützung im Support-Team erhalten, um dann hoffentlich bald wieder unser Ziel von 24 Stunden für die Bearbeitung von Support-Anfragen zu unterschreiten. Danke für Eure/Ihre Unterstützung und Verständnis! Die aktuelle Bearbeitungszeit für Support-Anfragen beträgt aktuell mind. 48 Stunden.

 

Als jemand, der selbst eine umfangreiche kommerzielle Anwendung programmiert hat und betreut,

die u.a. eine mandantenfähigen Finanzbuchhaltung und NATÜRLICH auch ein Modul für die fast vollautomatische Erledigung des

 

GESAMTEN Bankverkehrs

mit BELIEBIGEN Banken und

BELIEBIG VIELEN Banken enhält,

 

betrachte ich obige Ausführungen als eklatante Dummheit, hilfsweise Irreführung aller Benutzer dieser Plattform.

 

Für den elektronischen Datenverkehr mit den Banken gibt es schon seit Jahrzehnten fest vereinbarte EDV-Protokolle, die für ALLE Banken gleichartig sind.

Die Unterzeichnung der überall gleichen Formularverträge ist nicht in "ca. 3-4 Wochen" sondern in fünf Minuten erledigt.

 

Allenfalls Schaumschlägerei das alles, nichts weiter.

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Die recht clevere geplante Kontoführung mit Schnittstelle zu Bitcoin.de ist nicht durch aktuelle Standards darstellbar, da die Auftragserteilung durch den Nutzer erfolgt und nicht durch den, der die Bestätigung der erfolgreichen Transaktion benötigt (Bitcoin.de). Und Formularverträge gibt es für dieses Konstrukt schon gar nicht.

 

Gruß

Stonie

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