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Reifegrad der Bitcoin-Marktplätze


armodillo

Empfohlene Beiträge

Sorry, aber es besteht nicht die Möglichkeit eines 24H Storno!

 

Du hast 24h Zeit um zu Zahlen, nicht 24h um zu entscheiden ob der Kauf Sinnvoll war oder nicht!

 

Du Missbrauchst meiner Meinung nach diese Funktion als Storno!

 

Ich missbrauche die 24-Autostorno-Funktion als Storno? oO

 

Was ist denn deiner Meinung nach eine Stornierung?

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Dieses Gesetz gilt aber nur bei gewerblichlichen Verkäufer. Auf Bitcoin.de handeln aber meist nur private Verkäufer, also fällt dieses Gesetz schonmal weg.

 

Die Parallelität lag zwischen "der Versandhaendler muss seine Retouren-Prozesse auf Betrugspräventionsebene überarbeiten (Hochretournieren) " und "Der Bitcoin-Marktplatzbetreiber muss seine Kunden vor Lücken im Kauf-Abwicklungswesen schützen".

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Hallo,

 

ich bin neu und beobachte nun schon eine ganze Zeit die Bitcoin-Märkte und Börsen.

 

Im Ganzen gesehen gefällt mir das System auf Bitcoin.de schon recht gut. Das Problem ist hier aber wirklich die 12 Std. Regelungen...

 

Wieso kann man die Käufe nicht einfach nur über PayPal abwickeln? Somit wäre das Geld sofort beim Verkäufer und alles wäre erledigt, oder habe ich hier einen Denkfehler?

 

Gebühren wären dann mit denen von Bitcoin.de bei gerademal 2,4%

Bearbeitet von mike_grh
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Paypal ist absolut ungeeignet.

 

1. Die Paypal-Nutzungsrichtlinie verlangt beim Anbieten von Zahlungsdienstleistungen, und in diese Gruppe muss man Bitcoin optimistischerweise einordnen (ansonsten könnte es sogar unter die komplett verbotenen Aktivitäten fallen), eine Vorabgenehmigung von Paypal. Jeder Verkäufer, der also derartige Zahlungen empfangen will, müsste sich bezüglich seines Paypal-Kontos zunächst an Paypal wenden. Neben der Tatsache, dass es unpraktisch hoch zehn ist, kannst du dir sicher sein, wie die Antwort ausfällt. Ohne Genehmigung wird bei Verdacht das Konto schnell einmal komplett abgedichtet.

 

2. Beim Verkauf von immateriellen Gütern gilt laut Verkäuferschutzrichtline der Verkäuferschutz nicht. Demzufolge bist du als Verkäufer nicht vor Rücklastschriften oder Kreditkartenrückbuchungen gesichert. Deine Bitcoins sind zwar schnell und unwiederbringlich weg, dein Geld bekommst du aber hinterher von Paypal wieder weggenommen, wenn etwas bei der Zahlung schief geht.

 

3. Paypal hat leider die unangenehme Angewohnheit, relativ schnell und langanhaltend Konten zu sperren, falls bereits ein geringer, teils völlig willkürlicher Verdacht betrügischer Transaktionen besteht. Nebenbei wird dann auch gern Geld einbehalten. Da Transaktionen mit Bitcoins für Geldwäsche wunderbar geeignet sind, kann es dir hier relativ schnell passieren, dass du als Verkäufer viel Ärger mit deinem Paypal-Konto hast. Denn für kompromittierte Paypal-Konten bietet es sich ja dann geradezu an, das dann in Bitcoins zu tauschen und sich über alle Berge zu machen. Und damit ist dein Konto als Zahlungsempfänger derartiger Transaktionen erstmal dicht.

 

Paypal und Bitcoin ist also überhaupt keine gute Idee.

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  • 2 Wochen später...

Am 28.04.2013 zu lesen:

"Folgender Werbelink https://www.bitcoin.de/r/sk64hv führt auf die deutsche Handelsplattform. Hier können unkompliziert Euro in Bitcoin getauscht und auf der Seite verwahrt werden. "

 

Schön zu sehen, dass der GF, anstatt Feedback über die Schwachstellen in seinem Konzept zu geben, fröhlich Off-Site optimierungen vorrantreibt, denen zu entnehmen ist, dass hier auf bitcoin.de "unkompliziert Euro in Bitcoin getauscht werden können" - Mich würden die Stornoquoten zu bestimmten Zeitpunkten interessieren und hören, inwiefern diese zum "unkomplizierten Umtausch" beitragen

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Etwas Grundsätzliches zum materiellen und formellen Recht in einem bitcoin-Trade:

1. Erforderlich sind zunächst einmal zwei übereinstimmede menschliche Willenserklärungen. Das können, aber müssen nicht die Mausklicks beim Kaufen sein.

2. Ist 1. gegeben, entsteht eine materiell-rechtliche Pflicht zur Kaufpreiszahlung.

3. Zahlt das Gegenüber nicht, kann man ein ordentliches Gericht anrufen und per formellem Recht versuchen seine Kaufpreisforderung in materielles Recht umzusetzen.

4. Wie die Chancen für 3. stehen, wenn man nicht einmal den Adressaten im das Klagerubrum bringen kann, kann sich jeder denken.

 

Viel mehr interessieren mich Auffälligkeiten, die in den Kursverlauf eingreifen:

 

- Es gibt immer wieder Mini-Trades (so mit 0,1 BTC) die ohne auf dem Marktplatz aufzutauchen mit einem hohen Aufschlag als ausgeführt aufgelistet werden. Das treibt den Kurs immer wieder höher, als er von der realen Trading entspricht.

- Was ein seltsames Geschäft ist, sind die häufigen Ausführungen in signifikanter Größe, ebenfalls ohne Marktplatz.

Sobald man selbst solche "off-market" Kauf-/Verkaufsorders plaziert staunt man nicht schlecht, wenn man selbst nicht zum deal kommt, aber munter Trades gelistet werden, die noch über die selbst plazierten hinausgehen. Kann jemand sagen, nach welchen Regeln die "matching-engine" bei bitcoin.de ablaufen soll?

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Bitte einen Vergleich nehmen, der einigermaßen akzeptabel ist. Ich erkenne hier nur Polemik.

 

Einen Vergleich, der näher an der Realität und an der Thematik ist, ist das 14 tägige Rücktrittsrecht nach TeleMedienGesetz. Hier hat man als privat Käufer 14 Tage Recht, vom Kauf zurückzutreten. Wenn man von diesem Recht als Käufer systematisch Gebrauch macht (was NICHT der Punkt der Diskussion ist, und was ich genausowenig gut heisse), kommt dies zu Lasten des Versandhändlers - der entweder die Kosten auf die "normalen" Kunden umwälzt oder dementsprechende Mechanismen in Kraft setzt, dass Hochretournierung deutlich schwieriger gestaltet.

 

Dein Vergleich ist unzulässig! §355 dient dem Verbraucher-Schutz unter anderem bei Fernabsatzgeschäften. Wie Du es auch drehst und wendest – als Bitcoin-Käufer bist Du kein Verbraucher. Mal abgesehen davon, dass die gängige Rechtsauffassung eher dazu tendiert, dass es sich bei digitalen Gütern nicht um Verbrauchsgüter im Sinne von §355 handelt und diese mit Eintreten der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2014 dann auch explizit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein werden. Wenn Du Bitcoins kaufst und Dich danach noch der Kurs interessiert, hast Du ein gewerbliches oder nebenberufliches Interesse (das hast Du hier bereits eingeräumt). Und Käufe aus gewerblichem oder nebenberuflichem Interesse sind per se vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Wenn Du also Schuhe bei einem Online-Händler kaufst, weil Du sie innerhalb von 14 Tagen gewinnbringend weiter veräußern möchtest und dich auf Dein Widerrufsrecht berufst falls dies nicht gelingt, dann hast Du Dich rechtswidrig und unmoralisch verhalten. Nach Deiner Logik ist natürlich wieder das Sytem Schuld, weil es Dich nicht aufgehalten hat.

 

Jemanden vorzuwerfen, er sei unmoralisch, weil er seine Möglichkeiten (in einem vertretbaren Maße) ausreizt, ist lächerlich.

 

Wenn Du mit „Möglichkeiten“ meinst, es geht und keiner wird sich die Mühe machen, Dich zu belangen und mit „vertretbaren Maße“, dass es sich pro Deal nur um ein paar hundert Euro Verlust für den Verkäufer handelt (zu den Größenordnungen hast Du Dich nicht geäußert, ich lege hier meine Verkäufererfahrung an): ja, dann werfe ich jedem der das tut vor, dass er unmoralisch ist. Wenn man sich bei einem Trade verspekuliert oder selbst Ausfälle durch unzuverlässige/betrügerische Käufer hat, gibt man diesen Verlust nicht an den Nächsten weiter. Und selbst wenn das legal wäre, was es nicht ist, wäre es immer noch unmoralisch!

 

Du vergleichst Äpfel mit Birnen (Verbraucherwiderrufsrecht mit Vertragsbruch im gewerblichen Handel), um Dein Handeln vor Dir und der Welt zu rechtfertigen. Ich vergleiche zwei das Eigentum des Geschädigten betreffende Handlungen, die deshalb begangen werden, weil es geht. (Zugegeben spielt beim Wohnungseinbruch noch die Verletzung der Privatsphäre und ein daraus resultierendes Trauma bei den Geschädigten eine Rolle – diesen Aspekt wollte ich nicht unterstellen. Sagen wir es geht um keinen Wohnungs- sondern einen Lagerhauseinbruch.) Die graduelle Überhöhung war deshalb eine sachliche Argumentation, weil sie lediglich dazu diente den Fall zu verdeutlichen. Polemik wäre es gewesen, für Vertragsbruch die selben Strafmaße, wie für Einbruchdiebstahl zu fordern, was ich nicht tue. Wenn es nicht ok ist, jemanden um 100 oder 1000 Euro zu bringen, kann es auch nicht ok sein, jemanden um 1 Euro zu beschupsen – nur braucht mancher das Beispiel mit 1000 Euro, dass er’s auch für 1 Euro kapiert.

 

„Weil es geht“ ist keine valide Rechtfertigung dafür, Verluste auf den nächsten abzuwälzen. Es gibt hier kein Widerrufsrecht! Nur weil is in „vertretbaren Maße“ geschieht – was auch immer das in Deinen Augen sein mag – ist es nicht okey!

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  • 1 Monat später...

Wenn ich das hier lese wird mir echt schlecht.

 

Habe selbst schon Trades gezahlt, die mir 750€ Verlust gemacht haben. Hätte ich nicht gezahlt hätte ich eine negative Bewertung unter hunderten Positiven. Aber es ist halt nicht in Ordnung! Gerade habe ich wieder 150€ Verlust gemacht, weil so ein extra schlauer deines Kalibers wieder einen Deal hat platzen lassen. Sich dafür auch noch auf die Schulter zu klopfen und Ansichten, wie "jeder versucht hier jeden zu verarschen. Wer ehrlich ist, ist bemitleidenswert naiv und verdient seinen Verlust" zu verbreiten, ist echt das letzte.

 

Trösten kann mich lediglich, dass jemand der so wenig Respekt vor seinen Mitmenschen hat und die Gewinnmaximierung auf Kosten seiner Mitmenschen als allgemeines Lebensmantra ausruft, in einer jämmerlichen Welt leben muss. Ich für meinen Teil lebe lieber in einer Welt in der man sich mit Respekt begegnet. Wenn ich dafür ab und zu von ein paar Soziopathen um ein paar Euro gebracht werden, seis drum.

 

Du bist echt ein armer Tropf.

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