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Bitcoinstep - Illegales Schneebalsystem oder legal Alternative?


retoric

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Guten Tag,

Ich wurde von einem Freund auf bitcoinstep aufmerksam gemacht.

Durch eine Spende von 0.06 BC zirka 60€ kann ich in das System einsteigen. Die Struktur läuft durch Spenden von anderen Mitgleidern ab.

Sofern ich eigene Mitgleider werbe die ebenfalls den gleichen Betrag spende erhalte ich in der ersten Stufe pro Spende 0.01 Bitcoin, sprich nach 6 Personen habe ich meinen Anteil drin. Die anderen Teilnehmen können durch beraten andere Teilnehmer selbst BC erhalten und jederzeit ausschütten lassen.

Ist dieses System in DE, AT, CH illegal? Laut StGb sind Spenden im kleinen Ausmaß nicht illegal bzw strafrechtlich.

Darf ich die Homepage oder youtube Videos dazu posten?

Ich freue mich über Eure Antwort.

Gruß,

Tiago

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ganz eindeutig normales schneeballsystem. Natürlich kannst du damit Geld verdienen, aber auf Kosten derjenigen die du einlädst oder derjenigen die diese einladen.

Und wirklich profitieren tuen natürlich nur die Initiatoren, nämlich 0.05BTc pro User. Man braucht wohl nicht zu erwähnen, dass es ein selten dämliches system ist, denn jeder user schenkt dem Initiator 0.05 BTC... so doof kann man eig nicht sein, außer eben bei Gier...

 

Falls du mit "alternative" eine alternative zum Bitcoin meinst, ist das natürlich Unfug. Selbst wenn man Bitcoin als Schneeballsystem bezeichnen will, so gibt es dennoch die Möglichkeit damit Werte zu übertragen, bitcoin hat also einen Nutzen. Dein beworbenes Schneeballsystem ist ausschließlich Schneeball.

Bearbeitet von Serpens66
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Wirklich ein klassisches Schneeballsystem. 

Aber sehen wir mal von der Frag der Legalität ab. Rechnerisch kann so ein System nicht laufen, das es auf das stetige Anwerben neuer Dummer Mitglieder angewiesen ist. Die letzten in der Pyramide werden also zum einen immer mehr und zum anderen zuverlässig ihr Geld verlieren. Dabei hilft jeder, der Neue anwirbt, sehenden Auges. Ist das fair?

 

Auf jeden Fall ist das steuerpflichtig. "Das" sind die Einnahmen aus der Akquise neuer Mitglieder, so jedenfalls die Meinung des Finanzgerichts Münster im Verfahren 5 K 1986/06 E vom 18.01.2010 https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2010/5_K_1986_06_Eurteil20100118.html.   

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