bitcoincrush Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich habe vor Kurzem ein altes Wallet gefunden, in dem ein paar Coins sind, die ich nun gern verkaufen möchte. Erworben wurden die Coins vor vielen Jahren per Barkauf von Privatperson zu Privatperson. Einen Kaufvertrag, Dokumentation dazu, o.Ä. gibt es leider nicht. So clever war ich damals noch nicht.. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Streuerberater sieht er hier das Problem der Nachweispflicht ggüber dem Finanzamt. Zum Einen muss ja der Beweis der Haltedauer erbracht werden, zum Anderen müsste im Zweifelsfall bewiesen werden können, dass die Coins nicht per Mining erzeugt wurden. Ob hier ein Eintrag in der Blockchain über Ursprung und Verweilungsdauer der BTC rechtlich als Beweis dient, sehe ich kritisch. Ich wollte fragen, ob jemand bereits in einem ähnlichen Fall (gute) Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht hat. Welche Nachweise müssen dort erbracht werden? Genügt eine persönliche Erklärung? Vielen Dank schon mal! Bearbeitet 7. Juni 2017 von bitcoincrush Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Die Blockchain beweist, dass 1. Die Zeitdauer länger als ein Jahr war und 2. Das es keine Mining-Bitcoin sind. Vorsicht vor Steuerberater, die wohl eher ihr Honorar, als den Mandaten im Auge haben. Axiom Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 (bearbeitet) Das hängt vom Gewinn ab - sind es unter 600 Euro interessiert es das FA nicht (einschließlich aller anderen BTC-Gewinne in dem Steuerjahr) Sind es "ein kleiner Teil" Deines sonstigen zu versteuernden Einkommens, versuche es mit einer schriftlichen Erklärung. Ist der Gewinn nennenswert oder übersteigt er Dein sonstiges Einkommen, ruf das Finanzamt an und kläre die Vorgehensweise. Ich persönlich würde die Blockchainadressen als Dokumentation verwenden und dem FA als Vorschlag unterbreiten. Bearbeitet 7. Juni 2017 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bitcoincrush Geschrieben 7. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Vielen Dank! Hast du diese Erfahrung selbst gemacht? An sich wäre der Beweis mittels Blockchain / Block Explorer ausreichend, aber ich gehe momentan nicht davon aus, dass mein lokales Finanzamt das akzeptiert. Ich kann ja Coins beliebig an mich selbst versenden und eine Zurückverfolgung würde schlußendlich immer bei neu erzeugten BTC landen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bitcoincrush Geschrieben 7. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Das hängt vom Gewinn ab - sind es unter 600 Euro interessiert es das FA nicht (einschließlich aller anderen BTC-Gewinne in dem Steuerjahr) Sind es "ein kleiner Teil" Deines sonstigen zu versteuernden Einkommens, versuche es mit einer schriftlichen Erklärung. Ist der Gewinn nennenswert oder übersteigt er Dein sonstiges Einkommen, ruf das Finanzamt an und kläre die Vorgehensweise. Ich persönlich würde die Blockchainadressen als Dokumentation verwenden und dem FA als Vorschlag unterbreiten. Vielen Dank! Direktkontakt mit FA wird mein nächster Schritt sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 auch wenn du an dich selbst versendest, erzeugst du neue Blockchaineintraege. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Bergmann Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Wenn die Coins bis zur Eingangstransaktion an Bitcoin.de nicht bewegt wurden, sollte es möglich sein, mithilfe der sichersten und unfehlbarsten Datenbank der Welt nachzuweisen, dass du sie länger als ein Jahr gehalten hast. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bitcoincrush Geschrieben 7. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Wenn die Coins bis zur Eingangstransaktion an Bitcoin.de nicht bewegt wurden, sollte es möglich sein, mithilfe der sichersten und unfehlbarsten Datenbank der Welt nachzuweisen, dass du sie länger als ein Jahr gehalten hast. Ja, so würde ich auch argumentieren. Steuerberater meinte, dass das FA im Zweifelsfall dann aber die Herkunft anfechten würde und mir die Erzeugung der Coins mit resultierender Besteuerung als gewerbliche Aktivität unterstellt, da kein konkreter Kaufvertrag vorliegt. Falls jemand schon mal Coins auf der Steuererklärung mit Haltedauer >1 Jahr angegeben hat, wäre ich dankbar für kurze Schilderung der Nachweise Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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