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IOTA


vagabonda

Empfohlene Beiträge

vor 55 Minuten schrieb neofly:

also ich kann jetzt nur mal für Österreich sprechen. Laut Finanzministerium:

Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln zu Bitcoins und umgekehrt

Werden gesetzliche Zahlungsmittel (zB. Euro) zu Bitcoins umgetauscht und umgekehrt, ist dies nach Rechtsprechung des EuGH eine steuerfreie Tätigkeit.

Das ist aus dem Kontext gerissen, und betrifft nur die umsatzsteuerliche Handhabung.

Zitat

Umsatzsteuer

Auf Basis der Rechtsprechung des EuGH zur Kryptowährung Bitcoin ergeben sich folgende auf Bitcoin zutreffende umsatzsteuerliche Aussagen: 

Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln zu Bitcoins und umgekehrt

Werden gesetzliche Zahlungsmittel (zB. Euro) zu Bitcoins umgetauscht und umgekehrt, ist dies nach Rechtsprechung des EuGH eine steuerfreie Tätigkeit (vgl. EuGH 22.10.2015, Rs C-264/14, Hedqvist; UStR2000 Rz 759). 

https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

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Wow.. da haben bestimmt einige richtig Geld verdient, oder werden...
Da sehe ich auch das Problem noch bei IOTA, leider immer noch nicht wirkich direkt handelbar- ich hätte jetzt locker wieder nachgekauft, aber da ich keine anderen Coins habe und die Transaktionsdauer usw. einfach für so kurze Drops zu lange sind, ging es nicht...

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