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IOTA


vagabonda

Empfohlene Beiträge

Was könnte es denn technisch mit Cisco auf sich haben? Hat da jemand eine Idee bzw. Vermutung?

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 6 Minuten schrieb Tulpenzwiebel:

Was könnte es denn technisch mit Cisco auf sich haben? Hat da jemand eine Idee bzw. Vermutung?

 

 

Hatte ich mich auch schon gefragt. 

Im groben lässt sich das ja erahnen, aber wäre cool wenn da jemand etwas genaueres wüsste oder Vermutungen hat

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vor 5 Minuten schrieb Tulpenzwiebel:

Was könnte es denn technisch mit Cisco auf sich haben? Hat da jemand eine Idee bzw. Vermutung?

 

 

Cisco ist ganz groß dabei durch KI die selbstlernende Automatisierung voranzubringen. Dazu kommen vollautomatische Netzwerklösungen, die Bedrohungen selbst erkennen und sich in Zukunft selbst verwalten sollen.

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Hab mal kurz eine Frage, möchte nicht direkt eine neues Thema eröffnen, jedoch findet man unterschiedliche Meinungen.

Wenn ich mir ETH kaufe, dieses lasse ich dann für 1 Woche auf der Börse liegen und steigt dann um 50€. Mit dem ETH kaufe ich mir dann IOTA.

Sind diese 50€ zu versteuern oder nur wenn ich sie mir in Fiat ausbezahlen lassen hätte? (Freigrenze bitte nicht berücksichtigen)

Bearbeitet von Daniel_92
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vor 1 Minute schrieb Daniel_92:

Hab mal kurz eine Frage, möchte nicht direkt eine neues Thema eröffnen, jedoch findet man unterschiedliche Meinungen.

Wenn ich mir ETH kaufe, dieses lasse ich dann für 1 Woche auf der Börse liegen und steigt dann um 50€. Mit dem ETH kaufe ich mir dann IOTA.

Sind diese 50€ zu versteuern oder nur wenn ich sie mir in Fiat ausbezahlen lassen hätte? (Freigrenze bitte nicht berücksichtigen)

Ohne Freigrenze sind sie steuerpflichtig.

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vor 8 Minuten schrieb Ogrim:

Ohne Freigrenze sind sie steuerpflichtig.

Hab ich mir gedacht, danke.

Eine noch und ist auch schon die letzte Steuerfrage. Wenn ich IOTA 6 Monate auf der Börse liegen lasse und erst dann auf die Wallet schiebe, dann beeinflusst dies die 1-jährige Haltefrist nicht oder? Ich kann die Coins innerhalb dem jahr von Börse zu Börse (oder Wallet) schieben so oft ich will, solange ich nicht verkaufe, richtig?

Hier zählt das Kaufdatum oder?

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vor 1 Minute schrieb Daniel_92:

Hab ich mir gedacht, danke.

Eine noch und ist auch schon die letzte Steuerfrage. Wenn ich IOTA 6 Monate auf der Börse liegen lasse und erst dann auf die Wallet schiebe, dann beeinflusst dies die 1-jährige Haltefrist nicht oder? Ich kann die Coins innerhalb dem jahr von Börse zu Börse (oder Wallet) schieben so oft ich will, solange ich nicht verkaufe, richtig?

Hier zählt das Kaufdatum oder?

Wo die liegen ist egal. Wichtig ist, dass sie 1 Jahr in deinem Besitz sind.

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Gerade eben schrieb Ogrim:

Wo die liegen ist egal. Wichtig ist, dass sie 1 Jahr in deinem Besitz sind.

Ok, super, aber das umherschieben in diesem Jahr macht auch keine Probleme oder?

Möchte mir da sicher sein, weil mal liest mans so und mal so.

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Gerade eben schrieb Daniel_92:

Ok, super, aber das umherschieben in diesem Jahr macht auch keine Probleme oder?

Möchte mir da sicher sein, weil mal liest mans so und mal so.

Nein das umherschieben ist egal, bloß verkaufen darfst du sie halt nicht

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vor 15 Minuten schrieb Ogrim:

Ohne Freigrenze sind sie steuerpflichtig.

Könntest du genauer erläutern warum? Also wenn man sich das ganze wieder in Geld auszahlen lässt klar, aber warum sollte man Steuern zahlen wenn die Coins nur auf der Börse liegen? Irgendwie erschließt sich mir das grade nicht ganz

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Gerade eben schrieb Ogrim:

Sobald du deine Coins mit Gewinn abstößt ist der Gewinn steuerpflichtig, ob du dir das dann in Euro, Dollar, Kamelen oder Bitcoins auszahlen lässt ist dem Finanzamt egal.

Ok, das macht natürlich Sinn. Habe online grade das hier zum Thema gefunden:

"

Für den Privatnutzer von Bitcoins, Ether und anderen Coins ist im Wesentlichen relevant, wie die Veräußerung besteuert wird. Eine Veräußerung ist z.B. der Verkauf von Bitcoins gegen Euro über eine Handelsplattform. Einen Veräußerungstatbestand stellt aber auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlungsmittel dar, wenn also der Bitcoin-Inhaber für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin bezahlt.

In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor, sofern die Bitcoins zuvor angeschafft wurden. Die Frage der Anschaffung stellt daher einen wesentlichen Aspekt bei der Frage der Besteuerung dar, insbesondere wenn die Bitcoins länger als ein Jahr gehalten wurden.

Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich nämlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Nicht alle Bitcoins, die verkauft werden, wurden jedoch zuvor im Sinne dieser Vorschrift „angeschafft“, da die Verkäufer sie auf anderem Wege als durch den schlichten Ankauf auf einer Börse erhalten haben. In jedem Einzelfall ist daher zu prüfen, ob § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG überhaupt zur Anwendung kommt. Gerne Sind wir Ihnen dabei behilflich."

Quelle: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

 

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vor 6 Minuten schrieb Mr.Master:

Ich finde es nicht auf der Desktop-Version. Es gibt BTC, ETH, BNB, NEO, LTC, BCC...

OK dann hat es Binance möglicherweise nicht SORRY ! Aber lade dir die Bitfinex App aufs Handy ist viel besser und man sieh Kurse ohne sich vorher anmelden zu müssen.

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