Amsi Geschrieben 10. Juli 2017 Teilen Geschrieben 10. Juli 2017 https://futurezone.at/b2b/bitcoins-kann-man-ab-sofort-bei-der-post-kaufen/274.414.003 Wer digitale Währungen wie Bitcoin, Ethereum, Dash oder Litecoin kaufen will, kann dies künftig auch online bei allen Filialen der Österreichischen Post machen. Der Hype um Kryptowährungen lässt auch Traditionsunternehmen wie die Österreichische Post nicht kalt. Wie die Währungsplattform bitpanda am Montag per Aussendung mitteilte, können in allen 1800 Post-Filialen ab sofort Bitcoins und andere digitale Währungen um Euro-Bargeld gekauft werden. 50, 100 und 500 Euro können umgetauscht werden - dafür erhält man einen Papier-Bon den man auf bitpanda.com/togo einlösen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 11. Juli 2017 Teilen Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) Hmm, habe das gerade in den AGB´s gefunden, Punkt 4.8 Der Kunde muss stets für sich selbst handeln, ein Weiterverkauf von Bitcoin & Co ist ausdrücklich untersagt. So kann man Bitcoin auch entwerten Punkt 3.8 Gutscheine verfallen 12 Monate nach Ausstellung. Das ist laut aktuellen Urteilen zu kurz, würde ich meinen. Punkt 9.7 Durch die Anmeldung bei Coinimal stimmt der Kunde dem Empfang des Newsletters zu. Diese Zustimmung kann unter "Einstellungen" mit entfernen des Häkchens widerrufen werden. Entspricht auch nicht mehr den aktuellen Ansichten der Gerichte, die eine Vorauswahl als unwirksam einstufen. Leider steht nichts über ein Einlöselimit der Papier-Bon´s, Ich habe zu mindestens nichts gefunden. Bearbeitet 11. Juli 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 12. Juli 2017 Teilen Geschrieben 12. Juli 2017 Update: Bitpanda hat seine AGB geändert. Aus Punkt 4.8 wurde 6.6 [...] ein Weiterverkauf von Bitcoin & Co ist ausdrücklich untersagt. [...] Ist aber unverändert. Wie stellen die sich das vor. (es liegt immer ein "Weiterverkauf" vor, wenn man für die Coins etwas anderes Kauft. Aus Punkt 3.8 wurde 5.8 Gutscheine verfallen, sofern und soweit rechtlich möglich, 12 Monate nach Ausstellung Habe ich zwar so auch noch nicht gesehen, aber naja. Was rechtlich möglich ist oder nicht sollte man schon wissen wenn man Vertragsbedingungen haben möchte. Aus Punkt 9.7 wurde 11.7 Durch die Anmeldung bei Coinimal stimmt der Kunde dem Empfang des Newsletters zu. Diese Zustimmung kann unter "Einstellungen" mit Entfernen des Häkchens widerrufen werden. Ist auch unverändert, und entspricht noch immer nicht der aktuellen Rechtssprechung. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 12. Juli 2017 Autor Teilen Geschrieben 12. Juli 2017 (bearbeitet) Bzgl. Weiterverkauf von Bitcoin & Co Vielleicht meinen sie damit die Gutscheine? Bearbeitet 12. Juli 2017 von Amsi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 12. Juli 2017 Teilen Geschrieben 12. Juli 2017 (bearbeitet) Vielleicht meinen sie damit die Gutscheine? Wenn es ein Wertgutschein ist den ich mit Geld gekauft habe, wäre ein Veräußerungsverbot auch unzulässig, der Bon ist einfach wie Geld zu behandeln. Also müsse man das wenn dann auch richtig benennen, jetzt steht eindeutig dort, dass man Bitcoins nicht weiterverkaufen darf. Abgesehen davon, dass ...[ & Co ] ist auch viel zu "Allgemein", würde jeder gute Anwalt zerreißen. Wenn man in Verträge reininterpretieren kann was man will, braucht man keine Verträge. Solche unklare bzw. u.U. unzulässig Bestimmungen, helfen keinem, schon gar nicht den Benutzern. Bearbeitet 12. Juli 2017 von c0in Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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