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Verkauf von Bitcoins ohne Plattform


sunny81

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Ich meine, ich habe mal gelesen, dass beim frequenten Direkthandel ohne Börse, es schnell gewerblich werden kann. Vllt. weiß da jemand mehr.

 

Aus welchem Grund wurde eigentlich localbitcoins gesperrt? Vllt. findet sich da eine Antwort.

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Also ich habe heute mit der Bafin telefoniert und gewerblicher Handel mi Bitcoins ist definitiv verboten!

Wenn der Bitcoin zum Vertragsgegenstand wird, bedarf es einer Erlaubnis für Finanzdienstleistungen. Wenn man allerdings mal einen Bitcoin an jemanden verkauft ist das nicht verboten. Hier muss der Einzelfall betrachtet werden. Also ich denke solange kein gewerbliches Ausmaß erreicht ist, kein Problem. Flohmarkt oder Ebay ist sicher schon grenzwertig.

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ja richtig, verboten.

 

Bitcoin = Rechnugseinheit = Finanzprodukt

 

Und zum gewerblichen Ankauf/Verkauf von Finanzprodukten braucht man die entprechenden Lizenzen (Banklizenz).

Deswegen ist Localbitcoins gesperrt, weil man da zu schnell in diese "Falle" tappt.

Und du darfst auch nicht an deinem Kiosk oder auf deiner Website Bitcoins an und verkaufen, zumindest nicht in Deutschladn (die meisten Direkt-Seiten sind in Österreich oder Schweiz usw).

 

Auch Verkauf auf dem Flohmarkt würde ich darunter einstufen, also eher nicht erlaubt.

 

Du kannst aber direkt ein Schreiben an die Bafin schicken und nachfragen. Habe ich damals auch gemacht, weil ich nicht sicher war, wie das mit regelmäßigem Traden auf bitcoin.de und Börsen aussieht.

Auf den Börsen darf man traden, aber Kiosk und Website nicht (habe explizit da nach gefragt).

 

Wichtig ist vorallem, ob du einen Markt schaffst, oder ob du nur dran teilnimmst (gibt noch zusätzliche Regelungen).

 

Habe die Bafin Antwort auch iwo im bitcointalk Thread gepostet. War 2014 oderso.

Wer will kann ja mal da nach suchen ;)

 

Hier die Antwort der Bafin (mit meiner Frage):

https://bitcointalk.org/index.php?topic=326116.msg6932268#msg6932268

Bearbeitet von Serpens66
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ahaaaa - danke für die Aufklärung :-)

 

(dann dürfte man auch keine Münzen verkaufen?)

Gehts um Münzen mit Private Key drauf, oder um stinknormale Münzen (Bargeld = Finanzprodukt) ?

Vermutloich gibts für Sammler spezielle Regelungen, aber keine Ahnung, kenn mich da nicht aus :D

 

Aber schon krass, dass jeder Laden um die Ecke Gold an- und verkaufen darf, aber mit Bitcoin darf man sowas nicht... totaler mist ^^

 

Habe oben übrigens den bitcointalk Thread mit der Bafin Antwort ergänzt.

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Aber schon krass, dass jeder Laden um die Ecke Gold an- und verkaufen darf, aber mit Bitcoin darf man sowas nicht... totaler mist ^^

 

Es ist die Frage zu klären, ob die BaFin überhaupt autorisiert ist, darüber zu entscheiden.

 

Welcher Artikel im Grundgesetz bzw. vom Bundestag verabschiedetes Gesetz gibt der BaFin noch mal dieses Recht?

 

Aber mit Grundrechten, Gesetzen oder Verträge nimmt man es ja zur Zeit nicht als zu erst.

 

Stichwort Euro, Überwachung usw.

 

Hätten wir nicht den EUGH, hätten wir auch noch MwSt. auf den Kauf von Bitcoin.

Alles was geht um zu bremsen.

Aber wenn sich Kontinentalplatten sich nicht frei bewegen können, kommt es zu Spannungen und irgendwann zu ein gewaltigen Beben, das alles alte in Schutt und Asche zerlegt.

 

Axiom

Bearbeitet von Axiom0815
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Stimmt ...

 

Wenn Bitcoins steuerlich als "private Veräußerungsgeschäfte" angesehen werden, wieso darf ich diese dann eben NICHT "privat veräußern?

 

Ich glaub die Bafin wollte nur auf Nummer sicher gehen und hat fälschlicherweise Bitcoins falsch zugeordnet?

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Stimmt ...

 

Wenn Bitcoins steuerlich als "private Veräußerungsgeschäfte" angesehen werden, wieso darf ich diese dann eben NICHT "privat veräußern?

 

Ich glaub die Bafin wollte nur auf Nummer sicher gehen und hat fälschlicherweise Bitcoins falsch zugeordnet?

wenn du es gewerblich machst, bzw einem markt schaffst und was weiß ich für Regelungen, dann ist es ja eben kein privates Veräußerungsgeschäft mehr (ich bin kein Jurist, also keine Garantie auf Richtigkeit. Einzig das BaFin Schreiben könnt ihr ernst nehmen ^^)

 

Aber richtig, ich hab auch gehört, dass es durchaus erfoglreich sein kann, gegen diese Entscheidung der BaFin vorzugehen und man höchstwahrscheinlich am Ende recht bekommen würde.

Nur muss das halt erstmal einer auf sich nehmen...

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ja, so macht das dann Sinn - wibei ich jemandem, der auf eBay Bitcoins verkauft durchaus gewerblichen Handel unterstellen würde.

 

Der Verkauf an Freunde und Bekannte ohne Gewinnabsicht dürfte durchaus als "privat" gelten.

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