Malie Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Ab 01. August haben alle die in Bitcoins waren Bitcoin cash dazu bekommen. Wie sieht es da mit der Haltedauer aus, z.B. zählt sie genau ab 01.August 2017 und danach gerechnet ein Jahr um sie steuerfrei zu haben beim Verkauf ? Sollte man den Bitcoin cash vorher verkaufen muss man den gesamten Gewinn des neuen Altcoins berechnen, da sie ja gratis dazu gab. Bitte um eure Meinungen dazu.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mike_grh Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Ich habe eben auch die Frage im Prognose-Thread gestellt, aber hier ist sie wohl besser aufgehoben. Wie sieht das überhaupt steuertechnisch mit den BCH aus bzgl. der Haltefrist von einem Jahr? Gibt es den Coin nun erst seit gestern, oder zählt der zugrundeliegende Einkaufszeitpunkt vom original Bitcoin? Was ist der Ursprungswert eines BCH, also was passiert wenn ich diesen nun für angenommen 600 USD verkaufe? Sind das dann 600 USD Gewinn, oder kann ich da Ausgaben vom ursprünglichen BTC-Invest mit ansetzen? Ich habe ja faktisch garkein Invest in de BCH getätigt, sondern habe diesen mehr oder weniger "geschenkt" bekommen. Fragen über Fragen Mein völlig unfundiertes Steuerverständnis sagt mir, dass ich gestern Anzahl X BCH für 0 EUR bekommen habe, welche somit bis 01.08.2018 Abgeltungssteuerpflichtig sind. Somit wird bei unterjährigen Verkauf die Abgeltungssteuer auf den kompletten Verkaufspreis fällig. Aber es wäre wirklich schön, wenn hier jemand mit mehr Ahnung etwas sagen könnte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 (bearbeitet) Das ist sehr einfach:Hier ist der dafuer zu interpretierende Gesetzestext:https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html"Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung"Ausgangssituation: Karl Mustermann hat am 01.07.2016 einen Bitcoin fuer 600 Euro gekauft und ihn in seine Wallet transferiert. Am 02.08. transferiert er diesen Bitcoin aus seiner Wallet heraus und verkauft ihn fuer 2.300 Euro und er verkauft einen Bitcoin Cash fuer 500 Euro. Karl macht nun 2.200 Euro Gewinn und ueberlegt ob er diese versteuern muss. Nachweis ueber Haltedauer: Karl oeffnet blockchair.com und gibt seine Bitcoin-Adresse ein. Er sieht dort ein Anschaffungsdatum fuer seinen Bitcoin am 01.07.2016. Er sieht dort ebenfalls ein Anschaffungsdatum fuer seinen Bitcoin-Cash am 01.07.2016 Und er sieht dort das Datum wann er den Bitcoin zu einer Boerse zum Verkauf geschoben hat: 02.08.2017 ... und auch fuer seinen Bitcoin Cash. Fazit: Zwischen Anschaffung und Veraeusserung liegt mehr als ein Jahr. Er darf seinen Bitcoin-Cash steuerfrei verkaufen. Diskussionspunkt: Nun mag das Finanzamt sicher gern diskutieren wollen ob der Bitcoin-Cash bereits vor einem Jahr angeschafft wurde obwohl es ihn damals noch gar nicht gegeben hatte. Die Argumentation kann lauten, dass der Bitcoin-Cash durch den Split "geschenkt" wurde und damit eine Anschaffung am 01.08.2017 vorliegt. ... diese Diskussion wird sehr intensiv, da man hier durchaus der Auffassung sein sollte, dass ein "Split" in keinsterweise als "Erschaffung" eines Coins gedeutet werden sollte, sondern eben genau das, was der Name sagt: Der Bitcoin, der am 01.07.2016 angeschafft wurde, wurde nun "gesplittet" ... also geteilt. Der Wert eines Bitcoins lag vor dem Split bei ueber 2400 Euro und nach dem Split bei unter 2300 Euro waehrend der Bitcoin Cash bei um die 300 Euro lag. Disclaimer: Ich bin kein Steuerberatung und dies stellt keine Steuerberatung dar, bitte unbedingt oben stehende Information durch einen ausgebildeten Steuerberater pruefen lassen. Bearbeitet 2. August 2017 von Jokin 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Genau, oder bildlicher gesprochen, ich habe eine alte Kiste als Auto. 4Jahre... Nun baue ich das rechte Vorderrad ab (split) und...? Natürlich habe ich kein neues Rad auf ein mal, sondern es ist auch vom Auto abgebaut, ein 4 Jahre altes Rad. Axiom Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Der Autovergleich hinkt, denn Du hast nach dem Split immernoch das Auto wie es vorher war, nur eben ein Rad zusaetzlich zu einem bestimmten Zetpunkt erhalten weil Du das Auto zu diesem Zeitpunkt besessen hast. Besser ist der Vergleich zur Gratisaktie (es gilt der Anschaffungszeitpunkt der Originalaktie): https://de.wikipedia.org/wiki/Gratisaktie Ebenso sollte die Vorgehensweise bei einem Aktiensplit zu rate gezogen werden: https://books.google.com/books?id=nDVfQ_BSQtcC&pg=PA104&lpg=PA104&dq=aktiensplit+haltedauer&source=bl&ots=iNegX3jN2l&sig=B3soQTbXHBrplWW_OdMfjffKr0I&hl=en&sa=X&ved=0ahUKEwjkmOHT3LjVAhUF_IMKHdRjDS0Q6AEIOzAD#v=onepage&q=aktiensplit%20haltedauer&f=false Google-Suchbegriffe zur weiteren Recherche: "Aktiensplit Haltedauer" 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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