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Links zu deutschen Gesetzen


Axiom0815

Empfohlene Beiträge

Hier könnte man mal eine Sammlung von deutschen Gesetzen aufführen, die interessant sein könnten.

Bitte immer mit Original Text und Link.

Text und Link ziehe ich dann immer hier in den ersten Post, sodass der neue, geneigte Leser schnell Informationen hier findet.

 

Und womit fangen wir an?

Natürlich dem Amtseid. Denn alle Beamten schwören ja auf diesen Amtseid. ;)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 56 

Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: 
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_56.html

Bearbeitet von Axiom0815
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§ 30a AO 

Schutz von Bankkunden

(1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.

(2) Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.

(3) Die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 vorgenommen worden ist, dürfen anlässlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung festgestellt oder abgeschrieben werden. Die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen soll insoweit unterbleiben.

(4) In Vordrucken für Steuererklärungen soll die Angabe der Nummern von Konten und Depots, die der Steuerpflichtige bei Kreditinstituten unterhält, nicht verlangt werden, soweit nicht steuermindernde Ausgaben oder Vergünstigungen geltend gemacht werden oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt dies bedingt.

(5) Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93. Ist die Person des Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll auch im Verfahren nach § 208 Abs. 1 Satz 1 ein Kreditinstitut erst um Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.

Am 23. Juni wurde mit Wirkung zum 25. Juni 2017 der bisherige §30a zum Schutz von Bankkunden komplett gestrichen.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__30a.html

 

vorher

http://web.archive.org/web/20160518210043/https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__30a.html

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Ein grundsätzliches Problem ist der Datenschutz mit Bezug auf öffentliche Blockchains dann, wenn personenbezogene Daten zuordenbar sind. Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf Löschung seiner Daten, bei einer Blockchain würde das dem Bauprinzip widersprechen. Ein Beispiel: Es wird öffentlich, wem eine bestimmte BTC-Adresse gehört, dadurch hat die Person ein Recht auf Löschung ihrer Daten, wenn ihr Sitz in Europa ist (da geht es nicht darum, wo die Blockchain liegt). Da eine Löschung in der Blockchain nicht möglich ist, ein Verstoß gegen die Verordnung (tritt nächsten Mai in Kraft).

 

Hier der Link zur Europäischen Datenschutz Grundverordnung

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679

 

Grüße

Rodge

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