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Steuern beim Erwerb und Verkauf von Pay Token


Äther

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Hallo zusammen,


 


Nicht neu in der Welt der Blockchaintechnologie, aber Neuling beim Erwerb einer Kryptowährung, bzw Token, habe ich ein paar Fragen mit Hinblick auf den Kaufprozess und steuerrechtliche Aspekte.


 


Was habe ich vor:


Ich möchte gerne TenX Pay Token erwerben.


 


Was bisher soweit klar ist:


Um Tenx Pay Token zu erwerben, muss ich zunächst den Umweg gehen Euro in Ethereum zu tauschen. Myetherwallet ist bereits angelegt, als Börse würde evtl anycoindirect.eu in Frage kommen. Die erworbenen Ethereum Coins kann ich dann auf Bittrex in Pay Token tauschen und wiederum an myetherwallet übertragen.


 


Was unklar ist:


Die größten Sorgen bereiten mir die steuerrechtlichen Fragen.


1.       Verkaufe ich die erworbenen Ethereum Coins um Pay Token zu bekommen, fallen Steuern an. Laut diesem Bericht scheint es eine Möglichkeit zu geben,   steuerfrei durch diesen Prozess zu kommen, solange man vorher noch keine Ethereum Coins besitzt. https://www.finanzgefluester.de/fifo-umgehen/


                   100%ig klar ist mir der Inhalt des Artikels allerdings noch nicht.


2.       Halte ich die Pay Token in Myetherwallet, werde ich über die Anzahl an Transaktionen von Tenx am Gewinn beteiligt. Wie wird diese Gewinnbeteiligung versteuert?


 


3.       Wenn ich mich dazu entschließe, die Pay Token wieder in Euro zu wechseln, läuft der ganze Prozess wieder rückwärts ab – theoretisch müssen dann auch hier wieder alle Erträge versteuert werden, sowohl Pay in Eth, als auch Eth in EUR.


 


Die Regelung mit der Einjährigen Haltedauer von Kryptowährungen und dem Fakt, dass dann keine Steuern zu entrichten sind, ist mir bekannt. Allerdings dürfte das in meinem Fall nicht zur Anwendung kommen, da ich ja maximal die Pay Token über 1 Jahr halte (oder würde bei den Token diese steuerliche Regelung auch greifen?)


 


 


Wie ihr seht, herrscht bei mir noch reichlich Verwirrung. Fast ist man geneigt, es beim Erwerb von Ethereum zu belassen, allerdings würde ich es mir dann doch irgendwie zu einfach machen. Früher oder später sollte man sich mit dem Thema eh auseinandersetzen.


 


Vielleicht kann mir jemand auf verständliche Art etwas Licht ins Dunkel bringen ;)

Bearbeitet von Äther
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Es ist ganz einfach:

 

Bei jeder “Bestandsreduzierung” einer Cryptowaehrung musst Du ermitteln wann dieser Betrag um den Du reduzierst gekauft wurde.

 

“Reduzierung” erfolgt bei einem Verkauf zu Euro, USD oder auch anderen Cryptowaehrungen.

 

Aus dem jeweiligen Kauf- und Verkaufkurs (in Euro umgerechnet) ermittelst Du Deinen steuerpflichtigen Gewinn.

 

Ob das nun Bitcoins, ETH oder Token sind, ist dabei vollkommen egal.

 

Das FIFO-Prinzip gilt immer dann, wenn eindeutige Zuordnungen nicht möglich sind.

 

Hast Du Deine ETH bei kraken.com schon einige Monate unangetastet liegen, kannst Du immernoch ETH bei bitfinex gegen BTC tauschen und diese dann woanders gegen TenX-Token.

Dein Bestand bei Kraken wird nicht dem FIFO-Prinzip zugerechnet.

 

Besser noch: Alle Bestände, die länger als zwölf Monate liegen sollen auf separate Adressen senden, die bei der Steuerermittlung auch angegeben werden.

 

... so mache ich es jedenfalls und eine erste Durchsicht meines Finanzbeamten gab mir recht. Mein Finanzamt hat mit meiner Anfrage Erstkontakt zu Crypto-Versteuerung ung wird das nun alles mit der Finanzdirektion klären.

 

Das Zauberwort lautet “Depottrennung”, auf diese Weise entgeht man ganz gezielt dem FIFO-Prinzip.

Daher frühzeitig Coins von Börsen auf entsprechend zugeordnete Walletadressen ziehen und diese 13 Monate absolut nicht bewegen.

Bearbeitet von Jokin
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Also - jede Transaktion dokumentieren.

 

Geht es um Bestände des gleichen Depots, werden diese nach FIFO verrechnet. Würde ich also Ethereum kaufen, ein Jahr liegen lassen und kleiner/gleich die Menge Ethereum dann in Pay Token tauschen - so würden keine Steuern anfallen. Kaufe ich Ethereum nach und wechsle diese mit den vor einem Jahr gekauften, wäre eine anteilsmäßige Versteuerung der Fall.

(Demnach würde der "Steuertrick", den ich unter Punkt 1 mit dem verlinkten Artikel genannt habe doch nicht funktionieren, der besagt nämlich, dass schnelle Währungswechsel auch unter einem Jahr steuerfrei sind)

 

Die Versteuerung bei Währungswechsel ist also soweit dann klar. Beim Kauf von Pay Token würden, wenn überhaupt, nur sehr geringe Steuern anfallen, nämlich nur der steuerlich prozentuale Anteil der sehr kurzfristig erzielten Gewinne (im Falle einer Kurststeigerung von ETH), bis ich ETH wieder in PAY gewechselt habe. Der Wechsel von EUR-ETH-PAY würde ja relativ schnell von statten gehen.

 

Dem Finanzamt müsste es demnach auch reichen, wenn die gezahlte Gewinnbeteiligung durch TenX entsprechend dokumentiert nachgewiesen werden kann.

 

 

Zusammenfassend: Wechsel zwischen zwei Währungen bei < 1 Jahr Haltedauer = Steuerpflichtig, bei > 1 Jahr = nach FIFO steuerfrei. Hier dein Tipp: Sollte man darauf bedacht sein eine Währung über ein Jahr ruhen zu lassen, so ist diese auch klar erkennbar auf eine separate Walletadresse zu senden, damit eine eindeutige Dokumentation möglich ist. Dies wäre dann wohl der Fall, wenn ich meine Pay Token auf eine separate Walletadresse verschiebe und dort >1 Jahr liegen lasse.

 

Lediglich die Gewinnbeteiligung bei TenX müsste dann noch versteuert werden (diese hat ja nichts mit Kursgewinnen zu tun, ich stelle mir dies eher wie eine Dividende vor), sowie die kurzfristig entstandenen Gewinne bei Währungswechsel ETH-PAY und zurück ETH-EUR. Halte ich die Pay Token weniger als 1 Jahr, so wäre auch PAY-ETH steuerpflichtig.

 

 

 

Ich hoffe meine Ausführung ist so weit korrekt ;)

Bearbeitet von Äther
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Es ist immer am besten jeder fragt es bei seinem zuständigen FA nach. Denn die verschiedenen FA haben durchaus unterschiedliche Auffassungsgaben. Genauso verhält es sich bei verschiedenen Steuerberatern ;)

Man kann einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen, alles andere ist mMn unötig, da weiterhin keine Rechtssicherheit besteht. 

Bearbeitet von c0in
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Erscheint mir korrekt wieder gegeben.

 

Bei der Gewinnbeteiligung kann es nochmal spannend werden.

 

Bei Immobilien ist es so, dass diese erst nach 10 Jahren steuerfrei "privat veräussert" werden können, wenn Du Einkünfte aus deren Vermietung erzielst.

 

Derzeit kenne ich das so, dass dies 1:1 auf Crypto-Währungen übertragen wird: Sobald die Cryptowährung im Lending ist, kannste erst nach zehn Jahren die Kursgewinne steuerfrei mitnehmen.

 

Aus dem Grund sehe ich alle Coins, die Gewinnbeteiligungen (oder auch Zinserträge) so an als wenn ich sie kein Jahr liegen lasse.

 

Die Dividende dürfte jedoch nur in den Kapitalertragssteuersatz von 25% fallen und somit darfst Du Dir dafür eine eigene KAP-Bescheinigung schreiben, denn die Börsen machen das nicht.

 

Aber auch hier: Bei Kleinkram würde ich da keinen Aufwand betreiben - liegen die Gewinne jedoch im oberen 5-stelligen Bereich, wird es sehr spannend um steuerrechtlich sauber zu sein.

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Man kann einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen, alles andere ist mMn unötig, da weiterhin keine Rechtssicherheit besteht. 

 

Gute Idee - das wird mein nächster Schritt sein.

 

Vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten. Wenn ich vom FA hierzu eine Rückmeldung habe, werde ich nochmal eine Antwort posten - insbesondere bezüglich der Gewinnbeteiligung vielleicht ganz interessant.

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