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HL0212

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 Der Support antwort nicht ( ohne Begruendung warum)

 Sie haben meinen Ausweis, 2 x ingegsamt schon

- Alle Käufe die ich tätigte, kamen von meinem Bankkonto und keinem anderen

- Ich habe mich gemäß ihrer Vorschriften identifiziert

- Sie haben mir verweigert den angeblichen Fremdzugriff genauer zu erklären. Wo ist das IP Protokoll? Ich habe darum gebeten, es wurde mir verwehrt

-   Ich schickte die Login Historie die ich jetzt hier veröffentliche und bat ihn darum mir zu erklären wo genau der Fremdzugriff denn stattgefunden hätte – ich kann ihn nämlich nicht erkennen in meinem Bitcoin.de Konto.
-   Er antwortete nicht, ich bat ihn um einen Rückruf und Termin im Buero Bitcoin.de – es kam kein Rückruf, es kam auch keine Antwort mehr. Ich hatte ihn auch darauf aufmerksam gemacht das man im Internet bereits über ähnliche Vorkommnisse lesen kann und ob ich mir jetzt Sorgen machen muss nun auch davon betroffen zu sein
-   Es ist nun bereits nur noch ein Monolog ueber 3 Monate,  kein Rückruf, keine Mail, Support antwortet nicht mehr da er vermutlich noch nach einer Erklärung sucht wie er seine Fremdzugriffsbehauptung mit der Login Historie übereinbringen kann
-   Es ist außerdem erstaunlich das der Support sich anmaßt angeblich anhand von per über das Internet geschickten Personalausweiskopien ein besseres Identifizierungverfahren entwickelt zu haben, als die deutsche Post mit ihrem Postident.

Das alles lässt mich zu dem Schluss kommen das es sich hier um eine ausgeklügelte Betrugsmasche handelt. Ich kann mir ganz sicher sein das es sich hier um Betrug handelt und kann das Kind ruhig beim Namen nenne, denn Wikipedia sagt dazu folgendes:
Der in § 263 StGB normierte Tatbestand des Betrugs lautet seit seiner letzten Veränderung am 26. November 2015 wie folgt:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

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