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Anforderungen an Steuererklaerung von Finanzaemtern


Jokin

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

Moin,

Also ich habe meinen halben Urlaub mit verbracht, 2016 und 2017 mit Cointracking aufzuarbeiten. Ja, ich gehöre zu denen die es schleifen haben lassen und nun nachträglich für 2016 die Steuerschuld begleichen muss.

Ich habe bis auf 4 Rundungsfehler alles fertig (das Finanzamt möge es mir verzeihen, es geht da um, 1 stellige Beträge)

 

Folgende Probleme noch zu lösen :

 

Meine BTC Bestände passen nicht, zum einen wegen dem Finex Hack und der BFX Geschichte wobei mir auch der Cointracking support scheinbar nicht helfen kann.

Habe eine Bitwala Karte, die ich für "instant" täusche genutzt habe, also "nachweislich" kein Gewinn und keine Spekulation. Mit Fifo aber trotzdem nicht zu vereinbaren werde ich also dies unter Auszahlungen verbuchen, schließlich war es auch nichts anderes. Denn das Fiat für den instant tausch ist ja in der Gewinnermittlung schon als "zu versteuernder Gewinn" berechnet

Depot Trennung ist nicht mehr zu schaffen, ein heilloses durcheinander. Also nur buy & sell = Gewinn = Steuer

 

Status :

Mit dem Finanzamt habe ich heute telefoniert, um zu klären wie ich auch nachträglich meine Steuerschuld begleiche. Nachdem ich meinen Gesprächspartner dann aufklären musste wie Crypto zu versteuern und anzugeben ist, sagte mir der freundliche Herr ich soll meine SO Anlage für 2016 machen und nachreichen.

Das werde ich machen mit den Zahlen von meinem Cointracking report, selbiges bald mit der Steuererklärung von 2017. Mit einem Anhang das ich mit meinen Unterlagen transparent und nach bestem Wissen und Gewissen selbstvertändlich zur Verfügung stehe .

Das bischen was ich an BTC noch habe wird bei Veräußerung wohl auch in die Steuer fließen, da ich im Falle wohl die Steuerfreiheit leider nicht nachweisen  kann, meine Altbestände werde ich stur halten bis Steuerfreiheit, denn diese kann ich nachweisen.

 

weiteres Verfahren :

- Ich werde keine Ausgaben planen und mich auf ein fleißiges hin und her mit dem Fiskus einstellen.

- zu meinen Beständen werde ich mich nur auf ein Verlangen äußern, und auch nur nach rechtlicher Prüfung meinerseits, ich denke das ist erst mal privat und bei Veräußerung bin ich ja ohnehin wieder in der Rechtfertigungspflicht.

- Gehe vorerst auch nicht zu einem Steuerberater sondern warte erstmal in welchem Umfang das Finanzamt auf mich zu kommt

So,

ich habe somit jeden Gewinn den ich gemacht habe angegeben, denke mehr kann man nicht tun und mehr ist nicht meine Aufgabe (meine Meinung), ehrlicher kann ich nicht sein !

Falls was nicht stimmt oder mir was auch immer unterstellt wird, werde ich froh sein über meine Premium Rechtschutz :-). Werde weiteren Verlauf hier mitteilen da es , wie ich finde viel zu wenig tatsächliche Erfahrungswerte gibt.

Frohes Neues !

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Launisch
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Hallo,

weiß jemand ob das FA nach Einreichen der Nachweise (Excel-Tabellen o.Ä.) für die Krypto-Einkäufe noch Zugangsdaten für die jeweiligen Exchanges verlangt oder diese auffordert, die Daten herauszugeben, um sie bestätigen zu lassen? 

Bei bitcoin.de und Kraken wäre es relativ leicht, da dort eine Verifizierung notwendig war, und dort alle Daten wie Name, Kontonummer und Adressen hinterlegt sind. D.h. sie könnten konktrret nach Herr Mustermann aus Musterhausen fragen. In der Vergangenheit ist es wohl schon vorgekommen, dass bitcoin.de die Daten rausgibt.

Was ist aber z.B. mit Bittrex (Sitz in den USA) und Bitfinex (Hongkong) wo die Registrierung nur mit einer Email-Adresse erfolgte? Würde das überhaupt gehen? 

MfG

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Dass bitcoin.de die Daten an das FA weitergibt steht meines Wissens außer Frage. Steht auch auf deren Homepage.

Die Frage wäre, ob die Chinesen und Ammis das auch so handhaben. Dass sie die Daten nur anhand einer Email-Adresse rauszugeben, halte ich persönlich auch für sehr unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, da es bereits einen Steuerdatenaustausch zwischen den Ländern gibt. Wenn bei bitcoin.de und bitfinex z.B. die selbe Email-Adresse angegeben wurde, wäre es ja eindeutig zuordenbar. 

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Ich habe 2017 nur Coins gekauft, habe also maximal einen Gewinn erzielt in der Zeit in der ich BTC von Kraken zu Bittrex gesendet habe und sich währenddessen der Preis von BTC geändert hat. 2017 ist es für mich noch recht einfach zu handhaben, denke ich zumindest. Ist es möglich EUR/USD, EUR/BTC Daten in eine Excel Datei zu importieren und zwar möglichst Sekunden genau? Sonst müsste ich die Daten jeweils nachgucken, wäre bei 25 Trades jetzt auch nicht so der Aufwand, aber ich würde gerne auch schon eine Basis für 2018 schaffen und unabhängig von Cointracking sein.

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vor 13 Minuten schrieb oldwiseman:

Ich bin Steuerberater. Doch das ist was Neues! Das derzeitige Steuerrecht deckt es meiner Meinung nach nicht ab.

Ich bin kein Steuerfachmann, doch meine haben damit keine Probleme.
 

Zitat

Mein guter Rat: Mit offenen Karten gegenüber den Finanzamt spielen.

Das sollte man als selbstverständlich ansehen.

Bearbeitet von c0in
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vor 35 Minuten schrieb KryptoSteuertipps:

Kursgewinne, die ich teilweise mit 0% Einkommenssteuer versteuern durfte

Das ist keine Kunst, da brauch ich kein 37-Euro-Buch zu.

(12 Monate liegen lassen)

... geh bitte woanders werben. Danke.

Am 2.1.2018 um 17:58 schrieb Kimi:

weiß jemand ob das FA nach Einreichen der Nachweise (Excel-Tabellen o.Ä.) für die Krypto-Einkäufe noch Zugangsdaten für die jeweiligen Exchanges verlangt oder diese auffordert, die Daten herauszugeben, um sie bestätigen zu lassen? 

Ja, in meinem Fall wird es so sein.

Am 2.1.2018 um 14:35 schrieb Launisch:

Gehe vorerst auch nicht zu einem Steuerberater sondern warte erstmal in welchem Umfang das Finanzamt auf mich zu kommt

Ich rate dennoch dazu mit einem Steuerberater zu sprechen.

 

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vor 20 Minuten schrieb oldwiseman:

Ach Du hast gleich mehrere Steuerberater. Man gönnt sich ja sonst nix.

Achja, es hat sich erwiesen das nicht alle die nötige Kompetenz haben.

Bearbeitet von c0in
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vor 16 Minuten schrieb oldwiseman:

Kompetentz ? Womöglich Kompetänz oder doch Kompätäntz

Ach so einer bist du, der sich belustigt, bzw. spöttisch reagiert, wenn man sich vertippt (tz liegen nebeneinander;)).
Wenn das deine Kompetenz wiederspiegelt ist es doch fein. Weiter so.
Nur zu deiner Info, ich wollte dir damit nicht zu nahe treten, falls du dich angesprochen gefühlt hast;)

 

Bearbeitet von c0in
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  • 1 Jahr später...
vor 48 Minuten schrieb dxtr:

Muss der Tausch von Coins in andere Coins angegeben werden oder reicht es, wenn man angibt, dass Coin A zum Zeitpunkt X für den entsprechenden Wert gekauft wurde?

Es heißt "Veräußerungs"-Geschäfte.

Somit werden Anschaffungen nur dann angegeben, wenn sie zu einer steuerbaren Veräußerung gehören.

Wenn Du also von Coin A in Coin B tauschst und den Coin A noch keine 12 Monate lang besitzt, dann gibst Du die Veräußerung von Coin A an - die Anschaffung von Coin B interessiert niemanden solange Du ihn besitzt.

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