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Interessantes zu Steuern, Video, Links, usw.


c0in

Empfohlene Beiträge

Man beachte diesen Interessanten Punkt.
 

Zitat

Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). 

Das nenne ich mal Krypto freundliche Gesetzgebung.

Bearbeitet von c0in
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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

*up*

In diesem Thread steht alles was man wissen muss... informiert euch aus Eigeninteresse. Generell sei auch der Besuch eines Steuerberaters empfohlen!

Die wichtigsten drei Punkte für Privatanleger:

* es zählt nicht der KESt-Steuersatz, sondern der persönliche Einkommenssteuersatz

* nicht nur das "auscashen" ist steuerpflichtig, sondern auch der Tausch zwischen Kryptowährungen

* Steuerfreiheit nach 1 Jahr hodl

Bearbeitet von syl
Ergänzung
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  • 3 Wochen später...

Steuerfreien Gewinn (>12 Monate) in der ESt angeben?

vor 28 Minuten schrieb HighLife:
Bearbeitet von c0in
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  • 4 Wochen später...

Hab mir die Videos von Österreich angeschaut, werd aber nicht schlau davon. Wie schaut es jetzt genau aus wenn man Mining betreibt? 

Muss man sich als Gewerbe anmelden ? Kann man es privat machen?? 

Was ist denn genau steuerlich anzugeben ? 

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vor 4 Stunden schrieb Tim1984:

ACHTUNG !!!

Das hier ist nicht ganz richtig:

Zitat

Bei Privatanlegern, die auf sogenannten Social-Trading-Plattformen – etwa AvaTrade, IGMarkets, Coinbase, Binance, Bitfinex, eToro – über derivative Finanzinstrumente, wie CFDs oder Optionen, auf steigende oder fallende Kurse von Kryptowährungen setzen, ohne diese selbst zu besitzen, stellen Gewinne und Verluste grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG (sog. Termingeschäftsgewinne) dar, auch bekannt als Termingeschäftsgewinne.

... denn bei Coinbase, Binance und Bitfinex erwirbt man echte Coins und nicht nur Zertifikate auf Coins.

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