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Interessantes zu Steuern, Video, Links, usw.


c0in

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Travin:

Da es viele betrifft: Bezüglich der Sachlage die Verluste mit den Gewinnen ausgleichen zu können:  https://www.yourxpert.de/antwort/bitcoin-verlustruecktrag-und-umsatzssteuer.m9192.html

Das heißt man kann auch  Verluste mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen, die Steuererklärung aus dem Vorjahr wird dann nachträglich geändert? 

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vor 8 Minuten schrieb Ulli:

Ich glaube, er ist damals ins neue iota-forum umgezogen.

Hmm, kann ich mir fast nicht vorstellen. Ist ja eigentlich für alle Themen zu haben gewesen. Vielleicht ist im zum Verhängnis geworden das er quasi der Kumpel von h*** war ?

Schade, ich hab seine Beiträge hier als Bereicherung gesehn. 

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  • 9 Monate später...
  • 2 Wochen später...
  • 2 Monate später...
  • 5 Monate später...
  • 2 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

Da geht's uns hier ja noch richtig gut, denn in Neuseeland unterliegen einige Kryptos der MwSt.

... “schlägt das neuseeländische Finanzamt vor, Kryptowährungen gänzlich von der Mehrwertsteuer zu befreien, wohingegen Krypto-Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Dienstleistungen von Kryptobörsen, weiterhin unter die Mehrwertsteuer fallen.“

Quelle: https://de.cointelegraph.com/news/new-zealand-proposes-to-free-crypto-from-some-taxes-to-promote-growth

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

Bei der aktuellen Steuersoftware "WISO Sparbuch 2020" kann man jetzt den Steuerreport von Cointracking.info als CSV Datei direkt ohne Anpassungen importieren.  Erspart viel Arbeit, besonders wenn man viele Trades hat.

Gruß Pauli

 

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  • 1 Monat später...

In den nächsten Wochen gibt es von "essra" diverse Episoden in Sachen Crypto und Steuern. Er macht das zusammen Klaus Himmer von CryptoTax. Das könnte für den einen oder anderen Foren User interessant sein.

Hier ein wenig "geplänkel" und Plaudereien von beiden. Es geht z.B. über Frisuren *hust* ;). Aber 4 Minute stellt sich Klaus Himmer vor.

 

 

Bearbeitet von Gast
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Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Videoreihe zum Thema Steuern mitm Klaus von CryptoTax gestartet. Schaut einfach mal rein.. hier die komplette Playlist und die ersten Videos... nach den unten verlinkten folgen dann noch die Episoden:

#5: Masternodes & Staking
#6: Vesting & Streit mit dem Finanzamt
#7: Trading im Ausland oder zuhause?
#8: Welche Nachweise will das Finanzamt?
#9: Bitcoin für Freunde kaufen - und dann?
#10: Gibt es illegale Coins?


Ich hoffe so dem ein oder anderen hier weiter helfen zu können.

cheers,

Jan

 

 

 

 

 

 

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In diesem Video aus der Reihe "Krypto Steuer Spezial" mit Klaus Himmer von CryptoTax geht es um Staking, Masternodes und Masternode-Shares.

Ich hoffe dem ein oder anderen ist es eine Hilfe.

 

 

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  • 3 Wochen später...
Am 10.5.2020 um 10:25 schrieb essra:

Ich hoffe so dem ein oder anderen hier weiter helfen zu können.

Wollte grad den Link zu euren SteuerVideos hier teilen weil ich sie gut gemacht und informativ finde. 

Hier noch der Link zu eurer Steuerplaylist. 

https://www.youtube.com/playlist?list=PLezjIZ7HhCwejW0M_nhjwXK7vi6ouCJ2e

 

 

 

 

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  • 1 Monat später...

Hi essra!

Erstmal vielen Dank für die Q&A-Session auf Youtube. Aber 4 Fragen bleiben für mich offen: ihr sagt ja selbst immer, dass security-token nicht bei der Beantwortung berücksichtigt werden. Der Nexo-Token ist aber mMn ein Currency-Utility-Security Token. Man kann mit ihm zahlen ("Currency") , er reduziert die Darlehenszinsen bei Rückzahlung eines Defikredits ("Utility") und er ermöglicht es Dividenden zu erhalten, in Höhe von 30% des Nettogewinns von NEXO ("Security"). Außerdem erhält man Sparzinsen auf Kryptos, die im Savingwallet von Nexo liegen. Daraus ergeben sich min. 4 Fragen: 1.Kann ich die Nexo-Token also nicht einfach steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei verkaufen? 2.Wenn ich die Coins sich im Savingwallet tgl. verzinsen lasse, dann verlängert sich die Haltedauer auf 10 Jahre (äquivalent zu einem Haus, welches Mietzins für mich generiert oder ein Auto, welches ich vermiete)? 3.Die Dividenden-Ausschüttung, welche selbst auch in Kryptos erfolgt, ist diese dann wie Stakingertrag zu handhaben oder wie ein Kapitalertrag aus Aktien (Wert zum Zeitpunkt des Erhalts wie eine Aktiendividende bei der Steuererklärung angeben)? 4.die Krypto-Zinsen, welche ich tgl gutgeschrieben bekomme muss ich auch jeden Tag in Fiat umrechnen, dann über das Jahr addieren und am Ende auch wie Zinsen auf Festgeld angeben um diese wie Kapitalerträge zu besteuern?

Viele Grüße 

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  • 3 Wochen später...
  • 3 Monate später...
  • 5 Wochen später...
vor 21 Minuten schrieb ngt:

Es scheint soeben ein ziemlich hinterhältiges Gesetz in Kraft getreten zu sein, das insbesondere für Privatpersonen nachteilig ist, die mit Derivaten handeln:

 

Ja, ich hab ehrlich gesagt nicht dran geglaubt, dass das durch geht. Damit ist Traden in Deutschland quasi nicht mehr möglich. Macht mich echt sprachlos...

Vor allem bin ich gespannt, wenn im nächsten Jahr die "Horde" in den Kryptomarkt einfällt und alle auf Binance wie die Verrückten mit der Hebelei experimentieren, das gibt massenweise Privatinsolvenzen, selbst wenn diese Leute auf stand diesen Jahres noch mit blauen Augen hätten davon kommen können.... Wirklich heftig, ich hoffe, dass wir hier ein paar davor bewahren können, denke aber das ist aussichtslos...

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https://www.private-banking-magazin.de/ab-2021-und-bis-10000-euro-verluste-aus-termingeschaeften-lassen-sich-kaum-noch-verrechnen/

Zitat

Wenn der Trader zukünftig in einem Jahr Optionsgeschäfte mit einem Gewinn von insgesamt 1.000.000 Euro und Geschäfte mit einem Verlust von insgesamt 800.000 Euro realisiert, muss er ab 2021 nicht nur auf den Gewinn von 200.000 Euro, sondern auf 990.000 Euro Abgeltungsteuer zahlen. Das liegt daran, dass er von den gesamten Verlusten in Höhe von 800.000 Euro nur 10.000 Euro mit entsprechenden Gewinnen verrechnen kann. Die Abgeltungsteuer übersteigt damit den wirtschaftlichen Vorteil. Die verbleibenden Verluste von 790.000 Euro werden auf die Folgejahre vorgetragen und können jährlich nur in Höhe von 10.000 Euro mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Der Verlustvortrag wäre dann frühestens nach 79 Jahren verbraucht.

 

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