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Ein Punkt ist mir immer noch unklar und alles was ich dazu ergoogeln kann, ändert daran leider nichts.

 

Wie ist es mit Nebenkosten, die im Rahmen der privaten Krypto-Geschäfte anfallen: darf ich diese Kosten z. B. für einen Hardware-Ledger von den Gewinnen aus Krypto-Geschäften im Rahmen der Privaten Veräusserungsgeschäfte nun abziehen oder nicht?

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  • 2 Wochen später...
vor 1 Stunde schrieb Nachtmensch:

Frankfurt School Blockchain Center

"Steuerschätzung: 1,2 Mrd. Euro Steuereinnahmen für das Steuerjahr 2020 durch Kryptowährungen..~ 2% des gesamten veranlagten Einkommensteueraufkommens (ca. 63,7 Mrd. Euro)"

 

Ich bin mal gespannt wo wir in 5 Jahren von den % her stehen..

 

 

In dem Artikel hat man in der Zusammenfassung es auch gut beschrieben das der Übergang von der virtuellen Welt in die reale Welt zwecks auscashen einfacher zu besteuern wäre.

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vor 16 Stunden schrieb Acura360:

 

In dem Artikel hat man in der Zusammenfassung es auch gut beschrieben das der Übergang von der virtuellen Welt in die reale Welt zwecks auscashen einfacher zu besteuern wäre.

Wird der Staat niemals machen, auch wenn man von unserer Seite nur darauf hoffen kann, dass doch. Ohne den Druck und die Bringschuld von "taxable events" immer wenn man handelt, würden die meisten einfach das Vermögen in USDC etc parken und mit DeFi ihre Prozente ziehen. Darauf fielen dann sicher Steuern an, aber auf das eigentliche Vermögen eben nicht. Man kann nur hoffen, dass der Fiskus so dumm ist.

Bearbeitet von FiverrPajeet
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Neuigkeiten:

 

Zitat von Steuerfachanwalt Dr. Prof. Andres: So sehr die Bedeutung von Kryptowährungen für den Fiskus theoretisch wächst: Das aktuelle Steuerrecht sei vollkommen ungeeignet, um die Besonderheiten der mehr als 8000 existierenden Kryptowährungen zu erfassen, findet Jörg Andres, Anwalt für Steuerrecht: „Bei der Besteuerung von Kryptowährungen trifft die analoge Gesetzesvergangenheit erkennbar hart auf die digitale Kryptozukunft.“

Die Studienautoren kritisieren, dass es bislang „keine rechtliche Qualifizierung blockchainbasierter Assets für Zwecke der Ertragsbesteuerung“ gibt. Die Leidtragenden seien letztlich Anleger, die in Kryptowährungen investieren – und ihre Trades für die Steuererklärung kompliziert dokumentieren müssen. Dieses enorme Steuerpotenzial könnte zugleich einen erheblichen Steuerausfall im zumindest dreistelligen Millionen Eurobereich bedeuten.

Wie konnte es dazu kommen?

Immerhin ist der bundesdeutsche Gesetzgeber in Kryptosachen noch immer nicht aktiv geworden, d.h. die Besteuerung von Kryptowährungen ist nach wie vor im Einkommensteuergesetz – im Gegensatz zu einem kryptoaffinen Land wie Südkorea – nicht ausdrücklich geregelt.

Dieses Defizit hat gravierende Folgen:
Die Finanzverwaltung vertritt notgedrungen die wenig differenzierende Auffassung, alle „Krypto Assets“ könnten auf dieser unbestimmten Gesetzesgrundlage gleichmäßig besteuert werden. Allerdings ist nicht definiert, was ein „Krypto Asset“ genau sein soll. Bei derzeit mehr als 8.200 bekannten teilweise völlig unterschiedlichen Kryptowährungen erscheint die Frage durchaus berechtigt. Auch die speziellen Eigenschaften einer Kryptowährung bleiben dabei völlig unberücksichtigt.
Solange hier kein höchstrichterliches Urteil gefällt worden ist, kann jedenfalls nicht von einer klaren Rechtslage die Rede sein.
Das ist Ihre Chance als Betroffener.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, der die Studie mit initiiert hat, kommentiert die Ergebnisse:

„Die Lethargie des Gesetzgebers verursacht in der Beratungspraxis weiterhin laufend Unsicherheiten, sowohl auf Seiten der Mandanten, als auch auf Seiten der Finanzverwaltung. Dies wirkt sich insbesondere auch im Bereich des Steuerstrafrechts aus. Schließlich kann bei einer derart unausgegorenen Gesetzesgrundlage Betroffenen nicht ohne Weiteres eine versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, wenn Kryptogewinne unvollständig oder vermeintlich nicht korrekt deklariert worden sein sollen. Immerhin gibt es noch immer keine verbindlichen Vorgaben dazu, wie eine Steuererklärung zu Einkünften aus Kryptogeschäften überhaupt strukturiert sein muss.“

 

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/bitcoin-ripple-und-ethereum-kryptowaehrungen-koennten-dem-fiskus-fast-1-3-milliarden-euro-steuereinnahmen-bringen/26799664.html?ticket=ST-4658851-DVxOQBsCUdLnrOAtacSf-ap4

 

 

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Was ist denn, wenn ich Jahr lang Bitcoin habe, dann verkaufe. Nehmen wir an - einen kompletten Bitcoin. Ich mache dann z.B. 60.000€ damit im Jahr 2022. Muss ich das ja nicht in der Steuerklärung angeben.

 

In dem oben verlinktem Video sprechen die davon, dass dann die Steuerfahndung den PC und den Netzwerkfähigen Drucker mitnehmen.

Also trage ich das dann lieber ein. Aber wo?

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vor einer Stunde schrieb o0Julia0o:

O.k., und im Jahr 2022 oder 2030? Also wenn ich verkaufe. Sollte ich dann das Kaufdatum mit angeben? Wo trage ich das dann ein? Also den Wert den ich beim Verkauf bekommen habe & das Kaufdatum? Müssen tue ich ja beides nicht.

Du kannst steuerfreie Gewinne in deiner Steuererklärung im Formular nicht angeben, dafür gibt es keinen extra Reiter dafür. Das FA kommt selbst auf DIch zu und verlangt dann die NAchweise - Meist sind das die Belege zwecks kaufdatum, FIAT Überweisung an die Börse . Solche Dinge halt.  Manche informieren jedoch das FA vorab schon das sie planen demnächst hohe Summen auszucashen die steuerlich nicht relevant sind da älter als 12 Monate.

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vor 25 Minuten schrieb lost90:

also gebe ich an 0,5btc gekauft zu haben in der 2020steuerklärung sollte ich 2022 die 0,5btc verkaufen sollten rückfragen ausbleiben?

Steuerlich sind Bitcoins wie Fahrräder, Autos, Schmuck, Pantoffeln. Gibst du bei der Steuer an, dass du dir ein Auto gekauft hast, falls du das irgendwann mal mit Gewinn verkaufen solltest?

Was das Finanzamt sehen möchte:  Ding XY, verkauft am yyyy-yy-yy für €€€€, hatte ich gekauft am xxxx-xx-xx für €€, hab Gewinn gemacht: €€.

 

that being said.. 

Das FA freut sich vielleicht auch über eine Anlage zur Erklärung. Da kann man natürlich etwas plausibler die Ganze Sache darlegen.

Bearbeitet von fox42
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vor 3 Stunden schrieb Acura360:

 Solche Dinge halt.  Manche informieren jedoch das FA vorab schon das sie planen demnächst hohe Summen auszucashen die steuerlich nicht relevant sind da älter als 12 Monate.

Und wenn ich das nicht vorher tue, dann kassieren die meinen PC und meinen Drucker ein? So wird es in dem Video ja gesagt.

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vor 2 Stunden schrieb fox42:

Was das Finanzamt sehen möchte:  Ding XY, verkauft am yyyy-yy-yy für €€€€, hatte ich gekauft am xxxx-xx-xx für €€, hab Gewinn gemacht: €€.

Wenn ich ein Fahrrad oder Auto verkaufe, schreibe ich das aber auch nicht in die Steuererklärung.

 

Was bedeutet Gewinn? Einkaufspreis: 10€, Verkaufspreis 30€. Gewinn 20€? Oder ist der Gewinn dann 30€? Was ist mit Kosten in dem Kauf- und Verkaufszusammenhang. Was mit Lagerkosten - Trezor, meine Arbeitszeit und Co.? Und an welcher Stelle in der Stuererklärung trage ich das ein? Einfach auf Extrazettel?

 

Was ist, wenn der Coin schon länger als 10 Jahre in meinem Besitz war. Muss ich dann überhaupt noch einen Nachweis über den Kauf geben? Was ist in diesem Zusammenhang mit einer Gabelung, welche ich verkaufe. Also Bitcoin am 1.1.2010 gekauft. Gabelung am 5.1.2010 passiert. Gabelung am 2.1.2020 verkauft.

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vor 3 Minuten schrieb o0Julia0o:

Wenn ich ein Fahrrad oder Auto verkaufe, schreibe ich das aber auch nicht in die Steuererklärung.

Wenn du da steuerpflichtigen Gewinn machst, solltest du das besser tun. In der Realität ist das aber natürlich eher selten der Fall, dass man sein Auto nach weniger als 12 Monaten und dann noch mit Gewinn verkauft...

vor 4 Minuten schrieb o0Julia0o:

Was bedeutet Gewinn? Einkaufspreis: 10€, Verkaufspreis 30€. Gewinn 20€?

Ja. Du hast am Ende 20€ mehr als vorher -> 20€ Gewinn.

vor 7 Minuten schrieb o0Julia0o:

Was ist, wenn der Coin schon länger als 10 Jahre in meinem Besitz war. Muss ich dann überhaupt noch einen Nachweis über den Kauf geben?

Das FA will ja nichts wissen, was nicht steuerrelevant ist. Aber es schadet nicht, das ganze nachweisen zu können, falls eine Steuerfahndung mal nachschaut, ob die 100.000€ Überweisung wirklich komplett steuerfrei waren..

vor 5 Minuten schrieb o0Julia0o:

Was ist in diesem Zusammenhang mit einer Gabelung, welche ich verkaufe. Also Bitcoin am 1.1.2010 gekauft. Gabelung am 5.1.2010 passiert. Gabelung am 2.1.2020 verkauft.

Gabelung = Fork? Also z.B. BTC -> BTC + BCH? Oh, da gab es hier Meinungen zu. Weiß ich gerade nicht. Theoretisch hattest du ja beide Coins schon 10 Jahre.. Bsp. du verkaufst nach 10 Jahren das Lenkrad von deinem Auto und das Auto getrennt. Du hattest ja beides 10 Jahre.. Aber nagel mich nicht drauf fest..

 

  • Thanks 1
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vor 2 Stunden schrieb fox42:

Das FA will ja nichts wissen, was nicht steuerrelevant ist. Aber es schadet nicht, das ganze nachweisen zu können, falls eine Steuerfahndung mal nachschaut, ob die 100.000€ Überweisung wirklich komplett steuerfrei waren..

Danke! Also man muss Belege nicht länger als 10 Jahre aufheben, also müsste ich auch nicht nachweisen, wenn ich den BTC schon vor 10 Jahren geholt hätte. Richtig?

 

Darf dann die Stuerfahnung oder sonstwer einfach meinen PC und Drucker wegnehmen, um ihn zu überpüfen?

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vor 1 Stunde schrieb o0Julia0o:

Darf dann die Stuerfahnung oder sonstwer einfach meinen PC und Drucker wegnehmen, um ihn zu überpüfen?

Einfach mal so darf das erst einmal niemand. Ob die das in deinem konkreten Fall dürften, weiß ich nicht und kann wahrscheinlich nur ein Steuerberater vermuten und ein Anwalt beantworten können.

Ich bin beides nicht und hab deshalb keine Ahnung und nur eine Meinung :) 

vor 1 Stunde schrieb o0Julia0o:

Danke! Also man muss Belege nicht länger als 10 Jahre aufheben, also müsste ich auch nicht nachweisen, wenn ich den BTC schon vor 10 Jahren geholt hätte. Richtig?

Ich würde schon versuchen mindestens die drei Jahre nach Veräußerung eine Erklärung und möglichst auch Belege über die Herkunft parat zu haben.

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vor 20 Minuten schrieb fox42:

Ich würde schon versuchen mindestens die drei Jahre nach Veräußerung eine Erklärung und möglichst auch Belege über die Herkunft parat zu haben.

Ich meinte andersherum. 10 Jahre Aufbewahrungsfrist gilt ja für Fifanzdokumente. Wenn ich den Coin schon vor 11 Jahren geholt habe, dann hätte ich ja kein Dokument mehr heute, wenn das FA danach fragt.

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  • 4 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
vor 9 Stunden schrieb inyourmind:

Sehr informatives Video 👍- auch zum Staking und Lending 

 

Wollte ich auch gerade hier posten.

Super interessant, denn diese Punkte waren immer Streitfragen und nicht klar - Aussage von dem guten Herr Juhn (Anwalt für Steuerrecht):

- man KANN Verluste in Bitcoin mit anderen "sonstigen Einkünften" verrechnen. Interessant für Immobilien Abschreibungen !!!

- man muss die Gewinne, welche durch Bitcoin entstehen sofern man über 1 Jahr gehalten hat NICHT angeben, dies ist möglich aber NICHT erforderlich!

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Am 25.2.2021 um 16:26 schrieb q1221q:

- man muss die Gewinne, welche durch Bitcoin entstehen sofern man über 1 Jahr gehalten hat NICHT angeben, dies ist möglich aber NICHT erforderlich!

andere Steuerberater sagen, auch unter 1 Jahr Haltedauer muss man nix angeben in der Steuererklärung wegen Vollzugsdefizit.

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vor 6 Minuten schrieb o0Julia0o:

andere Steuerberater sagen, auch unter 1 Jahr Haltedauer muss man nix angeben in der Steuererklärung wegen Vollzugsdefizit.

Puuh, so sehr mit dem Feuer spielen würde ich nicht.

Aber ich schaue ohnehin, dass ich nur veräußere sobald die 365 + 1 Tage erledigt sind. So bin ich Stand heute, definitiv auf der sicheren Seite.

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