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c0in

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vor 2 Stunden schrieb o0dy:

@MFSteueranwalt

Da wir nun einen Steueranwalt hier im Forum haben.✌

Eine Frage, nimmst du auch Video-Wünsche an?

Zb. deine Sichtweise zu dieser Auslegung (im zitierten Video mit Timestamp)?

Ja, das würde mich auch mal interessieren warum Herr @MFSteueranwalt Figatowski zu einer völlig gegenteiligen Ansicht kommt, wie die Leute von Winheller.

Dabei würde mich besonders interessieren, wie sich etwas verlängern kann, was gar nicht mehr existiert :D

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vor 2 Stunden schrieb Philbert:

Ja, das würde mich auch mal interessieren warum Herr @MFSteueranwalt Figatowski zu einer völlig gegenteiligen Ansicht kommt, wie die Leute von Winheller.

Dabei würde mich besonders interessieren, wie sich etwas verlängern kann, was gar nicht mehr existiert :D

Oh,... hab garnicht aufgepasst dass das er war, der es anders gesagt hat. 😂 

Dann wirds noch interessanter. Muss aber auch sagen, vieles ist Argumentationssache und wenn man eine Analogie findet zum derzeitigen Recht, hat man schon gute Karten, sagt auch Winheller so. Aber wie ich auch in meinem Post sage, man könnte es eigentlich recht einfach umgehen.

 

 

Bearbeitet von o0dy
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vor 24 Minuten schrieb o0dy:

man könnte es eigentlich recht einfach umgehen.

Damit schießt du dir ins eigene Fleisch, weil du die Haltefrist resettest und damit nicht mehr nach einem halben Jahr ab Stakingbeginn z.B. verkaufen kannst. Verschenkst also die steuerfreien Gewinne am ewig lang gehaltenen Coin und läufst Gefahr in den Bärenmarkt zu geraten, weil der Staat nicht mit eindeutig formulierten Regelungen zu Potte kommt. Lass es laufen und schmuggel es dann mit der Steuererklärung durch. Zur Absicherung kannst du ein kurzes Begleitschreiben verfassen in dem du dann so tust als ob du dem FA helfen möchtest, trittst dann lang und breit auf Offensichtlichkeiten herum und bringst dein Zweifel-Anliegen nur ganz kurz. Die Durchschnitts-Ute vom FA wird das Schreiben nach 12 Wörtern zur Seite legen und dann hast du's geschafft, weil das FA dein Vorgehen nicht beanstandet hat. Klappt zu 99%. Und wenn nicht, lässt du die Hunde los.

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vor 1 Stunde schrieb FiverrPajeet:

Damit schießt du dir ins eigene Fleisch, weil du die Haltefrist resettest und damit nicht mehr nach einem halben Jahr ab Stakingbeginn z.B. verkaufen kannst. Verschenkst also die steuerfreien Gewinne am ewig lang gehaltenen Coin und läufst Gefahr in den Bärenmarkt zu geraten, weil der Staat nicht mit eindeutig formulierten Regelungen zu Potte kommt. Lass es laufen und schmuggel es dann mit der Steuererklärung durch. Zur Absicherung kannst du ein kurzes Begleitschreiben verfassen in dem du dann so tust als ob du dem FA helfen möchtest, trittst dann lang und breit auf Offensichtlichkeiten herum und bringst dein Zweifel-Anliegen nur ganz kurz. Die Durchschnitts-Ute vom FA wird das Schreiben nach 12 Wörtern zur Seite legen und dann hast du's geschafft, weil das FA dein Vorgehen nicht beanstandet hat. Klappt zu 99%. Und wenn nicht, lässt du die Hunde los.

So ein Unsinn. Abgesehen davon hast du mein "umgehen" wohl nicht verstanden. Einfach noch ein paar mal lesen 😏 

Wenn du in solch eine Gefahr läufst, solltest du vllt etwas anderes machen. Profitabel Spekulieren ist nichts für jedermann. 

Zitat

Zur Absicherung kannst du ein kurzes Begleitschreiben verfassen in dem du dann so tust als ob du dem FA helfen möchtest, trittst dann lang und breit auf Offensichtlichkeiten herum und bringst dein Zweifel-Anliegen nur ganz kurz.

Ja tu du mal.

Man tut nicht nur so, sondern erklärt ihnen wie es richtig funktioniert, bzw. lässt es erklären 😏 Dann brauchste auch nix schmuggeln 🤦‍♂️

Bearbeitet von o0dy
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Guten Morgen zusammen, 

sehr spannend, was hier so im Forum diskutiert wird.. 

Vorweg: ist alles nur meine persönliche (rechtliche) Meinung. Allerdings gibt es den Witz: "zwei Juristen, drei Meinungen" nicht von ungefähr. 

Schauen wir uns doch den Wortlaut von § 23 EStG mal an:

§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1. (...)
2.
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;

Das Gesetz spricht davon, dass ein Wirtschaftsgut (nach Auffassung der Finanzverwaltung jeder Coin etc.) zumindest in einem Jahr als Einkunftsquelle genutzt wird. Ich kann da keine Einschränkung entnehmen, dass die Nutzung als Einkunftsquelle im zweiten Jahr unschädlich sein soll. Warum schreibt der Gesetzgeber "zumindest", wenn dann doch nur das "erste" Jahr gemeint sein soll. Macht für mich nicht so richtig Sinn.

Wenn die Coins weg sind, dann sind sie natürlich weg. Wenn man nach Ablauf der Spekulationsfrist aber mit Lending oder Staking beginnt, kann ich dem Wortlaut nicht entnehmen, dass das keine Nutzung als Einkunftsquelle sein soll. Vielmehr dürfte nach dem Wortlaut die Verlängerung der Spekulationsfrist nahe liegen.

Das Problem ist wie folgt: der Gesetzgeber hatte was anderes gewollt (Verhinderung von Steuersparmodellen mit Container). So steht es in dem Gesetzentwurf zur Verlängerung der Frist auf 10 Jahre (Seite 58 rechte Spalte unten). Raus gekommen ist jedoch ein Wortlaut, der diese Beschränkung nicht in sich trägt.

Der Rest ist nun eine Auslegungssache. Was passiert ist, dass vielleicht dieses Jahr das BMF ein Schreiben rausbringt und diesen Punkt dann klärt. Alternativ muss man warten bis der Bundesfinanzhof die Frage entscheidet (das kann allerdings dauern).

Bis dahin sollte sich jeder gut überlegen, ob er entsprechende Gewinne gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt, da er eine bestimmte Rechtsansicht "sympathischer" findet. Sicherer scheint mir, den Sachverhalt beim Finanzamt zu melden und ihn mit guten Gründen zu widerlegen (da hat der Kollegen von Winheller schon etwas zu gesagt). Ich würde den Sachverhalt (d.h. einen Veräußerungsgewinn bei einer ggf. verlängerten Spekulationsfrist gegenüber dem Finanzamt jedoch nicht verschweigen). Aber das muss natürlich jeder für sich selbst verantworten.

Für die Tax Tools auf meiner Seite habe ich daher den sicherer Weg unterstellt, der (leider) zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist führt. 

Ich hoffe, dass das vielleicht ein wenig Klarheit gebracht hat.

 

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vor 3 Stunden schrieb MFSteueranwalt:

Das Gesetz spricht davon, dass ein Wirtschaftsgut (nach Auffassung der Finanzverwaltung jeder Coin etc.) zumindest in einem Jahr als Einkunftsquelle genutzt wird. Ich kann da keine Einschränkung entnehmen, dass die Nutzung als Einkunftsquelle im zweiten Jahr unschädlich sein soll. Warum schreibt der Gesetzgeber "zumindest", wenn dann doch nur das "erste" Jahr gemeint sein soll. Macht für mich nicht so richtig Sinn.

Und genau an der Stelle siehst du es meiner Meinung nach falsch:
"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre"

"Wirtschaftsgüter im Sinne von Satz 1" sind nämlich genau die, die noch innerhalb der 1 Jahres-Haltefrist liegen. Die die den Zeitraum bereits überschritten haben gehören da nämlich nicht dazu. Das Kalenderjahr wird deshalb genannt, weil die Haltefrist dieser Güter unabhängig vom Kalenderjahr liegt. 

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vor 3 Stunden schrieb MFSteueranwalt:

Das Gesetz spricht davon, dass ein Wirtschaftsgut (nach Auffassung der Finanzverwaltung jeder Coin etc.) zumindest in einem Jahr als Einkunftsquelle genutzt wird. Ich kann da keine Einschränkung entnehmen, dass die Nutzung als Einkunftsquelle im zweiten Jahr unschädlich sein soll. Warum schreibt der Gesetzgeber "zumindest", wenn dann doch nur das "erste" Jahr gemeint sein soll. Macht für mich nicht so richtig Sinn.

Weil es einmal um Kalenderjahre geht und einmal nicht. Du kannst mit einem Coin, der innerhalb der einjährigen Haltefrist liegt, in 2 Kalenderjahren Einkünfte haben ohne aus der Haltefrist heraus zu sein. Machts jetzt Sinn?

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vor 3 Stunden schrieb MFSteueranwalt:

Sicherer scheint mir, den Sachverhalt beim Finanzamt zu melden und ihn mit guten Gründen zu widerlegen (da hat der Kollegen von Winheller schon etwas zu gesagt). Ich würde den Sachverhalt (d.h. einen Veräußerungsgewinn bei einer ggf. verlängerten Spekulationsfrist gegenüber dem Finanzamt jedoch nicht verschweigen). Aber das muss natürlich jeder für sich selbst verantworten.

Das sehe ich ganz genau so. Man sollte alles offen legen und seine steuerliche Einschätzung begründen. Dann hat der Sachbearbeiter beim Finanzamt die Gelegenheit eine andere Sichtweise einzunehmen und man muss sich später nicht vorwerfen lassen, man hätte vorsätzlich Steuerverkürzung begangen.

 

vor 3 Stunden schrieb MFSteueranwalt:

Für die Tax Tools auf meiner Seite habe ich daher den sicherer Weg unterstellt, der (leider) zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist führt. 

Meiner Meinung nach ist es nicht die Aufgabe eines Steuerberaters von vorne herein (quasi in vorauseilendem Gehorsam) den für den Klienten steuerlich ungünstigsten Weg einzuschlagen, nur weil das der Weg ist, dem das Finanzamt mit Sicherheit zustimmt.
Da mache ich es (mit meinem Steuerberater und den steuerlichen Erläuterungen zu meinem Steuerreport von Winheller) dann doch lieber so, wie oben beschrieben. Und das nicht nur bei der fraglichen Halterfristverlängerung, sondern auch bei einigen anderen noch unklaren Einordnungen.

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vor 13 Stunden schrieb MFSteueranwalt:

Für die Tax Tools auf meiner Seite

Die hab ich mir grade mal angesehen...... 😶
Tjo, weiß nicht ob die so hilfreich sind, ehrlich gesagt....  Den Inhalt hätte man jeweils auch in 2 oder 3 Sätzen einfach so hinschreiben können.

Bearbeitet von Philbert
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  • 4 Wochen später...
  • 3 Monate später...
  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...

Für jeden der die Steuererklärung für die Kryptowährungen übersichtlich erstellen möchte, kann Cointracking nutzen.

Bei Cointracking können viele Börsen und Wallets über die Blockchains, API, csv etc. importiert werden. Manuelles eintragen ist natürlich auch möglich. Cointracking wurde mir von meinem Kryptosteuerberater empfohlen. Der Cointrackingsteuerbericht wird laut seiner Aussage von den Finanzämtern akzeptiert.

Unten habt ihr einen Link mit dem ihr 10% Rabat auf einen erweiterten Account bekommt. (Ich bekomme dann natürlich auch eine Prämie) Ist eine win-win Situation.

https://cointracking.info?ref=B970785

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  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...
Am 21.12.2021 um 15:47 schrieb Fioravanti:

 

Bei etwa Minute 32:00 geht  Florian (?!?) davon aus, dass sich die Haltefrist von 10 Jahren beim Staking nicht halten wird. Wie schätzt ihr ihn und seine Einschätzung ein? Wunschdenken oder begründete "Hoffnung"? Ja, ich kenne die ganzen Diskussionen um dem BMF-Entwurf. :-)

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vor 2 Stunden schrieb gaston5:

Bei etwa Minute 32:00 geht  Florian (?!?) davon aus, dass sich die Haltefrist von 10 Jahren beim Staking nicht halten wird. Wie schätzt ihr ihn und seine Einschätzung ein? Wunschdenken oder begründete "Hoffnung"? Ja, ich kenne die ganzen Diskussionen um dem BMF-Entwurf. :-)

Danke für das Video Fioravanti.

Ich finde es sehr informativ, vor allem weil es nochmal klar macht wie komplex die Staking/Lending Geschichte sein kann und das eine Excel-Tabelle alleine keine gute Idee ist. ;o))

*edit: Des weiteren auch noch mal den Vorteil von LP-Tokens erwähnt und ... nicht so schön die Wegzugssteuer in Östereich ab 1. März 2022. *ouch* Das betrifft dann zwar nur neue Anschaffungen, aber trotzdem hat man das zu wissen.

Wie das ganze nun in DE gehandhabt werden wird werden wir sehen. Ich hoffe darauf das es dieses Jahr mal ganz klar gesetzlich geregelt wird, damit es kein zu großes Durcheinander mehr gibt. Bis jetzt gehe ich von 10 Jahren aus, wenn es nicht der Fall ist bin ich happy.

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
*edit
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Am 30.10.2021 um 10:53 schrieb BriBumer:

Für jeden der die Steuererklärung für die Kryptowährungen übersichtlich erstellen möchte, kann Cointracking nutzen.

Mir platzt gleich der Schädel :D Bei mir stimmt es hinten und vorne nicht. 

Wie geht ihr mit den verschiedenen Exchanges um? Die csv. -Datei von Kraken ist super. Binance gibt die Einzahlungen nicht wieder. Wenn ihr die Coins zwischen den CEX&DEX, Metamask hin und her schiebt tragt ihr das alles manuell ein? 

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vor 58 Minuten schrieb Loukez:

Mir platzt gleich der Schädel :D Bei mir stimmt es hinten und vorne nicht. 

Wie geht ihr mit den verschiedenen Exchanges um? Die csv. -Datei von Kraken ist super. Binance gibt die Einzahlungen nicht wieder. Wenn ihr die Coins zwischen den CEX&DEX, Metamask hin und her schiebt tragt ihr das alles manuell ein? 

Probier mal Rotki, ich fahr damit ganz gut. Zum Abgleichen benutze ich noch Accounting. Cointracking benutze ich schon lange nicht mehr, da dort beim free-account keine Api Anbindung enthalten ist. ;o)) 

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vor 7 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Probier mal Rotki, ich fahr damit ganz gut. Zum Abgleichen benutze ich noch Accounting. Cointracking benutze ich schon lange nicht mehr, da dort beim free-account keine Api Anbindung enthalten ist. ;o)) 

Was meinst du mit zum Abgleichen benutzt du Accounting. Ist das eine Software ?

Danke schonmal - Ich probiere Rotki heute aus!

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vor 2 Minuten schrieb Loukez:

Was meinst du mit zum Abgleichen benutzt du Accounting. Ist das eine Software ?

Danke schonmal - Ich probiere Rotki heute aus!

Ooops, typo … ich meinte Accointing. Ist ähnlich wie Cointracking, Cryptotax, Koinly, etc.

Ich persönlich finde es jedoch von allen am besten — für meine Zwecke. ;o))

Zum Abgleichen, weil doppelt gemoppelt besser hält. Zusätzlich gibt es bei Accointing in der Free-Version ein paar Diagramme und Prognosen, die in Rotki nur in der Premium-Version zu haben sind. Ob man die nun braucht oder nicht ist etwas anderes. Für mich eher Spielerei. Da Rotki auf meinem älteren macOS nicht mehr läuft hatte ich mich, nach viel durchprobieren, für Accointing entschieden. Da mich Rotki jedoch schon immer gereizt hat und ich es früher gerne benutzt habe, habe ich es nun in einer VirtualBox unter Linux laufen. Ich denke jedoch darüber nach mir in naher Zukunft eine Rotki Lizenz zu holen. Zum jetzigen Zeitpunkt brauche ich sie nicht.

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vor 5 Stunden schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Der Tipp war gut, merci 👌 

Nachdem ich mir einen Überblick verschafft hatte, konnte ich alles nach und nach sauber eintragen bzw hochladen. Mein Portfolio dort stimmt schon mal. Für mich ist Accointing übersichtlicher als z.B Cointracking. Auch hatte ich keine Probleme beim hochladen/manuelles eintragen der Trades. 

Wie gut der Steuerreport am Ende  ist und was er mich kostet für 2021 werde ich berichten!

Loukez

 

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vor 19 Minuten schrieb Loukez:

Wie gut der Steuerreport am Ende  ist und was er mich kostet für 2021 werde ich berichten!

Bitte gerne. Unter Taxes —> Trading Tax Optimizer kannst Du auch sehen, ob es überhaupt sinnvoll ist einen Report zu erstellen.

Dort wird Dir Short term gains taxable this year und Long term gains taxable this year angezeigt … ;o))

 

PS. Einen Nachteil hat das ganze. Zumindest bei mir, funktioniert Custom Dates unter Trading Tax Optimizer nicht.

Deshalb bin ich auch froh Rotki zusätzlich zu nutzen und somit stört es mich nicht.

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
Typo … und Ergänzung.
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