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Interessantes zu Steuern, Video, Links, usw.


c0in

Empfohlene Beiträge

Am 13.2.2022 um 13:23 schrieb Loukez:

Mir platzt gleich der Schädel :D Bei mir stimmt es hinten und vorne nicht. 

Wie geht ihr mit den verschiedenen Exchanges um? Die csv. -Datei von Kraken ist super. Binance gibt die Einzahlungen nicht wieder. Wenn ihr die Coins zwischen den CEX&DEX, Metamask hin und her schiebt tragt ihr das alles manuell ein? 

Die Ein- Auszahlungen manuell eintragen.
Und sobald alles schön eingefplegt ist, würde ich jeden Trade sofort bei cointracking manuell dokumentieren um später nicht wieder die Importproblematik zu bekommen.

 

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  • 1 Monat später...

Finde es sehr schade, dass man als deutscher Staatsbürger das Staking / Lending auf Grund der möglichen 10-jährigen Haltefrist nicht wirklich nutzen kann.

Ansonsten finde ich die es gut, dass man nach einem Jahr seine Gewinne steuerfrei verkaufen kann. Das hält mich vom spekulieren bei kurzfristigen Pumps ab, wie z.B. ApeCoin, usw. :D

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  • 2 Wochen später...

https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/aktuelle-verfahren/detail/STAH220900003/

 

Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?

 

Liegt bezüglich der Aufdeckung von Transaktionen mit Kryptowährungen ein Vollzugsdefizit vor?

 

Der vorliegende Streitfall hat die Kryptowerte Bitcoin, Ethereum und Monero zum Gegenstand.

 

--Zulassung durch FG--

 

 

 

Geht anscheinend wohl um 3 Mill € seitens des klägers, bin gespannt.

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vor 45 Minuten schrieb Acura360:

https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/aktuelle-verfahren/detail/STAH220900003/

 

Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?

 

Liegt bezüglich der Aufdeckung von Transaktionen mit Kryptowährungen ein Vollzugsdefizit vor?

 

Der vorliegende Streitfall hat die Kryptowerte Bitcoin, Ethereum und Monero zum Gegenstand.

 

--Zulassung durch FG--

 

 

 

Geht anscheinend wohl um 3 Mill € seitens des klägers, bin gespannt.

zum Thema Vollzugsdefizit würde ich mir echt wünschen, wenn die Leute vor Gericht Argumente wie die meinen hier verwenden würden:

Denn mit "Die Börsen sind ja im Ausland" was sonst so gängige Argumentation ist, kommt man nicht weit und wurde ja auch bereits abgewiesen (Urteil Baden-Würtenberg vom 11.06.2021)

Kann man da irgendwen von kontaktieren, bzw. ist der Rechtsanwalt bei dem Verfahren bekannt, sodass ich den mal anschreiben kann?

Bearbeitet von Serpens66
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vor 8 Stunden schrieb Serpens66:

zum Thema Vollzugsdefizit würde ich mir echt wünschen, wenn die Leute vor Gericht Argumente wie die meinen hier verwenden würden:

Denn mit "Die Börsen sind ja im Ausland" was sonst so gängige Argumentation ist, kommt man nicht weit und wurde ja auch bereits abgewiesen (Urteil Baden-Würtenberg vom 11.06.2021)

Kann man da irgendwen von kontaktieren, bzw. ist der Rechtsanwalt bei dem Verfahren bekannt, sodass ich den mal anschreiben kann?

Ich glaube das könntest Du über das vorherige Finanzgericht Köln rausbekommen was mit vermerkt ist auf der Website.

Es geht denke ich nicht im großen um ausländische Börsen, eher um Privacy Coins - so auch genannt "Der vorliegende Streitfall hat die Kryptowerte Bitcoin, Ethereum und Monero zum Gegenstand." Wobei Monero noch nichteinmal die stärkste Privacy bietet was das Thema angeht.

Auch kommt dann noch das Thema mit dezentralen Börsen wie Uniswap oder BisQ hinzu.

 

Deine Argument in dem älteren Posting fand ich richtig gut geschrieben.

 

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  • 3 Wochen später...
vor 2 Stunden schrieb gaston5:

Das wäre wirklich ein Ding, wenn sich das bewahrheitet! Hab bisher auch nur den Tweet gesehen, gibt's da vielleicht noch eine zweite Quelle?!

Ich war schon immer der Meinung das diese 10 Jahren nicht machbar sind. Was sich alle darüber aufgeregt haben, obwohl noch garnichts beschlossen war.

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vor 6 Stunden schrieb gaston5:

Das wäre wirklich ein Ding, wenn sich das bewahrheitet! Hab bisher auch nur den Tweet gesehen, gibt's da vielleicht noch eine zweite Quelle?!

Soll wohl jetzt die Tage alles rauskommen.
Gerüchteküche sagt das es fürs nächste Jahr auch eine Gesetzesänderung geben soll bei Kryptos & der Besteuerung ...

 

 

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vor 20 Stunden schrieb alica:

Was sich alle darüber aufgeregt haben, obwohl noch garnichts beschlossen war.

Das Problem daran war, dass das Finanzamt sich bereits an dem Entwurf orientiert hat. Bei mir wurde alles so vom Finanzamt gefordert, wie es im Entwurf steht, obwohl das halt eigentlich nicht final war.

Bearbeitet von Serpens66
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  • 8 Monate später...

Es wäre schon wenn es einen Beitrag oder Video zu Forging gebe wenn als Beispiel Tezos coins aus dem Privatvermögen als Einlage verwendet werden für den Staking. Die zu betreiben ob solche Einlagen in das Betriebsvermögen übergehen oder nicht

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  • 6 Monate später...
vor 21 Stunden schrieb gaston5:

Interessanter Artikel - auch wenn ich ihn noch nicht 100% verstanden habe. Aber es hat jemand hinbekommen vor dem (deutschen) FA zu argumentieren, für staking rewards bei inflationärem Token keine Steuer auf selbige rewards zu zahlen. Finde ich spannend!

why-i-did-not-pay-taxes-on-staking-rewards-and-why-it-makes-sense

für staking lieber das Staking modell von RETH oder WBETH (binance) nutzen und Anbieter übererden das so anzubieten, um in Deutschland 100% sicher nach 1 Jahr komplett steuerfreie staking rewards zu haben. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking/rocket-pool-staking.html

zu dieser inflationslogik: ich muss auf meine Tagesgeldzinsen auch Steuern zahlen, obwohl die Zinsen weit weniger sind als die Inflation, also darauf sollte man sich eher nicht verlassen, dass das steuerfrei wird :D

Bearbeitet von Serpens66
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  • 3 Monate später...
  • 1 Monat später...
  • 3 Wochen später...

Bitcoin2go und Philipp Hornung erklärt die rechtliche Lage in Sachen Haltefrist, Staking usw. Doch für Neulinge im Kryptomarkt ganz interessant

Timestamps 00:00 - Intro 01:20 - Krypto steuerpflichtig? 02:53 - Freigrenzen 05:02 - Wie viel Steuern zahlen? 06:24 - Krypto Derivate Steuern 09:10 - Staking & Mining 11:40 - Airdrops 13:20 - NFTs 15:43 - Gewerblichkeit 17:17 - Steuerhinterziehung 19:23 - Steuererklärung 20:31 - Fazit, Tipps & Ausblick

 

 

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  • 2 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

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