spirimin Geschrieben 12. November 2017 Teilen Geschrieben 12. November 2017 kann ich Verluste aus einem Trade mit den Gewinnen aus einem anderen Trade (ggf. auch verschiedene Kryptowährungen) steuerlich verrechnen sofern sie sich innerhalb eines Jahres befinden? Dieses Thema gab es bestimmt schon mal in diesm Forum aber hab auf die schnelle nichts gefunden, dann: sorry Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 12. November 2017 Teilen Geschrieben 12. November 2017 Ja, kann man. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 12. November 2017 Teilen Geschrieben 12. November 2017 vor einer Stunde schrieb spirimin: sofern sie sich innerhalb eines Jahres befinden? Innerhalb "desselben Steuerjahres" -> Ja. Innerhalb "eines Jahres" im Sinne von 12 Monaten -> nicht zwingend. Auf diese Weise sind Gewinnoptimierungen möglich ... denn wenn man gerade so eben mit ein paar Euro ueber der 600-Euro-Freigrenze ist, dann empfiehlt es sich lieber ein paar Euro Verlust zu realisieren und die 600 Euro steuerfrei zu haben, als den Gesamtgewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Es sind auch Verlustvorträge möglich. Wenn Du in einem Jahr 500 Euro Verlust gemacht hast, kannst Du diese im Folgejahr gegen Deinen Gewinn gegenrechnen. (unter welchen Bedingungen das geht, muss ich noch genau verstehen, ist aber glaub ich nicht so schwer) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spirimin Geschrieben 12. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2017 danke euch! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spirimin Geschrieben 14. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2017 Am 12.11.2017 um 15:58 schrieb Jokin: Es sind auch Verlustvorträge möglich. Wenn Du in einem Jahr 500 Euro Verlust gemacht hast, kannst Du diese im Folgejahr gegen Deinen Gewinn gegenrechnen. (unter welchen Bedingungen das geht, muss ich noch genau verstehen, ist aber glaub ich nicht so schwer) und Gewinn kann ich u.U. auch mit Verlust des Folgejahres verrechnen, also genau umgekehrter Fall? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 14. November 2017 Teilen Geschrieben 14. November 2017 Ich denke nicht ... frag aber zur Sicherheit mal Deinen Finanzbeamten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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