CoinRexo Geschrieben 18. November 2017 Teilen Geschrieben 18. November 2017 Servus, der Titel sagt eigentlich bereits alles... Ich habe leider keinen passenden Beitrag zum Thema Verkauf von Hashrates gefunden. Also meine Frage: Weche Steuer zahlt man beim Verkauf von Hashrates für einen bestimmten Zeitraum? Beispielrechnung mit fiktiven Werten: Unternehmen X verkauft ein Paket mit 500MHs für 5000€ für einen Zeitraum von 12 Monaten an Person Y.Kosten für Person X: Stromkosten: 170€/Monat Miete: 400€/Monat Hardwareanschaffung: 2500€ einmalig Sonstiges: 200€/Monat UmSt: 950€ einmalig Nun meine Fragen: 1) zahlt man neben der UmSt auch die Gewerbe- und Einkommenssteuer? 2) Falls ja, in welcher Höhe? 3) Kann man die Steuer mit den oben angegebenen Kosten verrechnen? 4) Muss für nicht-Eu-Kunden die UmSt bezahlt werden? Danke im Voraus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rquermann Geschrieben 19. November 2017 Teilen Geschrieben 19. November 2017 Hallo, Der Verkauf von Hashrates ist eine Dienstleistung. Wird diese mit der Absicht -und Möglichkeit- der Gewinnerzielung erbracht, liegt ein Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus sonstigen Leistungen vor. Die Einkunftsermittlung erfolgt nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen, also Betriebseinnahmen abzgl. laufender Betriebsausgaben und Abschreibungen = Gewinn. Der Gewinn wird zu allen anderen Einkünften gerechnet und dann nach der Steuertabelle versteuert. Berechnung: www.abgabenrechner.de Die Steuer ist nicht mit Kosten/Gewinnen zu verrechnen. Die wird ohne jede Verrechnung aus dem Privatsäckel gezahlt und das wars. Einkommensteuer und Gewerbesteuer haben mit der Umsatzsteuer nichts zu tun und fallen parallel an. 2 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CoinRexo Geschrieben 19. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 19. November 2017 Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort. Leider habe ich das nicht ganz verstanden. Ich kenne das nur von Händlern, die jeden Monat 19%UmSt zahlen und am Ende des Jahres die Einkommenssteur abzgl. der bereits bezahlten UmSt zahlen. Fällt diese Dienstleistung auch unter diese Rubrik? Eine kleine Beispielrechnung für einen Monat mit den fiktiven Werten würde sehr hilfreich sein. Vielen Dank!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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