WilliBiti Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 Angenommen ich bin Gewerbetreiber z.B. im Handwerk oder sonst was und überlege z.B. 10 BTC als private Geldanlage zu kaufen um die Chance auf steuerfreie Gewinne nach mindestens einem Jahr zu haben. Da dieses Anlage relativ riskant ist, frage ich mich, ob ein möglicher Kursverfall innerhalb des ersten Jahres steuerlich geltend gemacht werden kann. Das würde ja bei Annahme einer ohnehin hohen Steuerbelastung die Verluste fast halbieren bei 42% +Soli und beeinflusst dann schon bei Abwägung der Risiken zu Chancen. Beispiel: Ich kaufe im Monat Dezember 2017 an verschiedenen Tagen insgesamt 10 BTC zu durchschnittlich 10.000 Euro. Also insgesamt 100.000 Euro (nur um die Summen einfach zu halten). Ich trade nicht und ich tausche auch nicht in anderen Währung oder sonst was, sondern verteile die einfach auf irgendwelchen Wallets und lass Sie liegen. Wenn dann im August 2018 der Kurs plötzlich auf 5000 Euro fällt, hätte ich 50.000 Euro Verlust, wenn ich dann verkaufe. Ist dieser Verlust steuerlich geltend zu machen? Ja, oder? Ich es auch der Fall, wenn ich sofort am gleich Tag oder einen Tag später wieder 10 BTC kaufe, z.B. für 5100 Euro kaufe und dann für über ein Jahr behalte? oder anders: Kann es als Zahler von Einkommensteuer und Besitzer von Bitcoins sinnvoll sein , diese zu verkaufen (und gleich wieder zu kaufen, wenn man denn dran glaubt), sobald die innerhalb des ersten Jahres nach Erwerb unter die eigenen durchschnittlichen Einkaufspreise fallen? Nachteil wäre dann nur, dass das Jahr wieder von vorne beginnt?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 (bearbeitet) Ja, vom Prinzip her geht das. Verluste aus CC kannst Du nicht gegen Gewinne aus beliebigen anderen Einkommensarten verrechnen. Bearbeitet 28. November 2017 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WilliBiti Geschrieben 28. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2017 Danke für die Antwort. Was ist CC? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Drayton Geschrieben 28. November 2017 Teilen Geschrieben 28. November 2017 CC= Cryptocoins Und ich glaube du hast Jokin missverstanden. Was Jokin geschrieben hat und so kenne ich es auch: Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen kannst du nur mit den Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen gegenrechnen. Verluste aus einem Bitcoin-Handel kannst du NICHT bei deinem Gewerbe geltend machen! Im Umkehrschluss musst du natürlich keine Gewerbesteuer für etwaige Bitcoin-Gewinne zahlen und von der Umsatzsteuer sind Bitcoins auch ausgenommen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WilliBiti Geschrieben 28. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2017 (bearbeitet) achso, wäre ja auch zu schön gewesen. Danke für die Aufklärung . Bearbeitet 28. November 2017 von WilliBiti 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WilliBiti Geschrieben 7. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. Dezember 2017 kann mir noch jemand sagen, wie und ob man Gewinne und Verluste mit dem Folgejahr verrechnen kann? Beispiel: Ich kaufe in 2017 BTC und verkaufe ebenfalls in 2017 BTC und habe 1000 € Gewinn und ich verkaufe 2018 (vor Jahreshaltefrist) den Rest mit 1000€ Verlust (wenn der Kurs einbricht). Kann ich die miteinander verrechnen lassen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bartio Geschrieben 7. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2017 Du kannst in der STeuererklärung von 2017 doch keine Verluste von 2018 geltend machen. Erst dann im nächsten Jahr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WilliBiti Geschrieben 7. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. Dezember 2017 ja, ist klar, aber ich kann ja Verluste nur gegen Gewinne aus Handel mit Kryptowährungen gegenrechnen. Ich wollte wissen, in wieweit man das im nächsten Jahr anrechnen lassen kann. Es gibt ja den "Verlustvortrag", aber das geht also nicht umgekehrt, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2017 Doch, das geht auch umgekehrt, ist aber ein wacklige Geschichte, da brauchste dann wirklich einen Steuerberater. Mich betrifft das nicht, ich mache doch kein Jahr lang nur Verluste - bin doch nicht doof. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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