fyahfox Geschrieben 23. Juli 2013 Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Hallo. Kann mir jemand erklären, was es bedeutet, dass die FIDOR Bank AG keine Erlaubnis für Girogeschäfte hat? https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/institutDetails.do?cmd=loadInstitutAction&institutId=120505 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noi Geschrieben 23. Juli 2013 Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Wenn ich das richtig sehe, wurde zum 30.10.2009 nur die Bezeichnung davon geändert: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_100106_scheck_wechselgeschaeft.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fyahfox Geschrieben 23. Juli 2013 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Ah ok. Danke für den Hinweis! Aus obigem link: Auch Zahlungsinstitute dürfen seit 31.10.2009 auf Grundlage einer Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 ZAG Zahlungsdienste im bargeldlosen Zahlungsverkehr erbringen. Damit gilt der überwiegende Teil der bis 30.10.2009 unter den bisherigen Tatbestand des Girogeschäfts gefassten Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abrechungsverkehr und dem Zahlungsverkehr nicht mehr als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Die Bezeichnung „Girogeschäft“ wird daher nicht fortgeführt. Der verbleibende restliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG wird als Scheckeinzugsgeschäft, Wechseleinzugsgeschäft und Reisescheckgeschäft bezeichnet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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